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<p>Nachdem das Auswärtige Amt im August 2019 einen neuen
Lagebericht erstellt hatte, ist das niedersächsische
Innenministerium (MI) zu der Auffassung gekommen, dass
Abschiebungen in den Sudan wieder uneingeschränkt aufgenommen
werden können. Es wurde daher vom MI am 03.02.2020 ein Erlass
herausgegeben, in dem den Ausländerbehörden mitgeteilt wurde,
dass auf Grund des Berichtes des Auswärtigen Amtes keine
Bedenken bestünde<font style="font-size: 12pt" size="3">n, „den
Rückführungsvollzug in die Republik Sudan uneingeschränkt
wieder aufzunehmen“ (siehe auch <a moz-do-not-send="true"
href="https://www.nds-fluerat.org/41714/aktuelles/sudan-erlass-der-abschiebungen-nur-in-ausnahmefaellen-erlaubt-aufgehoben/">auf
unserer Webseite </a>hier)</font><br>
<br>
<b>Wer ist von Abschiebungen bedroht?</b><br>
Um Verunsicherungen auszuräumen: Abgeschoben werden dürfen nur
Sudanes_innen, die vollziehbar ausreisepflichtig sind und bei
denen kein inlandsbezogenes Abschiebungshindernis besteht.
Sudanes_innen, die eine Aufenthaltserlaubnis haben (z.B. weil
ihnen Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention oder
subsidiärer Schutz oder ein Abschiebungsverbot zugesprochen
wurde) oder die eine Ausbildungsduldung oder eine
Beschäftigungsduldung besitzen oder die nicht abgeschoben werden
dürfen, weil z.B. eine bestätigte Reiseunfähigkeit vorliegt,<font
size="3"> sind</font> selbstverständlich <b>nicht</b> von
Abschiebung bedroht.<br>
<br>
Bei denjenigen, die vollziehbar ausreisepflichtig sind und wo
kein Abschiebungshindernis (wie z.B. Reiseunfähigkeit) vorliegt,
kann eine Abschiebung durchgeführt werden, so fern sie einen
gültigen sudanesischen Pass oder ein von der sudanesischen
Botschaft ausgestelltes „Emergency Travel Document“ besitzen.<br>
<br>
Diese Personen sollten sollten sich unbedingt durch eine
Beratungsstelle (<a moz-do-not-send="true"
href="https://www.nds-fluerat.org/beratungsstellen/">Beratungsstellen
in der Nähe u.a. hier zu finden</a>) oder ihre_n
Anwalt/Anwältin beraten lassen.<br>
Es können sich bei ihnen ggf. Bleibeperspektiven nach § 25a oder
§ 25b AufenthG oder durch eine Ausbildungsduldung oder
Beschäftigungsduldung ergeben.<br>
<br>
Die letzte Möglichkeit, wenn keine anderen rechtlichen
Voraussetzungen für eine Aufenthaltssicherung bestehen, wäre die
Stellung eines Antrages an die Härtefallkommission.<br>
<br>
<b>Treffen für Sudanes_innen und Unterstützer_innen, um
Handlungsmöglichkeiten zu diskutieren am 14.03. in Hannover:</b><br>
Anders als der Bericht des Auswärtigen Amtes nahelegt, ist nach
Ansicht vieler Sudanes_innen wie auch des Flüchtlingsrat
Niedersachsen die Situation im Sudan alles andere als stabil. Es
gibt Berichte, die u.a. ernstzunehmenden Medien zu entnehmen
sind, nach denen die Sicherheitslage im Sudan nach wie vor
äußerst angespannt ist. Es ist leider keineswegs
selbstverständlich, dass der Übergang zu einer demokratischen
Gesellschaft gelingen wird. An der Übergangsregierung sind
Kräfte aus dem ehemaligen Regime beteiligt, die darauf bedacht
sind, ihre Pfründe zu sichern. Sowohl die islamistisch
bestimmten Geheimdienste, als auch Militärkräfte provozieren
gezielt gewalttätige Auseinandersetzungen, um der
Zivilbevölkerung deutlich zu machen, dass an ihnen kein Weg
vorbeigeht und um zu signalisieren, dass der erfolgreiche
Widerstand der Zivilbevölkerung gegen das Regime von Al-Bashir
vermeintlich zu mehr Unsicherheit im Land geführt hat. Mit
dieser Strategie wollen sich die unter Al-Bashir einflussreichen
Kräfte weiterhin ihre Macht sichern.<br>
<br>
Der Flüchtlingsrat lädt daher Sudanes_innen und
Unterstützer_innen ein, gemeinsam zu diskutieren, wie mit dieser
Situation umgegangen werden kann. Dieses Treffen soll jedoch
nicht dazu dienen, Einzelfallberatung durchzuführen. Vielmehr
geht es darum, gemeinsame Strategien zu entwickeln, damit
Abschiebungen in den Sudan zukünftig nicht stattfinden.<br>
<br>
<b>Das Treffen findet statt am: Sa., 14.03.2020, 14.00 Uhr</b><br>
<b> </b><br>
<b>Ort: Geschäftsstelle des Flüchtlingsrat Niedersachsen,
Röpkestr. 12, 30173 Hannover (<a moz-do-not-send="true"
href="https://www.nds-fluerat.org/ueber-uns/anfahrt/">Anfahrtsbeschreibung
siehe hier</a>)</b><br>
<br>
<br>
<b>Kundgebung gegen Abschiebungen in den Sudan, Fr,. 06.03.,
Hannover:</b><br>
Für Freitag, den 06. März, 15.00 Uhr rufen die Sudanesischen
Aktivist_innen in Niedersachsen zu einer Kundgebung auf dem
Kröpcke in Hannover auf.<br>
Die Sudanes_innen fordern, dass auch zukünftig keine
Abschiebungen in den Sudan stattfinden dürfen. Der
Flüchtlingsrat Niedersachsen schließt sich dieser Forderung
ausdrücklich an.</p>
<p> <a moz-do-not-send="true"
href="https://www.nds-fluerat.org/veranstaltungen/demo-keine-abschiebungen-in-den-sudan/">Hier
der Aufruf der Sudanesischen Aktivist_innen in Niedersachsen</a>
für die Kundgebung am Fr., 6. März in Hannover (Kröpcke)</p>
<pre class="moz-signature" cols="72">--
Freundliche Grüße
Sigmar Walbrecht
Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V.
Röpkestr. 12
D - 30173 Hannover
Tel.: 0511/98 24 60 30
Durchwahl: 0511/84 87 99 73
Fax: 0511/98 24 60 31
<a class="moz-txt-link-abbreviated" href="http://www.nds-fluerat.org" moz-do-not-send="true">www.nds-fluerat.org</a>
<a class="moz-txt-link-abbreviated" href="http://www.facebook.com/Fluechtlingsrat.Niedersachsen" moz-do-not-send="true">www.facebook.com/Fluechtlingsrat.Niedersachsen</a>
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