<html>
<head>
<meta http-equiv="content-type" content="text/html; charset=UTF-8">
</head>
<body text="#000000" bgcolor="#FFFFFF">
<p><br>
</p>
<div class="moz-forward-container"><br>
<meta http-equiv="content-type" content="text/html; charset=UTF-8">
<p>Liebe Interessierte, <br>
</p>
<p>untenstehend ein Auszug einer weitergeleiteten Nachricht von
Dr. Thomas Hohlfeld/ (Referent der BT-Linksfraktion für
Migrationspolitik)<br>
</p>
<p style="margin-left: 80px; font-size: 12.64px;"><br>
</p>
<p>-------- Weitergeleitete Nachricht -------- </p>
<table class="moz-email-headers-table" cellspacing="0"
cellpadding="0" border="0">
<tbody>
<tr>
<th valign="BASELINE" nowrap="nowrap" align="RIGHT">Betreff:
</th>
<td>[Flucht] [Asylpolitik] Neues aus dem Bundestag:
Ergänzende Asylstatistik 2018 / Skandalöse Nicht-Umsetzung
EUGH-Urteil / Referentenentwurf Änderung AsylbLG u.a.</td>
</tr>
<tr>
<th valign="BASELINE" nowrap="nowrap" align="RIGHT">Datum: </th>
<td>Thu, 28 Mar 2019 11:25:31 +0100</td>
</tr>
<tr>
<th valign="BASELINE" nowrap="nowrap" align="RIGHT">Von: </th>
<td>Dr. Thomas Hohlfeld <a class="moz-txt-link-rfc2396E"
href="mailto:thomas.hohlfeld@linksfraktion.de"
moz-do-not-send="true"><thomas.hohlfeld@linksfraktion.de></a></td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p>AUSZUG.<br>
</p>
<p>Die Süddeutsche Zeitung berichtet heute über die skandalöse
Strategie der Rechtsverweigerung der Bundesregierung in Bezug
auf das Urteil des EuGH zum Nachzug zu minderjährigen
unbegleiteten Flüchtlingen - das in Deutschland auch nach fast
einem Jahr immer noch nicht umgesetzt ist, obwohl die
Rechtsprechung der für die Visumserteilung zuständigen Gerichte
in Berlin diesbezüglich eindeutig ist! <a
class="moz-txt-link-freetext"
href="https://www.sueddeutsche.de/politik/asylpolitik-immer-noch-unentschieden-1.4385585"
moz-do-not-send="true">https://www.sueddeutsche.de/politik/asylpolitik-immer-noch-unentschieden-1.4385585</a><br>
<br>
Zunächst hieß es trotz der klaren Beschlüsse des OVG Berlin zur
Anwendbarkeit des EuGH-Urteils in Deutschland seitens der
Bundesregierung, das seien ja "nur" vorläufige Entscheidungen im
Eilverfahren... Jetzt liegen erste reguläre Urteile des VG
Berlin zur Anwendbarkeit des EuGH-Urteils vor, da heißt es
sinngemäß, die Urteile seien ja noch nicht letztinstanzlich
bestätigt... Die Bunderegierung bemühe sich "um einen raschen
Abschluss der Prüfung", antwortete sie auf eine diesbezügliche
Nachfrage von Ulla Jelpke (im Anhang, nebst Vermerk) -
wortgleich hatte sie schon vor zwei Monaten auf eine Kleine
Anfrage der Linksfraktion geantwortet... <br>
</p>
<p>Statt die höchstrichterliche bindende Entscheidung des EuGH
jetzt endlich umzusetzen, setzt die Bundesregierung weiter auf
Zeit und hat nunmehr Sprungrevision beim
Bundesverwaltungsgericht eingelegt - weiß die Süddeutsche
Zeitung, in der Antwort auf die Anfrage von Ulla Jelpke hatte es
noch geheißen, die Bundesregierung prüfe dies. Das BVerwG hat
bekanntlich seine Pflicht zur Vorlage strittiger EU-Rechtsfragen
beim EuGH in der Vergangenheit mehrfach verletzt, um eine
restriktive Rechtsauslegung vornehmen und beibehalten zu können
(z.B. beim Thema Sprachanforderungen bei Ehegattennachzug).
Wollen wir hoffen, dass das BVerwG diese aktuelle Rechtsfrage
dem EuGH nun nicht noch einmal vorlegt, obwohl sie bereits
geklärt ist, um der Bundesregierung die Nicht-Umsetzung
geltenden EU-Rechts für zumindest weitere ein bis zwei Jahre zu
ermöglichen... <br>
</p>
<p> Die vorrangige Beachtung des Kindeswohls darf keine leere
Sprachfloskel sein - dieser Grundsatz ist für die Bundesrepublik
Deutschland infolge der UN-Kinderrechtskonvention bindendes
Recht. Die gezielte Nicht-Umsetzung des EuGH-Urteils zum
Elternnachzug zu unbegleiteten jungen Flüchtlingen ist an
Schäbigkeit nicht zu überbieten, das gilt insbesondere, wenn man
sich die konkreten Folgen dieser Rechtsverweigerung für die
betroffenen Jugendlichen und Familien vergegenwärtigt! <br>
</p>
<p> Es fällt nicht das erste Mal ins Auge: Die Bundesregierung
pflegt AusländerInnen immer vorwurfsvoll daran zu erinnern, dass
sie sich an Recht und Ordnung halten müssten, sonst würden
drastische Sanktionen die Folge sein - und so ist das
Aufenthalts- und Ausweisungsrecht ja auch ausgestaltet. Dass die
gezielten Verstöße der Bundesregierung gegen geltendes Recht
regelmäßig so gänzlich folgenlos für die Verantwortlich bleiben,
ist mehr als unbefriedigend - um es zurückhaltend zu
formulieren...<br>
<br>
<br>
Der Informationsverbund Asyl und Migration weist auf eines der
Urteile des VG Berlin zum Thema hin und gibt eine sehr
hilfreiche Rechtsprechungsübersicht:<br>
<a class="moz-txt-link-freetext"
href="https://www.asyl.net/view/detail/News/rechtsprechungsuebersicht-gerichte-halten-eugh-rechtsprechung-zum-elternnachzug-fuer-anwendbar/"
moz-do-not-send="true">https://www.asyl.net/view/detail/News/rechtsprechungsuebersicht-gerichte-halten-eugh-rechtsprechung-zum-elternnachzug-fuer-anwendbar/</a><br>
</p>
<pre class="moz-signature" cols="72">
</pre>
</div>
</body>
</html>