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<div class="entry-content" itemprop="text">
<div style="[object Object]"><b>EuGH: Neuer Asylantrag bei
menschenunwürdigen Zuständen in anderen EU-Staaten zulässig </b></div>
<p>Kaum von der Öffentlichkeit wahrgenommen hat der EuGH mit einem
Beschluss gegen Deutschland bekräftigt: Unmenschliche
Lebensverhältnisse innerhalb der EU können nicht ignoriert
werden. Wenn Geflüchteten in dem EU-Mitgliedsstaat, in dem sie
anerkannt sind, Menschenrechtsverletzungen drohen, darf ihr
Antrag hier nicht als unzulässig abgelehnt werden.</p>
<div>
<p>Konkret ging es in dem Verfahren um syrische
Staatsangehörige, die in Bulgarien einen Flüchtlingsstatus
bekommen haben und 2014 aufgrund der schlechten
Lebensbedingungen für Flüchtlinge von dort weiter nach
Deutschland geflohen sind. Hier haben sie erneut Asylanträge
gestellt.</p>
</div>
<div>Das Urteil lässt sich auch auf (junge)Geflüchtete übertragen,
die in anderen EU Staaten (bspw. Griechenland) einen
Schutzstatus erhalten haben und in Deutschland erneut Schutz
suchen. Spätestens im Klageverfahren empfiehlt es sich diese
Entscheidung zu nutzen und in Verbindung mit den persönlichen
Lebensumständen auf einen Abschiebeschutz in das andere EU-Land
hinzuwirken.</div>
<p>Näheres siehe bei <a
href="https://www.proasyl.de/news/eugh-neuer-asylantrag-bei-menschenunwuerdigen-zustaenden-in-anderen-eu-staaten-zulaessig/">PRO
ASYL</a></p>
</div>
<pre class="moz-signature" cols="72">--
Dörthe Hinz
Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V.
BUMF e.V.-Landeskoordinatorin Niedersachsen
Röpkestr. 12
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