<html>
<head>
<meta http-equiv="content-type" content="text/html; charset=UTF-8">
</head>
<body text="#000000" bgcolor="#FFFFFF">
<br>
<div class="moz-forward-container">
<div class="moz-forward-container"><br>
<br>
-------- Weitergeleitete Nachricht --------
<table class="moz-email-headers-table" cellspacing="0"
cellpadding="0" border="0">
<tbody>
<tr>
<th valign="BASELINE" nowrap="nowrap" align="RIGHT">Betreff:
</th>
<td>[Flucht] [Soziales] Vorgriffserlass auf zukünftige
Beschäftigungsduldung</td>
</tr>
<tr>
<th valign="BASELINE" nowrap="nowrap" align="RIGHT">Datum:
</th>
<td>Fri, 21 Jun 2019 14:44:16 +0200</td>
</tr>
<tr>
<th valign="BASELINE" nowrap="nowrap" align="RIGHT">Von: </th>
<td>Sigmar Walbrecht <a class="moz-txt-link-rfc2396E"
href="mailto:SW@Nds-Fluerat.org"
moz-do-not-send="true"><SW@Nds-Fluerat.org></a></td>
</tr>
<tr>
<th valign="BASELINE" nowrap="nowrap" align="RIGHT">An: </th>
<td><br>
</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<br>
<br>
<meta http-equiv="content-type" content="text/html;
charset=UTF-8">
<p> </p>
<font style="font-size: 12pt" size="3" face="Arial">Der
Bundestag hat am 7. Juni das „Gesetz über Duldung bei
Ausbildung und Beschäftigung“ verabschiedet. Dieses Gesetz
wird am 01.01.2020 in Kraft treten. Es wird ein neuer
Paragraph im Aufenthaltsgesetz eingeführt werden, der dann
voraussichtlich § 60c heißen wird (da es noch Änderungen im
Hau-ab-Gesetz/Geordnete-Rückkehrgesetz geben kann, kann sich
die Nummer </font><font style="font-size: 12pt" size="3"
face="Arial"><font style="font-size: 12pt" size="3"
face="Arial">theoretisch </font>noch ändern). Dieser
Paragraph sieht dann unter bestimmten Voraussetzungen eine
Duldung bei Beschäftigung vor, die für 30 Monate Schutz vor
einer Abschiebung bietet. Anschießend soll dann eine
Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, wenn die Voraussetzungen,
die zuvor für die Beschäftigungsduldung verlangt wurden,
weiterhin erfüllt werden.</font><font face="Arial"><br>
<br>
<font style="font-size: 12pt" size="3">Um Geflüchtete, die
unter diese Regelung ab nächstem Jahr fallen könnten, schon
jetzt den Aufenthalt zu sichern, bzw. zu vermeiden, dass sie
zuvor abgeschoben werden, hat das Innenministerium eine
Vorgriffsregelung geschaffen, die mit dem im Anhang
befindlichen Erlass gestern den Ausländerbehörden bekannt
gemacht worden ist.</font><br>
<br>
</font>
<p><font face="Arial"><font style="font-size: 12pt" size="3">Diese
Vorgriffsregelung setzt die Regelung für die ab dem
01.01.2020 gesetzlich geregelte Beschäftigungsduldung
schon jetzt um. Es „ist in der Regel“ (sic!) eine
Ermessensduldung zu erteilen, wenn die im Gesetz
vorgesehenen Voraussetzungen erfüllt sind. Diese
Voraussetzung sind leider enorm hoch, so dass zu
befürchten ist, dass gar nicht so viele Geflüchtet die
Regelung faktisch in Anspruch nehmen können. So wird
verlangt, dass die Person bereits „seit mindestens 18
Monaten eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
mit einer regelmäßigen Arbeitszeit von mindestens 35
Stunden pro Woche ausübt; bei Alleinerziehenden gilt eine
regelmäßige Arbeitszeit von mindestens 20 Stunden pro
Woche“ und zudem seit den letzten zwölf Monaten der
Lebensunterhalt vollständig gesichert ist. Es muss jedoch
lediglich der Lebensunterhalt der stammberechtigten Person
vollständig gesichert sein (nicht der kompletten Familie).</font></font><font
face="Arial"><br>
</font></p>
<p><font face="Arial">Einige Anregungen des Flüchtlingsrates,
über den Erlass die Hürden der Beschäftigungsduldung, wie
sie nun in das Gesetz aufgenommen werden, abzumildern, hat
das Innenministerium leider zurückgewiesen; so z.B. eine
Möglichkeit zu schaffen, Menschen, die die Voraussetzungen
der Beschäftigungsduldung zwar derzeit noch nicht erfüllen,
aber absehbar alle Voraussetzungen mitbringen würden, eine
Ermessensduldung zu erteilen. Auch die Problematik der
Sippenhaftung, also dass das Verhalten anderer
Familienmitglieder dazu führen kann, dass die
Ermessensduldung nicht erteilt wird, wollte das
Innenministerium über den Erlass leider nicht beseitigen.</font></p>
<p><font face="Arial">Auch wenn wir uns als Flüchtlingsrat über
den Erlass eine weitere Öffnung der Ermessensduldung im
Falle einer Beschäftigung erhofft hatten, so kann diese
Vorgriffsregelung doch für einige ausreisepflichtige sicher
eine Chance auf eine Bleibeperspektive sein. Von daher
sollte jetzt intensiv geprüft werden, wer von der
Vorgriffsregelung profitieren könnte. Die Duldung soll dann
bis zum 31.01.2020 ausgestellt werden.<br>
</font></p>
<pre class="moz-signature" cols="72">--
Freundliche Grüße
Sigmar Walbrecht
Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V.
Röpkestr. 12
D - 30173 Hannover
Tel.: 0511/98 24 60 30
Durchwahl: 0511/84 87 99 73
Fax: 0511/98 24 60 31
<a class="moz-txt-link-abbreviated" href="http://www.nds-fluerat.org" moz-do-not-send="true">www.nds-fluerat.org</a>
<a class="moz-txt-link-abbreviated" href="http://www.facebook.com/Fluechtlingsrat.Niedersachsen" moz-do-not-send="true">www.facebook.com/Fluechtlingsrat.Niedersachsen</a>
******************************************************************
Der Flüchtlingsrat Niedersachsen ist für seine Arbeit auf Spenden angewiesen.
Unterstützen Sie uns:
GLS Gemeinschaftsbank eG:
IBAN: DE28 4306 0967 4030 4607 00 / BIC: GENODEM1GLS
Zweck: Spende
oder werden Sie Fördermitglied im Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V.
Spenden an den Flüchtlingsrat sind steuerlich absetzbar.
Steuer-Nr. 25/206/30501
******************************************************************</pre>
</div>
</div>
</body>
</html>