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<p><b>Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge werden in
Deutschland im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe
untergebracht und betreut. Diese ist bei Bedarf bis
zur Vollendung des 27. Lebensjahres für die jungen
Menschen zuständig.<u> Bis zur Vollendung des 21.
Lebensjahres besteht sogar ein sog.
Regelrechtsanspruch auf Unterstützung</u>. Dennoch
endet für viele junge Geflüchtete die Jugendhilfe
oftmals schon mit 18 Jahren. <br>
</b></p>
<p><i>Nicht wenigen wird damit ihr Rechtsanspruch auf
weitere Hilfe verwehrt - viele sind darüberhinaus in
Unkenntnis über ihre Rechte und Rec</i><i>htsansprüche</i>.<b><br>
</b></p>
<p>Zahlreiche Übergänge bzw. Veränderungen entstehen mit
dem Erreichen der formalen Volljährigkeit. Neben der
Beendigung der Vormundschaft erlischt ein etwaiger
Nachzugsanspruch der Eltern, wenn er nicht rechtzeitig
geltend gemacht wurde, und im aufenthaltsrechtlichen
Verfahren fallen Schutzvorgaben weg, die bislang vor
Abschiebung schützten. Gleichzeitig tritt die
Verfahrensfähigkeit im asyl- und aufenthaltsrechtlichen
Verfahren ein. Zusätzlich zu den ohnehin bestehenden
zahlreichen Brüchen im jungen Erwachsenenalter haben
junge Geflüchtete vielfach mit weiteren Belastungen
umzugehen bei gleichzeitig vergleichsweise geringeren
Ressourcen und zusätzlichen Barrieren. In manchen Fällen
bedeutet das Ende der Jugendhilfe zudem der Umzug in
eine Gemeinschafts-, Flüchtlings- oder sogar
Obdachlosenunterkunft.</p>
<p><b>Soweit der junge Mensch mit 18 Jahren um Hilfe und
Unterstützung bittet, ist die Jugendhilfe hier in der
Verantwortung. Ein besonderes Antragserfordernis sowie
konkrete Anforderungen, wie etwa eine bestimmte
Mitwirkungspflicht, an die Bedarfsgeltendmachung setzt
die Gewährung von Hilfe nicht voraus.</b></p>
<p>Die Jugendhilfe hält ein breites Angebotsspektrum vor,
um auch junge Volljährige bedarfsgerecht zu
unterstützen. Ab Vollendung des 18. Lebensjahres kommen
als Unterstützungsformen insbesondere die Hilfe für
junge Volljährige (§ 41 SGB VIII), die Begleitung und
Unterbringung in sozialpädagogisch begleiteter Wohnform
(§ 13 Abs. 3 SGB VIII) sowie die gemeinsame Wohnformen
für Mütter/Väter und Kinder (§ 19 SGB VIII) in Betracht.
Junge Geflüchtete, egal ob im Besitz einer Duldung,
einer Aufenthaltsgestattung oder einer
Aufenthaltserlaubnis, sind von diesen Angeboten der
Kinder- und Jugendhilfe nicht ausgenommen, da der
Geltungsbereich des SGB VIII ausdrücklich auch für sie
eröffnet ist (§ 6 Abs. 2 SGB VIII).</p>
<p>Welche Hilfe in Betracht kommt, hängt vom konkreten
Bedarf und den Voraussetzungen im Einzelfall ab. <b>Vielfach
schließt sich an die Hilfe zur Erziehung die Hilfe für
junge Volljährige an, da sie als Regelrechtsanspruch
und Fortsetzungshilfe konzipiert ist.</b> Die
Ausgestaltung der Hilfe für junge Volljährige sieht
unterschiedliche Unterstützungsformen vor und richtet
sich nach dem konkreten Bedarf. Diese reichen von der
Unterbringung in Wohngruppen (§ 34 SGB VIII), der
intensiven sozialpädagogischen Einzelbetreuung (§ 35 SGB
VIII) bis hin zu ambulanten Hilfen (§ 30 SGB VIII). Die
Krankenhilfe wird hierbei umfänglich sichergestellt (§
40 SGB VIII). [2]</p>
<p><u><b>Schwerpunkt: Was tun bei Ablehnung der Hilfen für
junge Volljährige ?</b></u><br>
</p>
<p>Im Falle einer unrechtmäßigen Ablehnung des Antrages
auf Hilfen für junge Volljährige kann versucht werden –
auch mit Hilfe von Ombudschaftsstellen – eine Einigung
mit dem örtlichen Jugendamt zu erzielen. Erforderlich
für die rechtmäßige Ablehnung ist eine
