<html>
<head>
<meta http-equiv="content-type" content="text/html; charset=UTF-8">
</head>
<body text="#000000" bgcolor="#FFFFFF">
<br>
<div class="moz-forward-container">
<meta http-equiv="content-type" content="text/html; charset=UTF-8">
<p>Liebe Leser*Innen,</p>
<p>nachfolgend 2 Informationen im Bereich "Junge Flüchtlinge/
Familien":</p>
<p><font color="#ff6600">1. Neues aus dem Bundestag: Neues zum
Familiennachzug! <br>
2. Erleichterungen beim Zugang zu Kindergeld und anderen
Familienleistungen für Drittstaatsangehörige</font></p>
<p>***</p>
<p><font color="#ff6600">1. Neues aus dem Bundestag: Neues zum
Familiennachzug! </font> </p>
<p>-------- Weitergeleitete Nachricht -------- </p>
<table class="moz-email-headers-table" cellspacing="0"
cellpadding="0" border="0">
<tbody>
<tr>
<th valign="BASELINE" nowrap="nowrap" align="RIGHT">Betreff:
</th>
<td>[Flucht] [Asylpolitik] Neues aus dem Bundestag: Neues
zum Familiennachzug! / Anhörung zu open cities u.a.</td>
</tr>
<tr>
<th valign="BASELINE" nowrap="nowrap" align="RIGHT">Datum: </th>
<td>Thu, 7 Nov 2019 09:45:32 +0100</td>
</tr>
<tr>
<th valign="BASELINE" nowrap="nowrap" align="RIGHT">Von: </th>
<td>Dr. Thomas Hohlfeld <a class="moz-txt-link-rfc2396E"
href="mailto:thomas.hohlfeld@linksfraktion.de"
moz-do-not-send="true"><thomas.hohlfeld@linksfraktion.de></a></td>
</tr>
</tbody>
</table>
<br>
<br>
Liebe Interessierte,<br>
<br>
1) Verbesserungen beim Familiennachzug zu subsidiär Geschützten
hatte ein SPD-Parteitag zur Bedingung eines Eintritts der SPD in
die Große Koalition gemacht. Angesichts der bevorstehenden
Halbzeitbilanz der Großen Koalition ist es umso interessanter, was
aus dem in extremer Eile verabschiedeten
"Familiennachzugsneuregelungsgesetz" geworden ist.<br>
Zunächst: Die besagten "Verbesserungen" bezogen sich ohnehin nur
auf die vereinbarte Verschlechterung - die Abschaffung des Rechts
auf Familiennachzug für subsidiär Geschützte und die Ersetzung
dieses Rechtsanspruchs durch eine kontingentierte Nachzugsregelung
im Ermessen der Behörden. Ohne gesetzliche Neuregelung wäre das
Recht auf Familiennachzug im März 2018 nach zweijähriger
Aussetzung wieder uneingeschränkt gewährleistet gewesen, das gilt
es zu erinnern!<br>
Die angeblichen Verbesserungen bestanden nach Ansicht der SPD
darin, dass es eine Übertragungsregelung für aufgrund
bürokratischer Anlaufprobleme nicht genutzte Plätze aus den 1000er
Kontingenten für Folgemonate geben sollte - aber die galt nur für
das Jahr 2018. Zum anderen sollten Härtefall-Visa für den
Familiennachzug nach §22 AufenthG - anders als in der
Vergangenheit - verstärkt und großzügiger erteilt werden.<br>
<br>
Eine Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der
Linksfraktion (Ulla Jelpke u.a.) bringt nun zu Tage, wie
ungenügend selbst dieser ungenügende "Kompromiss" der Koalition in
der Praxis umgesetzt wird! Obwohl die Bundesregierung das
parlamentarische Fragerecht erneut mit Füßen tritt, indem sie
wesentliche Fragen einfach nicht beantwortet, enthält die Antwort
zahlreiche für die Bundesregierung, aber insbesondere auch für die
SPD und den SPD-Außenminister brisante Informationen:<br>
- seit August, und zuvor schon im Juni, werden nicht einmal mehr
1.000 Visa pro Monat erteilt, zuletzt waren es sogar weniger als
800 im Monat! Kern des Problems ist, dass in den Visastellen zu
wenige Anträge (nur knapp über 1.000 im Monat) entgegen genommen
werden - dabei könnten mindestens doppelt so viele Anträge
bearbeitet werden, wie Vergleichszahlen aus den Jahren 2016/17
zeigen.<br>
- eine Übertragung der im Jahr 2018 nicht genutzten Plätze wird es
