[juF-nds] Geordnete-Rückkehr-Gesetz tritt ab heute in Kraft
Dörthe Hinz - Flüchtlingsrat Nds.
dh at nds-fluerat.org
Mi Aug 21 09:28:53 CEST 2019
Am 21. August tritt das umstrittene Hau-ab-Gesetz in Kraft, weitere
Gesetze des sogenannten »Migrationspakets« gelten bereits oder kommen noch.
Pro Asyl hat hierzu eine hilfreicheÜbersicht
<https://www.proasyl.de/news/achtung-hau-ab-gesetz-ab-morgen-in-kraft-neuregelungen-des-migrationspaktes-im-ueberblick/>
erstellt.
Der Fokus des »Migrationspakets«, insbesondere des Hau-ab-Gesetzes
(Zweites Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht
<https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl119s1294.pdf%27%5D__1566285597101>),
liegt auf dem Themenbereich der Abschiebung. In der öffentlichen Debatte
wurde mit einem vermeintlichen »Vollzugsdefizit« Stimmung dafür gemacht,
härtere Regeln zur Durchsetzung der Abschiebung
durchzusetzen. Tatsächlich erfolgt dies auf einer falschen
Zahlengrundlage <https://www.proasyl.de/thema/fakten-zahlen-argumente/>,
auch eine echte Evaluation der bisher geltenden Regeln ist nicht
erfolgt. Durch das nun in Kraft getretene Hau-ab-Gesetz wird es
erschwert, ein Attest für ein Abschiebungsverbot zu bekommen, die
Polizei darf ohne richterlichen Beschluss eine Wohnung zur Abschiebung
»betreten«, die Inhaftnahme zur Abschiebung wird vereinfacht,
Abschiebungshaft kann nun in
Auch bei der Duldung gibt es wichtige Änderungen, ab dem 21. August gibt
es die prekäre »Duldung light«. Ab 2020 gibt es dann auch eine neu
geregelte Ausbildungsduldung und eine neu geschaffene
Beschäftigungsduldung. Asylbewerber*innen und abgelehnte Menschen müssen
nun bis zu 18 Monaten in einer Aufnahmeeinrichtung, zum Beispiel einem
AnkER-Zentrum, wohnen, das damit verknüpfte Arbeitsverbot gilt für neun
Monate und trotz Versprechung im Koalitionsvertrag wird keine
unabhängige Asylverfahrensberatung garantiert.
Im Asylbewerberleistungsgesetz werden die Leistungen ab dem 1. September
2019 neu berechnet, Alleinstehende in Gemeinschaftsunterkünften werden
aber in einer niedrigeren Bedarfsstufe eingruppiert und bekommen
deswegen nicht mehr Geld als bisher. Aufgrund des Hau-ab-Gesetzes gibt
es ab sofort neue Leistungseinschränkungen. Für Flüchtlinge, die
zwischen 2015–2017 anerkannt wurden, wird die Frist für die
Widerrufsverfahren verlängert und auch die Erteilung der
Niederlassungserlaubnis geändert. Außerdem ist die Wohnsitzauflage für
Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte entfristet worden.
Zur umfassenden Übersicht von Pro Asyl
<https://www.proasyl.de/news/achtung-hau-ab-gesetz-ab-morgen-in-kraft-neuregelungen-des-migrationspaktes-im-ueberblick/>
Zur Kurzübersicht des Bundesfachverband umF mit Fokus auf Minderjährige
<https://b-umf.de/p/geordnete-rueckkehr-gesetz-tritt-in-kraft/>
Viele Grüße,
Dörthe Hinz
--
Dörthe Hinz
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