<html>
<head>
<meta http-equiv="content-type" content="text/html; charset=UTF-8">
</head>
<body>
<p class="text-format text-format--introduction"><b> 18 Monate
Gnadenkontingent beim Familiennachzug: Nicht einmal der
Minimalkonsens wird erfüllt</b></p>
<p class="text-format text-format--introduction"><a
moz-do-not-send="true"
href="https://www.nds-fluerat.org/42015/aktuelles/18-monate-gnadenkontingent-beim-familiennachzug-nicht-einmal-der-minimalkonsens-wird-erfuellt/">https://www.nds-fluerat.org/42015/aktuelles/18-monate-gnadenkontingent-beim-familiennachzug-nicht-einmal-der-minimalkonsens-wird-erfuellt/</a><br>
</p>
<p class="text-format text-format--introduction">Die Visaerteilungen
für Familienangehörige von subsidiär Schutzberechtigten schleppen
sich über Jahre hin. Nach 18 Monaten Gnadenkontingent ist klar:
Die Bundesregierung kommt nicht einmal dem veranschlagten
Minimalkonsens nach. Tausende geflüchtete Familien leben seit
Jahren getrennt und warten weiter auf ein Visum.</p>
<div class="vc_row wpb_row vc_row-fluid">
<div class="wpb_column vc_column_container vc_col-sm-12">
<div class="vc_column-inner">
<div class="wpb_wrapper">
<div class="wpb_text_column wpb_content_element ">
<div class="wpb_wrapper">
<p>Eineinhalb Jahre nach der de facto Abschaffung des
Rechtsanspruchs und der Einführung eines Gnadenrechts
bei der Familienzusammenführung zu subsidiär
Schutzberechtigten (sog. <a
href="https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&start=//*%5b@attr_id=%27bgbl118s1147.pdf%27%5d#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl118s1147.pdf%27%5D__1582888028368"
target="_blank" rel="noopener noreferrer">»Familiennachzugsneuregelungsgesetz«</a>)
wird deutlich: Die Bundesregierung hält nicht einmal
den politisch getroffenen Minimalkonsens ein. Die
Große Koalition hatte sich nach einem langen Streit in
einem Kompromiss auf <a
href="https://www.zeit.de/politik/deutschland/2018-05/fluechtlinge-grosse-koalition-einigung-familienzusammenfuehrung-nachzug"
target="_blank" rel="noopener noreferrer">ein
monatliches Gnadenkontingent</a> nach Ermessen von
1.000 Visa für Angehörige dieser Personengruppe
geeinigt.</p>
</div>
</div>
<div class="wpb_text_column wpb_content_element ">
<div class="wpb_wrapper">
<h4><strong>Ein Fünftel des Kontingents nicht erfüllt</strong></h4>
</div>
</div>
<div class="wpb_text_column wpb_content_element ">
<div class="wpb_wrapper">
<p>18 Monate nach Inkrafttreten der Regelung zeigt sich:
Genau 20 Prozent, also ein Fünftel des versprochenen
Visakontingents wurden bisher nicht ausgeschöpft.</p>
<p>Nach 18 Monaten haben die deutschen
Auslandsvertretungen von den politisch versprochenen
18.000 möglichen Visa bis Ende Januar 2020 erst 14.404
Visa erteilt (<a
href="https://www.migazin.de/2019/01/10/familiennachzug-nicht-millionen-sondern-nur-25-000/"
target="_blank" rel="noopener noreferrer">2018:
2.612</a>, <a
href="https://www.proasyl.de/wp-content/uploads/2020-01-15-Plenarprotokoll-19_139_Familiennachzug-subsidiär-Geschützte-2019_Jelpke.pdf"
target="_blank" rel="noopener noreferrer">2019:
11.133 laut Plenarprotokoll 15. Januar 2020</a>,
Januar 2020: 659 laut Auskunft des Auswärtigen Amtes).</p>
</div>
</div>
<div class="wpb_text_column wpb_content_element ">
<div class="wpb_wrapper">
<h4><strong>Schutzbedürftige bleiben außen vor </strong></h4>
</div>
</div>
<div class="wpb_text_column wpb_content_element ">
<div class="wpb_wrapper">
<p>Im gleichen Zeitraum wurden aber selbst besonders
schutzbedürftige Gruppen auf hartherzige Art und Weise
vom Visumverfahren ausgeschlossen:</p>
<p>→ minderjährige Geschwister von unbegleiteten
minderjährigen Flüchtlingen, denen die gemeinsame
Einreise mit ihren Eltern nach Deutschland verwehrt
wird.</p>
<p>→ Kinder, die während der 2,5 jährigen vollständigen
Aussetzung der Familienzusammenführung zu subsidiär
Schutzberechtigten vom Frühjahr 2016 bis Sommer 2018
die Volljährigkeit erreicht haben.</p>
</div>
</div>
<div class="wpb_text_column wpb_content_element ">
<div class="wpb_wrapper">
<h4><strong>Leid der Familien setzt sich fort</strong></h4>
</div>
</div>
<div class="wpb_text_column wpb_content_element ">
<div class="wpb_wrapper">
<p>Das durch die langen Familientrennungen erzeugte Leid
der bisher ausgeschlossenen Familien ist unermesslich.
