[juF-nds] Bundesamt und Gerichte verharmlosen Willkürregime in Eritrea

Gerlinde Becker gb at nds-fluerat.org
Di Dez 10 15:49:25 CET 2019


Weiterleitung

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PRO ASYL und Connection e.V.


    Bundesamt und Gerichte verharmlosen Willkürregime in Eritrea


      Geflüchtete werden zur Zusammenarbeit mit Verfolgerregime genötigt

Weitere Infos unter https://de.Connection-eV.org/article-2933


Auf Einladung der Abgeordneten Kathrin Vogler und Michel Brandt (DIE 
LINKE) fand gestern im Bundestag anlässlich des Tages der Menschenrechte 
ein Öffentliches Fachgespräch zum Thema "Kriegsdienstverweigerer auf der 
Flucht – Die Menschenrechtslage in Eritrea und Deutschland" statt. 
Kathrin Vogler machte zu Beginn deutlich: "Es gibt sehr viele 
Geflüchtete aus Eritrea. Kaum jemand spricht aber darüber, dass sie vor 
einem unbefristeten Nationaldienst, einem Kriegs- und Zwangsdienst, 
geflohen sind. Politische Verfolgung, willkürliche Inhaftierungen und 
Folter durch das Regime sind an der Tagesordnung."

"Nach dem Friedensvertrag mit Äthiopien 2018 gab es Hoffnung auf 
Reformen. Die Grenze zum Nachbarland wurde geöffnet. Aber nur wenige 
Monate später mussten wir feststellen, dass sich an der Situation in 
Eritrea nichts geändert hat", erklärte Rut Bahta von /United4Eritrea/ in 
ihrem Beitrag.

In Eritrea sind alle Männer und Frauen wehrpflichtig. Schüler*innen 
werden bereits zur Abschlussklasse in das Militärlager nach Sawa 
einberufen. Der Nationaldienst ist nicht befristet, so dass Frauen wie 
Männer einem jahrelangen Zwangsdienst unterliegen. Die 
UN-Untersuchungskommission zu Menschenrechten in Eritrea kam 2016 in 
ihren Detailed Findings zu dem Schluss, dass dieser Dienst eine Vielzahl 
von Menschenrechtsabkommen verletzt und seine Praxis letztendlich 
Sklaverei darstellt.

"Trotzdem wird den Militärdienstentzieher*innen und Deserteur*innen 
zunehmend der flüchtlingsrechtliche Schutz nach der Genfer Konvention 
verweigert", so Bernd Mesovic, rechtspolitischer Sprecher von PRO ASYL. 
"Dies ist das Ergebnis einer gezielten politischen Manipulation." Das 
Bundesamt und einige Gerichte sprechen inzwischen von einer 
Gemeinwohlorientierung des Nationaldienstes, der ja im 
nicht-militärischen Bereich dem Aufbau des Landes diene.

"Es handelt sich bei dem Nationaldienst in keiner Weise um eine 
freiwillige Tätigkeit", stellte Rudi Friedrich von /Connection e.V./ 
fest. "Die Dienstleistenden unterstehen weiter der Weisung und Aufsicht 
des Militärs. Tatsächlich wird von den Dienstleistenden eine 
Unterwerfung unter das Regime des Militärs gefordert. Wer angesichts 
dessen den Nationaldienst als eine Art Arbeitsbeschaffungsmaßnahme unter 
schlechten Bedingungen darstellt, macht sich mitschuldig daran, das 
System der Zwangsarbeit und der ideologischen Zwangserziehung aufrecht 
zu erhalten."

Awet Kessete vom /Eritreischen Verein für Demokratie, Kultur und 
voneinander Lernen e.V. /schilderte, wie Geflüchtete in Deutschland 
genötigt werden, sich an die Behörden ihres Verfolgerstaates zu wenden. 
"Es ist bittere Realität, dass deutsche Behörden von eritreischen 
Geflüchteten verlangen, sich zur Beschaffung von Urkunden an das 
eritreische Konsulat zu wenden. Dort werden sie nicht nur zur Zahlung 
einer Zwangsabgabe verpflichtet, sondern müssen auch ein Reueformular 
unterzeichnen." Mit einer Unterzeichnung des Formulars unterwerfen sie 
sich jedweder Strafverfolgung. Es heißt darin: "Ich bereue, ein Vergehen 
begangen zu haben, indem ich meine nationalen Verpflichtungen nicht 
erfüllt habe. Ich (bin) bereit, die angemessenen Maßnahmen zu 
akzeptieren, über die noch entschieden wird."

Abschließend stellte Michel Brandt fest: "Die Bundesregierung hält diese 
Praxis der eritreischen Konsularbehörden in Deutschland für zumutbar. Es 
ist ein Skandal, dass die deutsche Regierung das zulässt."


*Kontakt*
PRO ASYL, 069-24231430
Rudi Friedrich, Connection e.V., 069-82375534

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