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<h1 class="entry-title" itemprop="headline">Unbegleiteter
minderjähriger Flüchtling seit 13 Tagen rechtswidrig in
Abschiebungshaft</h1>
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<p><strong><a class="moz-txt-link-freetext"
href="https://www.nds-fluerat.org/42056/aktuelles/unbegleiteter-minderjaehriger-fluechtling-seit-13-tagen-rechtswidrig-in-abschiebungshaft/"
moz-do-not-send="true">https://www.nds-fluerat.org/42056/aktuelles/unbegleiteter-minderjaehriger-fluechtling-seit-13-tagen-rechtswidrig-in-abschiebungshaft/</a></strong></p>
<p><strong>Flüchtlingsrat fordert: Land Niedersachsen muss
umgehend für eine sofortige Entlassung sorgen</strong></p>
<p>Mit scharfer Kritik und einem öffentlichen Appell an die
Landesregierung reagiert der Flüchtlingsrat Niedersachsen auf
die Inhaftierung eines unbegleiteten, vermutlich minderjährigen
Flüchtlings. Der Jugendliche reiste am 19.02.2020 aus den
Niederlanden ein, wobei er festgenommen und umgehend in der
Abschiebungshaftanstalt im niedersächsischen Langenhagen
inhaftiert wurde – ohne Einschaltung des Jugendamts. Da das
Alter des jungen Menschen nicht klar war, führte das Jugendamt –
allerdings erst nach erfolgter Inhaftierung – eine
Inaugenscheinnahme in der Abschiebungshaft durch und kam zu dem
Ergebnis, dass die „Minderjährigkeit nicht ausgeschlossen werden
kann“. Auch der Bundesgrenzschutz, der die Inhaftierung
veranlasst hat, gab das Geburtsdatum mit Ende 2003 an und geht
damit ebenso von der Minderjährigkeit des jungen Flüchtlings aus
wie die Justizvollzugsanstalt Langenhagen, die den mutmaßlich
16-Jährigen wohlweislich nicht zusammen mit den übrigen
Gefangenen inhaftiert, sondern in einem separaten Trakt des
Gefängnisses komplett isoliert unterbringt.</p>
<p>Johanna Lal, Mitarbeiterin des Flüchtlingsrat Niedersachsen,
kommentiert:</p>
<p><em>„Sowohl die Inhaftierung an sich als auch die zusätzliche
Isolation in der Haft stellt eine akute Gefährdung des
Kindeswohls dar. Der Jugendliche ist psychisch schwer belastet
und weist körperliche Misshandlungsspuren auf. Seine
Verfassung verschlechtert sich zusehends. Es muss dringend
gehandelt werden.“</em></p>
<p>Bundespolizei und Niedersächsische Landesregierung stehen in
der Verantwortung: Nach herrschender Rechtslage muss bei
Verdacht auf Minderjährigkeit das Wohl des Kindes im Vordergrund
aller staatlichen Maßnahmen stehen (<a
href="http://www.refworld.org/pdfid/47442c952.pdf"
target="_blank" rel="noopener noreferrer"
moz-do-not-send="true">UNHCR 1997, 5.11 c</a>; <a
href="https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=VGH%20Bayern&Datum=23.09.2014&Aktenzeichen=12%20CE%2014.1833"
target="_blank" rel="noopener noreferrer"
moz-do-not-send="true">VGH Bayern 12 CE 14.1833</a>, <a
href="http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2014-N-56870?hl=true&AspxAutoDetectCookieSupport=1"
target="_blank" rel="noopener noreferrer"
moz-do-not-send="true">VGH München 12 C 14.1865</a>). Die
Bundespolizei – spätestens aber der zuständige Richter beim
Amtsgericht – hätte beim Aufgreifen des Jugendlichen aufgrund
der bestehenden Zweifel an der Volljährigkeit die Inhaftierung
ablehnen und das Jugendamt kontaktieren bzw. einen Vormund zur
rechtlichen Vertretung berufen müssen, was nicht erfolgt ist.