nicht geben!<br>
- die versprochene verstärkte Erteilung von Visa nach §22 AufenthG
(quasi als Kompensation zur Kontingentierung) findet ebenfalls
nicht statt; ganz im Gegenteil: die Erteilung solcher Visa wurde
faktisch eingestellt, in den letzten 12 Monaten waren es nur
gerade einmal noch drei (!) solcher Visa - und das ist besonders
bemerkenswert, weil nach Auffassung z.B. des
Regierungssachverständigen Prof. Dr. Daniel Thym die
Kontingentierung des Nachzugs nur wegen dieser Härtefallregelung
nach §22 AufenthG überhaupt als verfassungsgemäß angesehen werden
kann!<br>
- die gesamte Konstruktion der Nachzugsregelung ist in Kenntnis
der Praxis eine reine Gesetzesattrappe, mit zudem komplett
überflüssigem bürokratischem Überbau! Eigentlich sollte das
Bundesverwaltungsamt unter den Nachzugsfällen, die überwiegend
schon seit Jahren auf den Familiennachzug warten, die humanitär
besonders dringlichen Fällen (lange Trennungszeiten, Erkrankungen
und Gefährdungen, Familien mit Kindern usw.) heraussuchen und für
eine priorisierte und schnelle Visumserteilung sorgen. Das findet
nicht statt: Die Anträge werden schlicht nach Antragseingang
abgearbeitet, das BVA nimmt keine Kategorisierung der Einzelfälle
vor und leitet die (elektronischen) Akten quasi ungelesen
weiter... Welch menschenfeindliche Absurdität!<br>
- und jetzt kommts: Zuletzt waren nicht einmal mehr 21.000
Angehörige registriert, die auf einen Termin zur Visavergabe für
den Nachzug zu subsidiär Schutzberechtigten warteten; angesichts
von gut 11.000 bislang erteilten Visa ergibt sich daraus aus eine
Zahl von insgesamt etwa 30.000 Angehörigen von subsidiär
Schutzberechtigten, die im Wege des Familiennachzugs nach
Deutschland kommen könnten - das liegt um den Faktor 10 niedriger
als von Horst Seehofer im Rahmen der Koalitionsverhandlungen
imaginiert wurde (300.000; die Bundesregierung nennt trotz Anfrage
keinen Beleg und kein Argument dafür, wie Seehofer auf diese
grotesk überzogene Zahl gekommen ist, die Grundlage für die
Abschaffung des Rechts auf Familiennachzug für diese Gruppe war)!<br>
<br>
Weitere Einzelheiten finden sich im angehangenen Vermerk. Im
Anhang findet sich auch die Antwort der Bundesregierung, über die
heute die Süddeutsche Zeitung berichtet: <a
class="moz-txt-link-freetext"
href="https://www.sueddeutsche.de/politik/asylpolitik-total-verschaetzt-1.4670605"
moz-do-not-send="true">https://www.sueddeutsche.de/politik/asylpolitik-total-verschaetzt-1.4670605<br>
<br>
</a>
<p><font color="#ff6600">2. Erleichterungen beim Zugang zu
Kindergeld und anderen Familienleistungen für
Drittstaatsangehörige</font></p>
<p><br>
<font color="#ff6600">-------- Weitergeleitete Nachricht
-------- </font></p>
<table class="moz-email-headers-table" cellspacing="0"
cellpadding="0" border="0">
<tbody>
<tr>
<th valign="BASELINE" nowrap="nowrap" align="RIGHT"><br>
</th>
<td><br>
</td>
</tr>
<tr>
<th valign="BASELINE" nowrap="nowrap" align="RIGHT"><br>
</th>
<td><br>
</td>
</tr>
<tr>
<th valign="BASELINE" nowrap="nowrap" align="RIGHT"><br>
</th>
<td><br>
</td>
</tr>
<tr>
<th valign="BASELINE" nowrap="nowrap" align="RIGHT"><br>
</th>
<td><br>
</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<table class="MsoNormalTable"
style="mso-cellspacing:0cm;mso-yfti-tbllook:1184;mso-padding-alt:0cm
0cm 0cm 0cm" cellspacing="0" cellpadding="0" border="0">
<tbody>
<tr style="mso-yfti-irow:0;mso-yfti-firstrow:yes">
<td style="padding:0cm 0cm 0cm 0cm" valign="top"
nowrap="nowrap">
<p class="MsoNormal"
style="margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;
text-align:right;line-height:normal" align="right"><b><span
