[juF-nds] Bundesamt und Gerichte verharmlosen Willkürregime in Eritrea
Gerlinde Becker
gb at nds-fluerat.org
Di Dez 10 15:49:25 CET 2019
Weiterleitung
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PRO ASYL und Connection e.V.
Bundesamt und Gerichte verharmlosen Willkürregime in Eritrea
Geflüchtete werden zur Zusammenarbeit mit Verfolgerregime genötigt
Weitere Infos unter https://de.Connection-eV.org/article-2933
Auf Einladung der Abgeordneten Kathrin Vogler und Michel Brandt (DIE
LINKE) fand gestern im Bundestag anlässlich des Tages der Menschenrechte
ein Öffentliches Fachgespräch zum Thema "Kriegsdienstverweigerer auf der
Flucht – Die Menschenrechtslage in Eritrea und Deutschland" statt.
Kathrin Vogler machte zu Beginn deutlich: "Es gibt sehr viele
Geflüchtete aus Eritrea. Kaum jemand spricht aber darüber, dass sie vor
einem unbefristeten Nationaldienst, einem Kriegs- und Zwangsdienst,
geflohen sind. Politische Verfolgung, willkürliche Inhaftierungen und
Folter durch das Regime sind an der Tagesordnung."
"Nach dem Friedensvertrag mit Äthiopien 2018 gab es Hoffnung auf
Reformen. Die Grenze zum Nachbarland wurde geöffnet. Aber nur wenige
Monate später mussten wir feststellen, dass sich an der Situation in
Eritrea nichts geändert hat", erklärte Rut Bahta von /United4Eritrea/ in
ihrem Beitrag.
In Eritrea sind alle Männer und Frauen wehrpflichtig. Schüler*innen
werden bereits zur Abschlussklasse in das Militärlager nach Sawa
einberufen. Der Nationaldienst ist nicht befristet, so dass Frauen wie
Männer einem jahrelangen Zwangsdienst unterliegen. Die
UN-Untersuchungskommission zu Menschenrechten in Eritrea kam 2016 in
ihren Detailed Findings zu dem Schluss, dass dieser Dienst eine Vielzahl
von Menschenrechtsabkommen verletzt und seine Praxis letztendlich
Sklaverei darstellt.
"Trotzdem wird den Militärdienstentzieher*innen und Deserteur*innen
zunehmend der flüchtlingsrechtliche Schutz nach der Genfer Konvention
verweigert", so Bernd Mesovic, rechtspolitischer Sprecher von PRO ASYL.
"Dies ist das Ergebnis einer gezielten politischen Manipulation." Das
Bundesamt und einige Gerichte sprechen inzwischen von einer
Gemeinwohlorientierung des Nationaldienstes, der ja im
nicht-militärischen Bereich dem Aufbau des Landes diene.
"Es handelt sich bei dem Nationaldienst in keiner Weise um eine
freiwillige Tätigkeit", stellte Rudi Friedrich von /Connection e.V./
fest. "Die Dienstleistenden unterstehen weiter der Weisung und Aufsicht
des Militärs. Tatsächlich wird von den Dienstleistenden eine
Unterwerfung unter das Regime des Militärs gefordert. Wer angesichts
dessen den Nationaldienst als eine Art Arbeitsbeschaffungsmaßnahme unter
schlechten Bedingungen darstellt, macht sich mitschuldig daran, das
System der Zwangsarbeit und der ideologischen Zwangserziehung aufrecht
zu erhalten."
Awet Kessete vom /Eritreischen Verein für Demokratie, Kultur und
voneinander Lernen e.V. /schilderte, wie Geflüchtete in Deutschland
genötigt werden, sich an die Behörden ihres Verfolgerstaates zu wenden.
"Es ist bittere Realität, dass deutsche Behörden von eritreischen
Geflüchteten verlangen, sich zur Beschaffung von Urkunden an das
eritreische Konsulat zu wenden. Dort werden sie nicht nur zur Zahlung
einer Zwangsabgabe verpflichtet, sondern müssen auch ein Reueformular
unterzeichnen." Mit einer Unterzeichnung des Formulars unterwerfen sie
sich jedweder Strafverfolgung. Es heißt darin: "Ich bereue, ein Vergehen
begangen zu haben, indem ich meine nationalen Verpflichtungen nicht
erfüllt habe. Ich (bin) bereit, die angemessenen Maßnahmen zu
akzeptieren, über die noch entschieden wird."
Abschließend stellte Michel Brandt fest: "Die Bundesregierung hält diese
Praxis der eritreischen Konsularbehörden in Deutschland für zumutbar. Es
ist ein Skandal, dass die deutsche Regierung das zulässt."
*Kontakt*
PRO ASYL, 069-24231430
Rudi Friedrich, Connection e.V., 069-82375534
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