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<body text="#000000" bgcolor="#FFFFFF">
<p><font face="Arial, sans-serif"><b>Aktualisierte Arbeitshilfe zu
den niedersächsischen Anwendungshinweisen zur 3+2-Regelung
("Ausbildungsduldung")</b></font></p>
<p style="margin-bottom: 0cm"><font face="Arial, sans-serif">Die
Ausbildungsduldung zielt darauf ab, für die Dauer einer
qualifizierten Ausbildung mehr Rechtssicherheit für Geduldete
und
Ausbildungsträger zu schaffen. Diese aufgrund neuer Erlasse und
Rechtsprechung aktualisierte <a
href="https://www.nds-fluerat.org/wp-content/uploads/2019/03/Arbeitshilfe_Ausbildungsduldung_26032019.pdf">Arbeitshilfe</a>
der IvAF-Projekte AZF 3 und TAF behandelt die Fragestellung,
unter
welchen Voraussetzungen Drittstaatsangehörigen mit einer Duldung
nach § 60a Abs. 2 Satz 1 (AufenthG) eine Ermessens- bzw.
Anspruchsduldung nach den Sätzen 3 und 4 erhalten können.
Außerdem
wird dargestellt welche aufenthaltsrechtliche Perspektive eine
Ausbildung und ein duales Studium Geduldeten nach § 60a Abs. 2
Satz
1 hinsichtlich einer Aufenthaltsverfestigung bietet. In dem
Zusammenhang wird auf die niedersächsische Erlasslage und
bundesweite Rechtsprechung abgestellt. Die Arbeitshilfe richtet
sich
primär an hauptamtliche Flüchtlingsberater_innen und ersetzt
keine
juristische Einzelfallberatung.</font></p>
<p style="margin-bottom: 0cm"><br>
</p>
<p style="margin-bottom: 0cm"><font face="Arial, sans-serif">Die
Veröffentlichung finden Sie hier:</font></p>
<div class="moz-forward-container"><a moz-do-not-send="true"
href="https://www.nds-fluerat.org/37278/aktuelles/aktualisierte-arbeitshilfe-zu-den-niedersaechsischen-anwendunghinweisen-zur-32-regelung/"><br>
https://www.nds-fluerat.org/37278/aktuelles/aktualisierte-arbeitshilfe-zu-den-niedersaechsischen-anwendunghinweisen-zur-32-regelung/
</a><br>
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