style="font-family:"Arial",sans-serif;
mso-fareast-font-family:"Times New
Roman";mso-fareast-language:DE">Betreff: </span></b></p>
</td>
<td style="padding:0cm 0cm 0cm 0cm">
<p class="MsoNormal"
style="margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;line-height:
normal"><span
style="font-family:"Arial",sans-serif;mso-fareast-font-family:
"Times New Roman";mso-fareast-language:DE">[liste-muensterland]
Ab 2020: Erleichterungen beim Zugang zu Kindergeld und
anderen Familienleistungen für Drittstaatsangehörige</span></p>
</td>
</tr>
<tr style="mso-yfti-irow:1">
<td style="padding:0cm 0cm 0cm 0cm" valign="top"
nowrap="nowrap">
<p class="MsoNormal"
style="margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;
text-align:right;line-height:normal" align="right"><b><span
style="font-family:"Arial",sans-serif;
mso-fareast-font-family:"Times New
Roman";mso-fareast-language:DE">Datum: </span></b></p>
</td>
<td style="padding:0cm 0cm 0cm 0cm">
<p class="MsoNormal"
style="margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;line-height:
normal"><span
style="font-family:"Arial",sans-serif;mso-fareast-font-family:
"Times New Roman";mso-fareast-language:DE">Fri,
8 Nov 2019 09:48:59 +0000</span></p>
</td>
</tr>
<tr style="mso-yfti-irow:2">
<td style="padding:0cm 0cm 0cm 0cm" valign="top"
nowrap="nowrap">
<p class="MsoNormal"
style="margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;
text-align:right;line-height:normal" align="right"><b><span
style="font-family:"Arial",sans-serif;
mso-fareast-font-family:"Times New
Roman";mso-fareast-language:DE">Von: </span></b></p>
</td>
<td style="padding:0cm 0cm 0cm 0cm">
<p class="MsoNormal"
style="margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;line-height:
normal"><span
style="font-family:"Arial",sans-serif;mso-fareast-font-family:
"Times New Roman";mso-fareast-language:DE">Claudius
Voigt <a href="mailto:voigt@ggua.de"
moz-do-not-send="true"><span style="color:blue"><voigt@ggua.de></span></a></span></p>
</td>
</tr>
<tr style="mso-yfti-irow:3;mso-yfti-lastrow:yes">
<td style="padding:0cm 0cm 0cm 0cm" valign="top"
nowrap="nowrap">
<p class="MsoNormal"
style="margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;
text-align:right;line-height:normal" align="right"><b><span
style="font-family:"Arial",sans-serif;
mso-fareast-font-family:"Times New
Roman";mso-fareast-language:DE">An: </span></b></p>
</td>
<td style="padding:0cm 0cm 0cm 0cm">
<p class="MsoNormal"
style="margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;line-height:
normal"><span
style="font-family:"Arial",sans-serif;mso-fareast-font-family:
"Times New Roman";mso-fareast-language:DE"><a
href="mailto:liste-muensterland@asyl.org"
moz-do-not-send="true"><span style="color:blue">liste-muensterland@asyl.org</span></a>
<a href="mailto:liste-muensterland@asyl.org"
moz-do-not-send="true"><span style="color:blue"><liste-muensterland@asyl.org></span></a></span></p>
</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p class="MsoNormal"
style="margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;line-height:
normal"><span
style="font-family:"Arial",sans-serif;mso-fareast-font-family:
"Times New Roman";mso-fareast-language:DE"><br>
Liebe Kolleg*innen, </span></p>
<p class="MsoNormal"
style="mso-margin-top-alt:auto;mso-margin-bottom-alt:auto;
line-height:normal"><span
style="font-family:"Arial",sans-serif;mso-fareast-font-family:
"Times New Roman";mso-fareast-language:DE">der
Bundestag hat gestern das <b>Gesetz zur weiteren steuerlichen
Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer
steuerlicher Vorschriften (</b><a
