[juF-nds] Bleiberecht für gut integrierte Jugendliche (§ 25a Aufenthaltsgesetz) - Anträge vor dem 21. Geburtstag stellen!

Dörthe Hinz - Flüchtlingsrat Nds. dh at nds-fluerat.org
Do Aug 15 16:46:52 CEST 2019


Liebe Kolleg_innen,*
*

*Ab Sommer/ Herbst 2015 kamen viele Geflüchtete mit Familie und viele 
unbegleitete minderjährige Flüchtlinge nach Deutschland.
In der Regel stellten sie Asylanträge, manche erhielten aber vielleicht 
keinen Schutz im Asylverfahren. *

Mehr und mehr Jugendliche und Heranwachsende leben bereits oder bald 4 
Jahre hier in Deutschland. Für jene von ihnen, die nun geduldet sind, 
könnte die gesetzliche Regelung zum § 25a Aufenthaltsgesetz (Bleiberecht 
für gut integrierte Jugendliche und Heranwachsende) eine 
aufenthaltsrechtliche Perspektive bieten. Ein Antrag auf ein 
„Bleiberecht für gut integrierte Jugendliche und Heranwachsende“ kann 
bei der örtlichen Ausländerbehörde gestellt werden, wenn der junge 
Mensch aktuell geduldet ist, seit vier Jahren in Deutschland lebt und 
zwischen 14 und 20 Jahre alt ist. Der Antrag muss also vor dem 21. 
Geburtstag gestellt werden. Weiterhin sollte der junge Mensch entweder 
vier Jahre lang die Schule besucht haben und einen anerkannten Schul- 
oder Berufsabschluss gemacht haben und //_oder_//sich in einem 
schulischen oder betrieblichen Ausbildungsverhältnis befinden (nds. 
Erlasslage)/.

*Welche weiteren Voraussetzungen konkret erfüllt sein müssen und was für 
die Antragstellung zu beachten ist, erklären folgende Hinweise und 
Arbeitshilfen:*

1. /*Niedersachsenspezifisch*: /Neuer ausführlicher Erlass zu den 
Vorraussetzungen des §25a und zur Anwendung des § 25a 
Aufenthaltsgesetz/: / Niedersächsische Anwendungshinweise §25a AufenthG 
<https://www.mi.niedersachsen.de/download/145697/2019-07-03_Nds._Anwendungshinweise_25a_AufenthG.pdf>/<https://www.mi.niedersachsen.de/download/145697/2019-07-03_Nds._Anwendungshinweise_25a_AufenthG.pdf>(Eine 
Arbeitshilfe hierzu folgt von uns im     September)
/

2.*/Musteranträge/**:* zur Bleiberechtsregelung gibt es unter//J. 
Antragshilfen: 
https://www.nds-fluerat.org/infomaterial/materialien-fuer-die-beratung/#arbeitshilfen-umf

3.***/Kurz:/*„Informationen zur Bleiberechtsregel nach § 25a 
Aufenthaltsgesetz“ vom Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt e.V. (deutsch und 
mehrsprachig hier: https://www.fluechtlingsrat-lsa.de/eigene-publikationen/

4.***/Ausführlich/**:* Die Bleiberechtsregelungen gemäß §§ 25a und b des 
Aufenthaltsgesetzes und ihre Anwendung 
<http://www.der-paritaetische.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/doc/2017-11-13_bleiberecht-2017_web.pdf>. 
Eine Arbeitshilfe für Beraterinnen und Berater, Hrsg.: Der Paritätische 
Gesamtverband (Nov. 2017), Link: 
http://www.der-paritaetische.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/doc/2017-11-13_bleiberecht-2017_web.pdf

5./*Weiterführend*:/Der Bundesfachverband UMF e.V. in Berlin hat eine 
Infoseite zum Bleiberecht veröffentlicht, die Informationen für 
Jugendliche auch zum § 25a bietet. Mehr hier: 
https://b-umf.de/p/bleiberecht/

Viele Grüße,

Dörthe Hinz

-- 
Dörthe Hinz

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Röpkestr. 12
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