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<p class="text-format text-format--introduction">Am 21. August tritt
das umstrittene Hau-ab-Gesetz in Kraft, weitere Gesetze des
sogenannten »Migrationspakets« gelten bereits oder kommen noch.</p>
<p class="text-format text-format--introduction">Pro Asyl hat hierzu
eine hilfreiche<a
href="https://www.proasyl.de/news/achtung-hau-ab-gesetz-ab-morgen-in-kraft-neuregelungen-des-migrationspaktes-im-ueberblick/">
Übersicht</a> erstellt.</p>
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<p>Der Fokus des »Migrationspakets«, insbesondere des
Hau-ab-Gesetzes (<a
href="https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl119s1294.pdf%27%5D__1566285597101">Zweites
Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht</a>),
liegt auf dem Themenbereich der Abschiebung. In der
öffentlichen Debatte wurde mit einem vermeintlichen
»Vollzugsdefizit« Stimmung dafür gemacht, härtere Regeln zur
Durchsetzung der Abschiebung durchzusetzen. Tatsächlich
erfolgt dies auf einer <a
href="https://www.proasyl.de/thema/fakten-zahlen-argumente/">falschen
Zahlengrundlage</a>, auch eine echte Evaluation der bisher
geltenden Regeln ist nicht erfolgt. Durch das nun in Kraft
getretene Hau-ab-Gesetz wird es erschwert, ein Attest für ein
Abschiebungsverbot zu bekommen, die Polizei darf ohne
richterlichen Beschluss eine Wohnung zur Abschiebung
»betreten«, die Inhaftnahme zur Abschiebung wird vereinfacht,
Abschiebungshaft kann nun in</p>
</div>
</div>
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<p>Auch bei der Duldung gibt es wichtige Änderungen, ab dem 21.
August gibt es die prekäre »Duldung light«. Ab 2020 gibt es
dann auch eine neu geregelte Ausbildungsduldung und eine neu
geschaffene Beschäftigungsduldung. Asylbewerber*innen und
abgelehnte Menschen müssen nun bis zu 18 Monaten in einer
Aufnahmeeinrichtung, zum Beispiel einem AnkER-Zentrum, wohnen,
das damit verknüpfte Arbeitsverbot gilt für neun Monate und
trotz Versprechung im Koalitionsvertrag wird keine unabhängige
Asylverfahrensberatung garantiert.</p>
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</div>
<p>Im Asylbewerberleistungsgesetz werden die Leistungen ab dem 1.
September 2019 neu berechnet, Alleinstehende in
Gemeinschaftsunterkünften werden aber in einer niedrigeren
Bedarfsstufe eingruppiert und bekommen deswegen nicht mehr Geld
als bisher. Aufgrund des Hau-ab-Gesetzes gibt es ab sofort neue
Leistungseinschränkungen. Für Flüchtlinge, die zwischen 2015–2017
anerkannt wurden, wird die Frist für die Widerrufsverfahren
verlängert und auch die Erteilung der Niederlassungserlaubnis
geändert. Außerdem ist die Wohnsitzauflage für Flüchtlinge und
subsidiär Schutzberechtigte entfristet worden.</p>
<p><a
href="https://www.proasyl.de/news/achtung-hau-ab-gesetz-ab-morgen-in-kraft-neuregelungen-des-migrationspaktes-im-ueberblick/">Zur
umfassenden Übersicht von Pro Asyl</a></p>
<p><br>
</p>
<p><a
href="https://b-umf.de/p/geordnete-rueckkehr-gesetz-tritt-in-kraft/">Zur
Kurzübersicht des Bundesfachverband umF mit Fokus auf
Minderjährige</a></p>
<p><br>
</p>
<p>Viele Grüße,</p>
<p>Dörthe Hinz<br>
</p>
<pre class="moz-signature" cols="72">--
Dörthe Hinz
Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V.
Röpkestr. 12
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