href="http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP19/2517/251757.html"
moz-do-not-send="true"><span style="color:blue">http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP19/2517/251757.html</span></a>)
verabschiedet. Trotz des einigermaßen irritierenden Titels
sind darin auch relevante Regelungen für den Migrations- und
Flüchtlingsbereich. Durch das Gesetz werden an versteckter
Stelle nämlich die <b>Zugänge ausländischer Staatsangehöriger
zu den Familienleistungen Kindergeld, Elterngeld und
Unterhaltsvorschuss</b> verändert. (<a
href="https://ggua.de/fileadmin/downloads/kindergeld_und_elterngeld/AEnderungen_geplant_Familienleistungen.pdf"
moz-do-not-send="true"><span style="color:blue">Eine
Zusammenstellung der beschlossenen Änderungen zu
Familienleistungen im Wortlaut gibt es hier.</span></a>)
In Zukunft werden deutlich mehr ausländische Staatsangehörige
einen Anspruch auf die genannten Familienleistungen haben als
bisher. Die geänderten Regelungen zu den Familienleistungen
sollen in zwei Stufen zum 1. Januar 2020 und zum 1. März 2020
in Kraft treten. Der Bundesrat muss allerdings noch zustimmen;
zu hoffen ist, dass er einige weiterhin willkürliche und
offensichtlich verfassungswidrige Ungleichbehandlungen im
Vermittlungsausschuss noch korrigieren wird. </span></p>
<p class="MsoNormal"
style="mso-margin-top-alt:auto;mso-margin-bottom-alt:auto;
line-height:normal"><span
style="font-family:"Arial",sans-serif;mso-fareast-font-family:
"Times New Roman";mso-fareast-language:DE">So soll <b>ab
1. Januar 2020</b> (Art. 2 Nr. 26, Art. 29, Art. 31, Art.
33) für Personen mit der neuen <b>Beschäftigungsduldung (§
60a Abs. 2 Satz 3 in Verbindung mit § 60d AufenthG)</b> ein
Anspruch auf Kindergeld nach EStG und BKGG sowie auf
Elterngeld und Unterhaltsvorschuss eingeführt werden – nicht
aber mit Ausbildungsduldung (§ 60a Abs. 2 Satz 3 i. V. m. §
60c AufenthG), mit „normaler“ Duldung oder mit
Aufenthaltsgestattung. Dies ist zwar eine Verbesserung für die
(vermutlich äußerst wenigen) Personen mit der künftigen
Beschäftigungsduldung. Überhaupt nicht nachvollziehbar ist
jedoch, dass Personen mit einer Ausbildungsduldung weiterhin
ausgeschlossen bleiben sollen, obwohl ihre „Bleibeperspektive“
und arbeitsmarktliche Integration objektiv mindestens ebenso
gut ist. Auch für erwerbstätige Personen mit einer „normalen
Duldung“ oder Aufenthaltsgestattung bedeutet der weiterhin
bestehende Ausschluss eine nicht zu rechtfertigende und
willkürliche Ungleichbehandlung. So haben auch Personen mit
einer Aufenthaltsgestattung in vielen Fällen von vornherein
eine hohe Aussicht darauf, dauerhaft in Deutschland leben zu
werden. Dennoch sollen sie trotz einer möglicherweise
bestehenden Arbeit weiterhin vom Kindergeld ausgeschlossen
bleiben. Die Frage, ob der bisherige Ausschluss vom Kindergeld
mit Duldung oder Gestattung verfassungswidrig ist, liegt
übrigens seit geraumer Zeit beim BVerfG zur Prüfung vor (<a
href="http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml?doc.id=STRE201475091&st=null&showdoccase=1"
moz-do-not-send="true"><span style="color:blue">http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml?doc.id=STRE201475091&st=null&showdoccase=1</span></a>;
2 BvL 9/14, 2 BvL 10/14, 2 BvL 11/14, 2 BvL 12/14, 2 BvL
13/14, 2 BvL 14/14).</span></p>
<p class="MsoNormal"
style="mso-margin-top-alt:auto;mso-margin-bottom-alt:auto;
line-height:normal"><span
style="font-family:"Arial",sans-serif;mso-fareast-font-family:
"Times New
Roman";color:#FF6600;mso-fareast-language:DE"> Außerdem
sind <b>ab 1. März 2020</b> (Art. 3 Nr. 2, Art. 30, 32, Art.
