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<meta http-equiv="content-type" content="text/html; charset=UTF-8">
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<body text="#000000" bgcolor="#FFFFFF">
<br>
<div class="moz-forward-container"> <br>
<div class="moz-forward-container"> <b>Niedersächsische
Anwendungshinweise des § 25a und § 25b Aufenthaltsgesetz für
gut integrierte Jugendliche und Erwachsene</b>
<p align="justify"><a moz-do-not-send="true"
href="https://www.nds-fluerat.org/39033/aktuelles/niedersaechsische-anwendungshinweise-des-%c2%a7-25a-und-%c2%a7-25b-aufenthaltsgesetz-fuer-gut-integrierte-jugendliche-und-erwachsene/">https://www.nds-fluerat.org/39033/aktuelles/niedersaechsische-anwendungshinweise-des-%c2%a7-25a-und-%c2%a7-25b-aufenthaltsgesetz-fuer-gut-integrierte-jugendliche-und-erwachsene/</a></p>
<p align="justify">Am 3. Juli 2019 hat das niedersächsische
Innenministerium an die Ausländerbehörden umfangreiche
Anwendungshinweise zur Erteilung des §25a und §25b
Aufenthaltsgesetz geschickt.</p>
<p align="justify">Im Rahmen der niedersächsischen Erlasse
werden einige Unklarheiten beseitigt. Viele Aspekte der
Erlasse sind zu begrüßen und eröffnen langjährig hier lebenden
Jugendlichen und Erwachsenen den Zugang zu einer sicheren
Perspektive. Die Bleiberechtsregelungen bieten die Chance,
viele Menschen aus der (Ketten-) Duldung oder anderen prekären
Aufenthaltsformen herauszuholen und ihnen stattdessen über
einen sicheren Aufenthaltsstatus langfristige Perspektiven und
Stabilität zu ermöglichen. Dies sollte erschöpfend genutzt
werden.</p>
<p align="justify">Wir begrüßen, dass das Innenministerium
einzelne Verbesserungsvorschläge des Flüchtlingsrats
Niedersachsen zur Erlasslage aufgenommen hat.</p>
<p align="justify">Bislang werden die bestehenden
Bleiberechtsregelungen noch nicht ausreichend genutzt. Wir
appellieren, die bestehenden Bleiberechtsoptionen zu
verbreiten und potenziell Anspruchsberechtigte darüber zu
informieren. Bei Rückfragen können Sie sich gerne an uns
wenden!</p>
<p align="justify">Auf Einzelheiten der Erlasse werden werden
wir in Kürze im Rahmen von Arbeitshilfen eingehen, welche die
Handhabung in der Praxis vereinfachen sollen.</p>
<p align="justify"><b><a
href="https://www.nds-fluerat.org/wp-content/uploads/2019/07/20190703_Nds_Anwendungshinweise_§-25a-AufenthG.pdf"
moz-do-not-send="true">Zu den Anwendungshinweisen § 25 a
Aufenthaltsgesetz </a></b></p>
<p align="justify">§ 25 a Aufenthaltsgesetz eröffnet gut
integrierten Jugendlichen und Heranwachsenden die Möglichkeit
eines stichtagsunabhängigen Bleiberechts bereits nach
vierjährigem ununterbrochendem erlaubten, geduldeten oder
gestatteten Aufenthalt im Bundesgebiet. Weitere Vorraussetzung
ist, dass die Jugendlichen in der Regel seit vier Jahren
erfolgreich eine Schule besuchen oder einen anerkannten Schul-
oder Berufsabschluss erworben haben und auch für die Zukunft
eine positive Integrationsprognose gestellt werden kann.</p>
<p align="justify">Darüber hinhaus können auch die Eltern,
Geschwister und/oder minderjährigen Kinder der gut
integrierten Jugendlichen ein Aufenthaltsrecht erhalten,
sofern die Voraussetzungen vorliegen.</p>
<p align="justify"><a
href="https://www.nds-fluerat.org/wp-content/uploads/2019/07/20190703_Nds_Anwendungshinweise_§25b_AufenthG.pdf"
moz-do-not-send="true"><strong>Zu den Anwendungshinweisen §
25 b Aufenthaltsgesetz</strong></a></p>
<p align="justify">Der Runderlass „Hinweise zur Anwendung des §
25b des Aufenthaltsgesetzes; Aufenthaltsgewährung bei
nachhaltiger Integration“ richtet sich an nachhaltig
integrierte erwachsene Geduldete. Einzelpersonen gelten in der
Regel nach acht und im Familienverbund lebende Personen in der
Regel nach sechs Jahren Voraufenthaltszeit in Deutschland als
nachhaltig integriert, sofern weitere Voraussetzungen erfüllt
werden. Weitere Voraussetzungen sind insbesondere die
überwiegende Lebensunterhaltssicherung, A2-Deutschkenntnisse,
der regelmäßige Schulbesuch der Kinder, etc.</p>
<p align="justify"><br>
</p>
<p align="justify">Viele Grüße,</p>
<p align="justify">Dörthe Hinz<br>
</p>
<pre class="moz-signature" cols="72">--
Dörthe Hinz
Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V.
Röpkestr. 12
30173 Hannover
Tel.: 0511/98 24 60 30
Durchwahl: 0511/98 24 60 37
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Telefonsprechzeiten: Mo,Di,Do: 10.00 bis 12.30, Di+Do: 14.00 bis 16.00
<a class="moz-txt-link-abbreviated" href="http://www.nds-fluerat.org" moz-do-not-send="true">www.nds-fluerat.org</a>
<a class="moz-txt-link-abbreviated" href="http://www.facebook.com/Fluechtlingsrat.Niedersachsen" moz-do-not-send="true">www.facebook.com/Fluechtlingsrat.Niedersachsen</a>
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