Die Inhaftierung ist rechtswidrig, da gemäß § 62, Abs 1 AufenthG
ein_e Minderjährige_r nur in besonderen Ausnahmefällen in Haft
genommen werden darf. Hinzu kommt, dass der niedersächsische
Rückführungserlass eine Inhaftierung von Minderjährigen
grundsätzlich verbietet.</p>
<p>In der Nacht vom 26.02. auf den 27.02. eskalierte die Situation
in der JVA: Offensichtlich aus konkreter Sorge vor einem Suizid
wurde der junge Geflüchtete nicht etwa entlassen, sondern in die
Strafanstalt für Erwachsene in der Schulenburger Landstraße
verbracht, wo er in einer Einzelzelle mit Kameraüberwachung
untergebracht wurde. Nachdem dort eine Scheibe zu Bruch ging,
wurde er wegen drohender Selbstverletzung zunächst in eine
andere Zelle mit getönten Fenstern verlegt, um ihn von außen zu
beobachten und selbstverletzende Handlungen zu verhindern. Im
Verlauf des 27.02. wurde er dann wieder in die
Abschiebungshaftanstalt verbracht.</p>
<p>Muzaffer Öztürkyilmaz, Mitarbeiter des Flüchtlingsrats
Niedersachsen, kommentiert:</p>
<p><em>„Unserer Auffassung nach zeigt dieser Vorfall , dass weder
die JVA Langenhagen noch die Strafanstalt in der Schulenburger
Landstraße ein angemessener Ort für die Unterbringung des
mutmaßlich minderjährigen und offenbar psychisch stark
belasteten Jugendlichen ist.“</em></p>
<p>Vergeblich hat der Flüchtlingsrat bereits am 27.02.2020 das
niedersächsische Innenministerium, das nds. Sozialministerium
und das nds. Justizministerium mehrfach aufgefordert, die
Inhaftierung zu beenden. Am Morgen des 2. März erklärte das
niedersächsische Innenministerium sich für unzuständig, „da die
Abschiebungshaft von der zuständigen Bundespolizeiinspektion
beantragt worden ist“, und verwies auf „das für den Vollzug der
Haft zuständige Justizministerium“. Von dort liegt bislang keine
Reaktion vor.</p>
<p>Wir fordern die niedersächsische Landesregierung auf, die
Inhaftierung des geflüchteten Jugendlichen umgehend zu beenden
und ihn in die Obhut des Jugendamtes bzw. eines Vormundes zu
geben.</p>
<p>Johanna Lal, Mitarbeiterin des Flüchtlingsrats Niedersachsen:</p>
<p><em>„Minderjährigenschutz geht vor. Das Land kann sich nicht
aus der Verantwortung stehlen und hat sofort die Freilassung
anzuordnen.“</em></p>
<p>Für Rückfragen:</p>
<p>Johanna Lal, Tel.: 0511 – 85033490, <a
class="moz-txt-link-abbreviated"
href="mailto:jl@nds-fluerat.org" moz-do-not-send="true">jl@nds-fluerat.org</a></p>
<p>Muzaffer Öztürkyilmaz, Tel.: 0511 – 98246038, <a
class="moz-txt-link-abbreviated"
href="mailto:moy@nds-fluerat.org" moz-do-not-send="true">moy@nds-fluerat.org</a></p>
<pre class="moz-signature" cols="80">--
Kai Weber
Geschäftsführer
Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V.
Röpkestr. 12
30173 Hannover
Tel.: 0511/98 24 60 30 Mo-Fr: 10.00 bis 12.30, Di+Do: 14.00 bis 16.00
Fax: 0511/98 24 60 31
Mail: <a class="moz-txt-link-abbreviated" href="mailto:nds@nds-fluerat.org" moz-do-not-send="true">nds@nds-fluerat.org</a>
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