34) beim Kindergeld nach EStG und BKGG, beim
Unterhaltsvorschuss und beim Elterngeld folgende Öffnungen
vorgesehen:</span><span
style="font-family:"Arial",sans-serif;mso-fareast-font-family:
"Times New Roman";mso-fareast-language:DE"></span></p>
<p class="MsoNormal"
style="mso-margin-top-alt:auto;mso-margin-bottom-alt:auto;
line-height:normal"><span
style="font-family:"Arial",sans-serif;mso-fareast-font-family:
"Times New Roman";mso-fareast-language:DE">Anspruch
auf Familienleistungen für bestimmte <b>humanitäre
Aufenthaltserlaubnisse</b> (23 Abs. 1 wegen Krieg im
Heimatland, §§ 24, 25 Abs. 3 bis 5), wenn sie <b>entweder</b>
arbeiten <b>oder</b> seit 15 Monaten hier leben, Bislang
konnten sie nur dann Kindergeld erhalten, wenn sie seit drei
Jahren hier leben <b>und</b> aktuell erwerbstätig (oder in
Elternzeit usw.) sind. Zumindest für das Elterngeld war die
Voraussetzung der Erwerbstätigkeit schon vor langer Zeit für
verfassungswidrig erklärt worden;</span></p>
<p class="MsoNormal"
style="mso-margin-top-alt:auto;mso-margin-bottom-alt:auto;
line-height:normal"><span
style="font-family:"Arial",sans-serif;mso-fareast-font-family:
"Times New Roman";mso-fareast-language:DE">Für <b>UMF</b>
wird bei diesen humanitären AEs der Anspruch ohne Wartezeit
auch unabhängig von der Erwerbstätigkeit festgeschrieben
(Umsetzung eines BSG-Urteils zum Kindergeld nach BKGG);</span></p>
<p class="MsoNormal"
style="mso-margin-top-alt:auto;mso-margin-bottom-alt:auto;
line-height:normal"><span
style="font-family:"Arial",sans-serif;mso-fareast-font-family:
"Times New Roman";mso-fareast-language:DE">Anspruch
auf KG, Elterngeld und UHV auch für <b>Studierende</b> mit
der künftigen AE nach § 16b AufenthG (bisheriger § 16), wenn
sie arbeiten;</span></p>
<p class="MsoNormal"
style="mso-margin-top-alt:auto;mso-margin-bottom-alt:auto;
line-height:normal"><span
style="font-family:"Arial",sans-serif;mso-fareast-font-family:
"Times New Roman";mso-fareast-language:DE">Ein
Anspruch auf die Familienleistungen besteht künftig für
Personen mit den neuen AEs nach § 16d (<b>Anerkennung
ausländischer Berufsqualifikationen</b>) und § 20 Abs. 3
AufenthG (<b>Arbeitsplatzsuche</b> nach Abschluss oder
Anerkennung in Deutschland), wenn sie arbeiten (oder in
Elternzeit etc. sind) <b>und</b> eine Arbeits- und
Aufenthaltserlaubnis für mindestens sechs Monate haben. Bisher
hatten diese Gruppen unabhängig von einer Erwerbstätigkeit
einen Anspruch auf Kindergeld – hier gibt es also eine
Verschlechterung;</span></p>
<p class="MsoNormal"
style="mso-margin-top-alt:auto;mso-margin-bottom-alt:auto;
line-height:normal"><span
style="font-family:"Arial",sans-serif;mso-fareast-font-family:
"Times New Roman";mso-fareast-language:DE">Ausdrücklich
