[juF-nds] EuGH: Neuer Asylantrag bei menschenunwürdigen Zuständen in anderen EU-Staaten zulässig

Dörthe Hinz - Flüchtlingsrat Nds. dh at nds-fluerat.org
Do Dez 5 09:21:39 CET 2019


*EuGH: Neuer Asylantrag bei menschenunwürdigen Zuständen in anderen 
EU-Staaten zulässig *

Kaum von der Öffentlichkeit wahrgenommen hat der EuGH mit einem 
Beschluss gegen Deutschland bekräftigt: Unmenschliche Lebensverhältnisse 
innerhalb der EU können nicht ignoriert werden. Wenn Geflüchteten in dem 
EU-Mitgliedsstaat, in dem sie anerkannt sind, Menschenrechtsverletzungen 
drohen, darf ihr Antrag hier nicht als unzulässig abgelehnt werden.

Konkret ging es in dem Verfahren um syrische Staatsangehörige, die in 
Bulgarien einen Flüchtlingsstatus bekommen haben und 2014 aufgrund der 
schlechten Lebensbedingungen für Flüchtlinge von dort weiter nach 
Deutschland geflohen sind. Hier haben sie erneut Asylanträge gestellt.

Das Urteil lässt sich auch auf (junge)Geflüchtete übertragen, die in 
anderen EU Staaten (bspw. Griechenland) einen Schutzstatus erhalten 
haben und in Deutschland erneut Schutz suchen. Spätestens im 
Klageverfahren empfiehlt es sich diese Entscheidung zu nutzen und in 
Verbindung mit den persönlichen Lebensumständen auf einen 
Abschiebeschutz in das andere EU-Land hinzuwirken.

Näheres siehe bei PRO ASYL 
<https://www.proasyl.de/news/eugh-neuer-asylantrag-bei-menschenunwuerdigen-zustaenden-in-anderen-eu-staaten-zulaessig/>

-- 
Dörthe Hinz

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