Die Bundesregierung versucht den Eindruck zu
vermitteln, sie habe die Probleme beim Familiennachzug
gelöst. Das ist aber falsch: Es gibt in Deutschland
Familien, die seit Jahren darauf warten, wieder
zusammenleben zu können. Diese Situation ist für die
Betroffenen unerträglich.</p>
</div>
</div>
<div class="wpb_text_column wpb_content_element ">
<div class="wpb_wrapper">
<h4><strong>Visa-Zahlen gehen nach unten</strong></h4>
</div>
</div>
<div class="wpb_text_column wpb_content_element ">
<div class="wpb_wrapper">
<p>Schon seit Sommer 2019 kann auf Basis der Zahlen des
Auswärtigen Amtes festgestellt werden, dass die
monatlich erteilten Visa signifikant unter den
versprochenen 1.000 liegen. Zuletzt hat das Auswärtige
Amt im Januar 2020 sogar nur 659 Visa erteilt .</p>
</div>
</div>
<div class="wpb_text_column wpb_content_element ">
<div class="wpb_wrapper">
<h4><strong>Bürokratie und Bremsklötze</strong></h4>
</div>
</div>
<div class="wpb_text_column wpb_content_element ">
<div class="wpb_wrapper">
<p>Das bewusst als bürokratischer Dschungel gestaltete
Verfahren wird weiterhin nicht entschlackt. Beteiligt
sind Auslandsvertretungen, teilweise unterstützt durch
die Internationale Organisation für Migration (IOM),
kommunale Ausländerbehörden und Bundesverwaltungsamt.</p>
</div>
</div>
<div class="wpb_text_column wpb_content_element ">
<div class="wpb_wrapper">
<p>Die jüngsten Zahlen des Auswärtigen Amtes zeigen,
dass der Bremsklotz bei der Antragsbearbeitung derzeit
deutlich bei den beteiligten kommunalen
Ausländerbehörden in den Bundesländern liegt. Während
in den ersten achtzehn Monaten der Neuregelung bereits
20.645 Visaanträge von den deutschen
Auslandsvertretungen an die kommunalen
Ausländerbehörden weitergeleitet wurden, bearbeiteten
diese im gleichen Zeitraum nur 14.708 Anträge und
leiteten diese zum Bundesverwaltungsamt zur
abschließenden Prüfung weiter.</p>
</div>
</div>
<div class="wpb_text_column wpb_content_element ">
<div class="wpb_wrapper">
<h4><strong>Tausende Familien weiter getrennt</strong></h4>
</div>
</div>
<div class="wpb_text_column wpb_content_element ">
<div class="wpb_wrapper">
<p>Weiterhin warten allerdings 22.000 Familienangehörige
auf einen Termin. Den deutschen Auslandsvertretungen
liegen nach Angaben des Auswärtigen Amtes so viele
unbearbeitete Terminanfragen vor (vgl. <a
href="https://www.nds-fluerat.org/wp-content/uploads/2020/02/Plenarprotokoll-19_139_FNZ-subs-Schutz-2019_Jelpke.pdf"
target="_blank" rel="noopener noreferrer">Antwort
der Bundesregierung auf Anfrage, Sitzung des
Deutschen Bundestages, 15. Januar 2020</a>)</p>
</div>
</div>
<div class="wpb_text_column wpb_content_element ">
<div class="wpb_wrapper">
<h4><strong>Mehr Personal – und Recht auf Familie
wiederherstellen</strong></h4>
</div>
</div>
<div class="wpb_text_column wpb_content_element ">
<div class="wpb_wrapper">
<p>Es wäre dringend erforderlich, dass die
Bundesregierung gemeinsam mit den Innenministerien der
Bundesländer ernsthaft auf eine Beschleunigung der
Verfahren hinwirkt. Gleichzeitig muss die
Bundesregierung das Auswärtige Amt so ausstatten, dass
mindestens doppelt so viele Antragsverfahren monatlich
aufgenommen werden können als bisher. Letztendlich
hilft aber nur die vollständige Wiederherstellung des
Rechts auf Familienleben auch für subsidiär
Geschützte.</p>
<p>Wir erinnern uns: Die Abschaffung des Rechtsanspruchs
basierte auch auf weit verbreiteten <a
href="https://www.sueddeutsche.de/politik/seehofer-familiennachzug-1.4239128"
target="_blank" rel="noopener noreferrer">abwegigen
Prognosen der Bundesregierung</a> über die Zahl der
nachziehenden Angehörigen, die sich allerdings
faktisch als deutlich geringer herausstellte.</p>
<p><em>Karim Alwasiti/akr</em></p>
</div>
</div>
</div>
</div>
</div>
</div>
<div class="moz-forward-container"><br>
</div>
</body>
</html>