eingeführt wird der Anspruch für Personen mit einer AE nach
dem neuen § 16a (<b>Berufsausbildung</b>), wenn diese für
mindestens sechs Monate erteilt wird. Nach dem aktuell
geltenden Gesetzeswortlaut besteht mit dem bisherigen § 17 für
Ausbildung kein Anspruch, dies war aber bislang schon
europarechtswidrig und wurde nach den Durchführungsanweisungen
des Bundeszentralamts für Steuern schon anders gehandhabt;</span></p>
<p class="MsoNormal"
style="mso-margin-top-alt:auto;mso-margin-bottom-alt:auto;
line-height:normal"><b><span
style="font-family:"Arial",sans-serif;mso-fareast-font-family:
"Times New Roman";mso-fareast-language:DE">Die
ICT-Karte, Mobiler ICT-Karte, Blaue Karte-EU und Erlaubnis
zum Daueraufenthalt-EU</span></b><span
style="font-family:"Arial",sans-serif;mso-fareast-font-family:"Times
New Roman"; mso-fareast-language:DE"> werden ebenfalls
ausdrücklich als leistungsberechtigt aufgenommen.</span></p>
<p class="MsoNormal"
style="mso-margin-top-alt:auto;mso-margin-bottom-alt:auto;
line-height:normal"><b><span
style="font-family:"Arial",sans-serif;mso-fareast-font-family:
"Times New Roman";mso-fareast-language:DE">Ausgeschlossen</span></b><span
style="font-family:"Arial",sans-serif;mso-fareast-font-family:"Times
New Roman"; mso-fareast-language:DE"> von den
Familienleistungen sind somit nur noch (neben der
Ausbildungsduldung, der „normalen“ Duldung und der
Aufenthaltsgestattung) nur noch AEs, die für weniger als sechs
Monate zur Erwerbstätigkeit berechtigen, oder die nach den
neuen <b>§§ 16e (studienbezogenes Praktikum-EU), 19c Abs. 1
(Au-Pair oder Saisonbeschäftigung), 19e (europäischer
Freiwilligendienst) oder 20 Abs. 1 und 2 AufenthG
(Arbeitsplatzsuche mit ausländischem Abschluss)</b> erteilt
werden.</span></p>
<p class="MsoNormal"
style="mso-margin-top-alt:auto;mso-margin-bottom-alt:auto;
line-height:normal"><span
style="font-family:"Arial",sans-serif;mso-fareast-font-family:
"Times New Roman";mso-fareast-language:DE">Für die
ganz oben genannten humanitären Aufenthaltserlaubnisse
bedeutet das zwar eine deutliche Verbesserung der Situation.
Dennoch wird die Gesetzesänderung den Vorgaben des
Bundesverfassungsgerichts an einen Kindergeldausschluss nicht
gerecht. Denn nach dessen Rechtsprechung müssen einen Anspruch
auf Kindergeld alle Personen erhalten, die sich
voraussichtlich dauerhaft im Bundesgebiet aufhalten werden.
Für nicht erwerbstätige Personen ist jedoch eine
Mindestaufenthaltsdauer von 15 Monaten kein geeignetes
Kriterium zur Beurteilung dieser Voraussetzung. Beispielsweise
halten sich Personen mit § 25 Abs. 3 AufenthG (nationales
Abschiebungsverbot) aller Voraussicht nach dauerhaft im
Bundesgebiet auf, auch wenn sie noch nicht so lange hier sind.
