[juF-nds] Zugang zu Ausbildungsförderung und Sprachkursen ab 1. August 2019 für Gestattete und Geduldete

Dörthe Hinz - Flüchtlingsrat Nds. dh at nds-fluerat.org
Mo Jul 1 16:25:26 CEST 2019


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Betreff: 	[liste-muensterland] Zugang zu Ausbildungsförderung und 
Sprachkursen ab 1. August 2019 für Gestattete und Geduldete
Datum: 	Fri, 28 Jun 2019 13:37:09 +0000
Von: 	Claudius Voigt <voigt at ggua.de>
An: 	liste-muensterland at asyl.org <liste-muensterland at asyl.org>



Liebe Kolleg*innen,

heute hat der Bundesrat anstandslos die geballte Ladung ganz überwiegend 
gravierender Verschärfungen im Aufenthalts- und Asylrecht durchgewunken. 
Besonders erschreckend: Dem Änderungsgesetz zum AsylbLG haben offenbar 
auch die Grünen (wohl aus Hessen und Baden-Württemberg) zugestimmt. Die 
Folge sind zehnprozentige Leistungskürzungen für Alleinstehende in 
Gemeinschaftsunterkünften, die sachlich nicht gerechtfertigt, objektiv 
nicht nachvollziehbar und damit offenkundig nicht grundgesetzkonform 
sind. Es handelt sich hierbei um eine sozialrechtliche 
„Zwangsverpartnerung“, die Alleinstehende und einander fremde Personen 
leistungsrechtlich so behandelt, als seien sie Partner*innen. „Endlich 
kürzen wir den Flüchtlingen ihre Sozialhilfe“, lautet das ebenso 
populistische wie verfassungswidrige Signal, das von dieser Maßnahme an 
die interessierte Öffentlichkeit ausgesandt werden soll.

Es gibt an diesem Schwarzen Tag nur wenig Positives zu berichten: Mit 
Verabschiedung des „Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetzes“ haben ab 
1. August 2019 auch Personen mit Aufenthaltsgestattung und Duldung 
Anspruch auf die meisten Leistungen der Ausbildungsförderung. Die 
Förderlücke im AsylbLG während einer Ausbildung wird weitgehend 
geschlossen. Der Zugang zu Integrations- und berufsbezogenen 
Sprachkursen wird ab 1. August ebenfalls für einige Gruppen geöffnet. 
Und für Aufwandsentschädigungen bei ehrenamtlichen Tätigkeiten wird auch 
im AsylbLG endlich ein Freibetrag von 200 Euro eingeführt.

Diese wenigen Verbesserungen wurden erkauft durch teils drakonische 
Verschärfungen, die in einigen Bereichen zu einer weiteren Verrohung 
beim Vollzug des Aufenthaltsrechts führen werden. Einige Regelungen – 
insbesondere im „Geordnete Entrechtungsgesetz“ – vermitteln den 
Eindruck, als säßen die Rechtsradikalen längst mit am Kabinettstisch. 
Dass Sozialdemokrat*innen (und jedenfalls beim AsylblG auch Grüne) dies 
mitgemacht haben, ist ein Armutszeugnis!

Aller Fassungslosigkeit zum Trotz hier ein Überblick über die Öffnungen 
bei der Ausbildungsförderung und bei der Sprachförderung, die ab 1. 
August in Kraft treten werden:

·Der Zugang zu Ausbildungsförderung für Personen mit 
Aufenthaltsgestattung und Duldung ab 1. August 2019 
<https://ggua.de/fileadmin/downloads/tabellen_und_uebersichten/ausbildungsfoerderung2019.pdf>

·Der Zugang zu Sprachförderung für Personen mit Aufenthaltsgestattung 
und Duldung ab 1. August 2019 
<https://ggua.de/fileadmin/downloads/tabellen_und_uebersichten/sprachfoerderung2019.pdf>

Liebe Grüße

Claudius

--

Claudius Voigt

Projekt Q – Büro zur Qualifizierung der Flüchtlings- und Migrationsberatung

Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e. V.

Hafenstraße 3 - 5

48153 Münster

Tel.: 0251 14486 – 26

Mob.: 01578  0497423

Fax: 0251 14486 – 10

www.ggua.de

Rechtsform: eingetragener Verein (e. V.)

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Vertretungsberechtigt gem. § 26 BGB: Dr. Brigitte Derendorf, Volker 
Maria Hügel, Dominik Hüging (Schatzmeister), Claudius Voigt, Saskia Zeh

Datenschutzbeauftragte: Simone Hemken, IST-planbar GmbH

Falls Sie im Bereich des Migrations- und Flüchtlingsrechts in NRW und 
darüber hinaus auf dem Laufenden bleiben wollen - hier können Sie sich 
in eine Infoliste (E-Mail-Verteiler) eintragen: 
http://www.asyl.org/mailman/listinfo/liste-muensterland

Sie erhalten dann regelmäßig Info-Mails und können auch selbst über 
diese Liste relevante Informationen versenden. Falls Sie die Mails nicht 
mehr erhalten möchten: Unter demselben Link können Sie sich jederzeit 
wieder austragen.

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