[juF-nds] Bleiberecht für gut integrierte Jugendliche (§ 25a Aufenthaltsgesetz) - Anträge vor dem 21. Geburtstag stellen!
Dörthe Hinz - Flüchtlingsrat Nds.
dh at nds-fluerat.org
Do Aug 15 16:46:52 CEST 2019
Liebe Kolleg_innen,*
*
*Ab Sommer/ Herbst 2015 kamen viele Geflüchtete mit Familie und viele
unbegleitete minderjährige Flüchtlinge nach Deutschland.
In der Regel stellten sie Asylanträge, manche erhielten aber vielleicht
keinen Schutz im Asylverfahren. *
Mehr und mehr Jugendliche und Heranwachsende leben bereits oder bald 4
Jahre hier in Deutschland. Für jene von ihnen, die nun geduldet sind,
könnte die gesetzliche Regelung zum § 25a Aufenthaltsgesetz (Bleiberecht
für gut integrierte Jugendliche und Heranwachsende) eine
aufenthaltsrechtliche Perspektive bieten. Ein Antrag auf ein
„Bleiberecht für gut integrierte Jugendliche und Heranwachsende“ kann
bei der örtlichen Ausländerbehörde gestellt werden, wenn der junge
Mensch aktuell geduldet ist, seit vier Jahren in Deutschland lebt und
zwischen 14 und 20 Jahre alt ist. Der Antrag muss also vor dem 21.
Geburtstag gestellt werden. Weiterhin sollte der junge Mensch entweder
vier Jahre lang die Schule besucht haben und einen anerkannten Schul-
oder Berufsabschluss gemacht haben und //_oder_//sich in einem
schulischen oder betrieblichen Ausbildungsverhältnis befinden (nds.
Erlasslage)/.
*Welche weiteren Voraussetzungen konkret erfüllt sein müssen und was für
die Antragstellung zu beachten ist, erklären folgende Hinweise und
Arbeitshilfen:*
1. /*Niedersachsenspezifisch*: /Neuer ausführlicher Erlass zu den
Vorraussetzungen des §25a und zur Anwendung des § 25a
Aufenthaltsgesetz/: / Niedersächsische Anwendungshinweise §25a AufenthG
<https://www.mi.niedersachsen.de/download/145697/2019-07-03_Nds._Anwendungshinweise_25a_AufenthG.pdf>/<https://www.mi.niedersachsen.de/download/145697/2019-07-03_Nds._Anwendungshinweise_25a_AufenthG.pdf>(Eine
Arbeitshilfe hierzu folgt von uns im September)
/
2.*/Musteranträge/**:* zur Bleiberechtsregelung gibt es unter//J.
Antragshilfen:
https://www.nds-fluerat.org/infomaterial/materialien-fuer-die-beratung/#arbeitshilfen-umf
3.***/Kurz:/*„Informationen zur Bleiberechtsregel nach § 25a
Aufenthaltsgesetz“ vom Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt e.V. (deutsch und
mehrsprachig hier: https://www.fluechtlingsrat-lsa.de/eigene-publikationen/
4.***/Ausführlich/**:* Die Bleiberechtsregelungen gemäß §§ 25a und b des
Aufenthaltsgesetzes und ihre Anwendung
<http://www.der-paritaetische.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/doc/2017-11-13_bleiberecht-2017_web.pdf>.
Eine Arbeitshilfe für Beraterinnen und Berater, Hrsg.: Der Paritätische
Gesamtverband (Nov. 2017), Link:
http://www.der-paritaetische.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/doc/2017-11-13_bleiberecht-2017_web.pdf
5./*Weiterführend*:/Der Bundesfachverband UMF e.V. in Berlin hat eine
Infoseite zum Bleiberecht veröffentlicht, die Informationen für
Jugendliche auch zum § 25a bietet. Mehr hier:
https://b-umf.de/p/bleiberecht/
Viele Grüße,
Dörthe Hinz
--
Dörthe Hinz
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