Die Regelung dürfte daher weiterhin verfassungswidrig sein. So
sieht es auch der Bundesrat in einer Stellungnahme völlig zu
Recht (<a
href="http://dipbt.bundestag.de/dip21/brd/2019/0356-19B.pdf"
moz-do-not-send="true"><span style="color:blue">http://dipbt.bundestag.de/dip21/brd/2019/0356-19B.pdf</span></a>,
S. 41).</span></p>
<p class="MsoNormal"
style="mso-margin-top-alt:auto;mso-margin-bottom-alt:auto;
line-height:normal"><span
style="font-family:"Arial",sans-serif;mso-fareast-font-family:
"Times New Roman";mso-fareast-language:DE">Es ist
daher zu hoffen, dass der Bundesrat noch Verbesserungen an
dieser Stelle durchsetzen wird.</span></p>
<p class="MsoNormal"
style="mso-margin-top-alt:auto;mso-margin-bottom-alt:auto;
line-height:normal"><span
style="font-family:"Arial",sans-serif;mso-fareast-font-family:
"Times New Roman";mso-fareast-language:DE">Die
Gesetzesänderungen tangieren übrigens nicht die sich aus <b>völkerrechtlichen
Vereinbarungen ergebenden Ansprüche auf Familienleistungen
für bestimmte Staatsangehörige</b> unabhängig vom
Aufenthaltsstatus (also auch mit Duldung oder Gestattung).
Derartige Ansprüche gibt es für für Arbeitnehmer*innen aus
<b>Bosnien, Serbien, Montenegro und Kosovo sowie aus Algerien,
Marokko und Tunesien</b> unabhängig vom Aufenthaltsstatus.</span></p>
<p class="MsoNormal"
style="mso-margin-top-alt:auto;mso-margin-bottom-alt:auto;
line-height:normal"><span
style="font-family:"Arial",sans-serif;mso-fareast-font-family:
"Times New Roman";mso-fareast-language:DE">Und für
Staatsangehörige der <b>Türkei</b> gilt: Ein Anspruch auf
Familienleistungen besteht unabhängig vom Vorliegen des
Arbeitnehmer*innenstatus und unabhängig vom Aufenthaltsstatus
bereits dann, wenn der Betreffende sich seit mindestens sechs
Monaten in Deutschland aufhält.</span></p>
<p class="MsoNormal"
style="mso-margin-top-alt:auto;mso-margin-bottom-alt:auto;
line-height:normal"><span
style="font-family:"Arial",sans-serif;mso-fareast-font-family:
"Times New Roman";mso-fareast-language:DE">Diese
Ansprüche bleiben auch künftig bestehen.</span><br>
</p>
<span style="mso-fareast-language:DE">--</span>
<p class="MsoNormal"><span style="mso-fareast-language:DE">Claudius
Voigt</span></p>
<p class="MsoNormal"><span style="mso-fareast-language:DE">Projekt
Q – Büro zur Qualifizierung der Flüchtlings- und
Migrationsberatung<br>
Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e.
V.<br>
Hafenstraße 3 - 5<br>
48153 Münster<br>
Tel.: 0251 14486 – 26<br>
Mob.: 01578 0497423<br>
Fax: 0251 14486 – 10</span><span
style="mso-fareast-language:DE"><a
class="moz-txt-link-abbreviated" href="http://www.ggua.de"
moz-do-not-send="true"><br>
www.ggua.de</a></span> </p>
<p> </p>
<pre class="moz-signature" cols="72">--
Dörthe Hinz
Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V.
BUMF e.V.-Landeskoordinatorin Niedersachsen
Röpkestr. 12
30173 Hannover
Tel.: 0511/98 24 60 30
Durchwahl: 0511/98 24 60 37
Fax: 0511/98 24 60 31
Telefonsprechzeiten: Mo,Di,Do: 10.00 bis 12.30, Di+Do: 14.00 bis 16.00
<a class="moz-txt-link-abbreviated" href="http://www.nds-fluerat.org">www.nds-fluerat.org</a>
<a class="moz-txt-link-abbreviated" href="http://www.facebook.com/Fluechtlingsrat.Niedersachsen">www.facebook.com/Fluechtlingsrat.Niedersachsen</a>
******************************************************************
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