[juF-nds] EuGH: Neuer Asylantrag bei menschenunwürdigen Zuständen in anderen EU-Staaten zulässig
Dörthe Hinz - Flüchtlingsrat Nds.
dh at nds-fluerat.org
Do Dez 5 09:21:39 CET 2019
*EuGH: Neuer Asylantrag bei menschenunwürdigen Zuständen in anderen
EU-Staaten zulässig *
Kaum von der Öffentlichkeit wahrgenommen hat der EuGH mit einem
Beschluss gegen Deutschland bekräftigt: Unmenschliche Lebensverhältnisse
innerhalb der EU können nicht ignoriert werden. Wenn Geflüchteten in dem
EU-Mitgliedsstaat, in dem sie anerkannt sind, Menschenrechtsverletzungen
drohen, darf ihr Antrag hier nicht als unzulässig abgelehnt werden.
Konkret ging es in dem Verfahren um syrische Staatsangehörige, die in
Bulgarien einen Flüchtlingsstatus bekommen haben und 2014 aufgrund der
schlechten Lebensbedingungen für Flüchtlinge von dort weiter nach
Deutschland geflohen sind. Hier haben sie erneut Asylanträge gestellt.
Das Urteil lässt sich auch auf (junge)Geflüchtete übertragen, die in
anderen EU Staaten (bspw. Griechenland) einen Schutzstatus erhalten
haben und in Deutschland erneut Schutz suchen. Spätestens im
Klageverfahren empfiehlt es sich diese Entscheidung zu nutzen und in
Verbindung mit den persönlichen Lebensumständen auf einen
Abschiebeschutz in das andere EU-Land hinzuwirken.
Näheres siehe bei PRO ASYL
<https://www.proasyl.de/news/eugh-neuer-asylantrag-bei-menschenunwuerdigen-zustaenden-in-anderen-eu-staaten-zulaessig/>
--
Dörthe Hinz
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