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<div class="entry-content" itemprop="text">
<p>Die neue Ausgabe der <a
href="https://www.nds-fluerat.org/wp-content/uploads/2020/02/DRK-Suchdienst_Fachinformation_Familienzusammenführung_Flüchtlinge-Februar-2020-1.pdf"
target="_blank" rel="noopener noreferrer">Fachinformationen
des Deutschen Roten Kreuzes (DRK-Suchdienst) von Februar 2020
zum Thema Familiennachzug</a> konzentriert sich in erster
Linie auf den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten
und beschäftigt sich mit der aktuellen Rechtsprechung und deren
Auswirkungen auf die Beratungspraxis. Dabei wird ein besonderer
Augenmerk insbesondere auf den Nachzug zu unbegleiteten
minderjährigen subsidiär Schutzberechtigten (UMF) gelegt, auch
in den Fällen, wenn die Volljährigkeit bevorsteht. Ein Problem
entsteht dann, wenn die inländischen Behörden die Bearbeitung
verzögern. Weitere skizzierte Probleme sind die Art der
Bewertung der Integrationsleistungen der in Deutschland lebenden
Stammpersonen sowie die wiederholte Anforderung, dass die
Familien in einem Drittland die familiäre Lebensgemeinschaft
herstellen sollen. Die Fachinformation weist außerdem auf
bevorstehende Rechtsprechung hin, etwa auf die Konstellation des
Elternnachzugs zu subsidiär schutzberechtigten UMF nach Eintritt
von deren Volljährigkeit.</p>
<p>Unabhängig von den Fallkonstellationen mit UMF werden weiterhin
höchstgerichtliche Entscheidungen erwartet in Einzelfällen, in
denen eine Eheschließung nach der Flucht aus dem Herkunftsland
erfolgt ist.</p>
<p>Im zweiten Teil greift die Fachinformation dann das Thema der
Praxis der Verwaltungsbehörden auf. Hierbei werden Themen wie
die Verwirkung (Erlöschen) eines Rechtsanspruchs auf
privilegierten Familiennachzug nach (mindestens einem Jahr)
Untätigkeit seitens der nachzugswilligen Angehörigen
dargestellt, aber auch Praxishinweise gegeben, etwa über die
besondere Bindung an ein Drittland als möglichen Ausschlussgrund
für einen Nachzug.</p>
<h3>Mehr: <br>
</h3>
<p><a
href="https://www.nds-fluerat.org/wp-content/uploads/2020/02/DRK-Suchdienst_Fachinformation_Familienzusammenführung_Flüchtlinge-Februar-2020-1.pdf"
target="_blank" rel="noopener noreferrer">Fachinformationen
des Deutschen Roten Kreuzes (DRK-Suchdienst) von Februar 2020
zum Thema Familiennachzug</a></p>
<p><br>
</p>
<p>Ergänzend noch der Hinweis auf ein aktuelles Urteil: VG Berlin
: <a moz-do-not-send="true" href="Einstweilige Anordnung auf
Erteilung von Visa zum Elternnachzug nach § 36a
Aufenthaltsgesetz wegen bevorstehender Volljährigkeit:">Einstweilige
Anordnung auf Erteilung von Visa zum Elternnachzug nach § 36a
Aufenthaltsgesetz wegen bevorstehender Volljährigkeit
</a></p>
</div>
<pre class="moz-signature" cols="72">--
Dörthe Hinz
Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V.
BUMF e.V.-Landeskoordinatorin Niedersachsen
Röpkestr. 12
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