einzelfallbezogene Begründung des Jugendamts.</p>
<p><b>Wird die Ablehnung nicht begründet oder erfolgt
diese nur pauschal, also nicht auf den Einzelfall
bezogen, kann dies gerichtlich überprüft werden. Der
junge Mensch kann seinen Regelanspruch nämlich beim
örtlichen Verwaltungsgericht einklagen, wenn die
Ablehnung der Hilfe rechtswidrig erscheint.</b></p>
<p>Um gerichtliche Schritte gehen zu können, benötigen die
meisten jungen Menschen Unterstützung, sowohl rechtlich
als auch durch eine fachliche pädagogische Begleitung
auf Trägerebene. Vielfach müssen Träger bis zur
endgültigen Entscheidung über eine Hilfegewährung in
Vorleistungen gehen, dies lohnt sich jedoch in den
meisten Fällen und kann für die jungen Menschen
zukunftsentscheidend sein.</p>
<p><b>Bei Beendigung der Jugendhilfe während der
Inobhutnahme/ vorläufigen Inobhutnahme aufgrund von
Volljährigkeit ist zu empfehlen, umgehend Hilfe für
junge Volljährige zu beantragen. Wird diese nicht
direkt im Anschluss an die Beendigung der Inobhutnahme
gewährt kommt es zu einer Schutzlücke. Um dies zu
vermeiden, kann im Rahmen des einstweiligen
Rechtsschutzes auf Hilfe für junge Volljährige und
damit eine mögliche stationäre Unterbringung vor dem
Verwaltungsgericht geklagt werden</b>.</p>
<p>(ÜberwiegendeTextabschnitte von der Homepage des
Bundesfachverbandes unbegleitete minderjährige
Flüchtlinge e.V.) Mehr dazu unter: <a
moz-do-not-send="true"
href="https://b-umf.de/p/junge-volljaehrige/">https://b-umf.de/p/junge-volljaehrige/</a>)<br>
</p>
<p><b>Hilfreiche Materialien: <br>
</b></p>
<p><br>
<a
href="https://www.nds-fluerat.org/wp-content/uploads/2018/09/20180928141007.pdf"
moz-do-not-send="true">Ablauf des §41 SGB VIII
Antrags- und Widerrufsverfahrens</a> im Jugendamt</p>
<p><a moz-do-not-send="true"
href="https://b-umf.de/src/wp-content/uploads/2017/12/Hilfen_fuer_junge_Volljaehrige_Arbeitshilfe_2017.pdf">Arbeitshilfe
zur Beantragung der Hilfen für junge Volljährige</a></p>
<p>Themenseite des BumF e.V.: J<a moz-do-not-send="true"
href="https://b-umf.de/p/junge-volljaehrige/">unge
Volljährige</a><br>
</p>
<p><a
href="https://b-umf.de/material/junge-gefluechtete-begleiten-fachkraefteleitfaden/"
target="_top" moz-do-not-send="true">Junge Geflüchtete
auf dem Weg in ein eigenverantwortliches Leben
begleiten – Ein Leitfaden für Fachkräfte</a></p>
<p><a
href="https://b-umf.de/material/arbeitshilfe-checklisten-fuer-den-uebergang-in-die-volljaehrigkeit-und-ausbildung/"
moz-do-not-send="true"> </a> </p>
<div class="small-8 columns">
<div class="subheader"> <a
href="https://b-umf.de/material/arbeitshilfe-checklisten-fuer-den-uebergang-in-die-volljaehrigkeit-und-ausbildung/"
target="_top" moz-do-not-send="true">Arbeitshilfe:
Checklisten für den Übergang in die Volljährigkeit
und Ausbildung</a></div>
<div class="subheader"><br>
</div>
<div class="subheader"><br>
</div>
<div class="subheader">Weitere Materialien bündeln wir
zudem auf unsere Homepage unter (I. Junge
Volljährige): <a moz-do-not-send="true"
href="https://www.nds-fluerat.org/infomaterial/materialien-fuer-die-beratung/#arbeitshilfen-umf">https://www.nds-fluerat.org/infomaterial/materialien-fuer-die-beratung/#arbeitshilfen-umf</a><br>
</div>
<div class="subheader"><br>
</div>
<div class="subheader">Viele Grüße,</div>
<div class="subheader"><br>
</div>
<div class="subheader">Dörthe Hinz<br>
</div>
<div class="subheader"><br>
</div>
</div>
<pre class="moz-signature" cols="72">--
Dörthe Hinz
Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V.
Röpkestr. 12
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