[juF-nds] Zugang zu Ausbildungsförderung und Sprachkursen ab 1. August 2019 für Gestattete und Geduldete
Dörthe Hinz - Flüchtlingsrat Nds.
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Mo Jul 1 16:25:26 CEST 2019
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Betreff: [liste-muensterland] Zugang zu Ausbildungsförderung und
Sprachkursen ab 1. August 2019 für Gestattete und Geduldete
Datum: Fri, 28 Jun 2019 13:37:09 +0000
Von: Claudius Voigt <voigt at ggua.de>
An: liste-muensterland at asyl.org <liste-muensterland at asyl.org>
Liebe Kolleg*innen,
heute hat der Bundesrat anstandslos die geballte Ladung ganz überwiegend
gravierender Verschärfungen im Aufenthalts- und Asylrecht durchgewunken.
Besonders erschreckend: Dem Änderungsgesetz zum AsylbLG haben offenbar
auch die Grünen (wohl aus Hessen und Baden-Württemberg) zugestimmt. Die
Folge sind zehnprozentige Leistungskürzungen für Alleinstehende in
Gemeinschaftsunterkünften, die sachlich nicht gerechtfertigt, objektiv
nicht nachvollziehbar und damit offenkundig nicht grundgesetzkonform
sind. Es handelt sich hierbei um eine sozialrechtliche
„Zwangsverpartnerung“, die Alleinstehende und einander fremde Personen
leistungsrechtlich so behandelt, als seien sie Partner*innen. „Endlich
kürzen wir den Flüchtlingen ihre Sozialhilfe“, lautet das ebenso
populistische wie verfassungswidrige Signal, das von dieser Maßnahme an
die interessierte Öffentlichkeit ausgesandt werden soll.
Es gibt an diesem Schwarzen Tag nur wenig Positives zu berichten: Mit
Verabschiedung des „Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetzes“ haben ab
1. August 2019 auch Personen mit Aufenthaltsgestattung und Duldung
Anspruch auf die meisten Leistungen der Ausbildungsförderung. Die
Förderlücke im AsylbLG während einer Ausbildung wird weitgehend
geschlossen. Der Zugang zu Integrations- und berufsbezogenen
Sprachkursen wird ab 1. August ebenfalls für einige Gruppen geöffnet.
Und für Aufwandsentschädigungen bei ehrenamtlichen Tätigkeiten wird auch
im AsylbLG endlich ein Freibetrag von 200 Euro eingeführt.
Diese wenigen Verbesserungen wurden erkauft durch teils drakonische
Verschärfungen, die in einigen Bereichen zu einer weiteren Verrohung
beim Vollzug des Aufenthaltsrechts führen werden. Einige Regelungen –
insbesondere im „Geordnete Entrechtungsgesetz“ – vermitteln den
Eindruck, als säßen die Rechtsradikalen längst mit am Kabinettstisch.
Dass Sozialdemokrat*innen (und jedenfalls beim AsylblG auch Grüne) dies
mitgemacht haben, ist ein Armutszeugnis!
Aller Fassungslosigkeit zum Trotz hier ein Überblick über die Öffnungen
bei der Ausbildungsförderung und bei der Sprachförderung, die ab 1.
August in Kraft treten werden:
·Der Zugang zu Ausbildungsförderung für Personen mit
Aufenthaltsgestattung und Duldung ab 1. August 2019
<https://ggua.de/fileadmin/downloads/tabellen_und_uebersichten/ausbildungsfoerderung2019.pdf>
·Der Zugang zu Sprachförderung für Personen mit Aufenthaltsgestattung
und Duldung ab 1. August 2019
<https://ggua.de/fileadmin/downloads/tabellen_und_uebersichten/sprachfoerderung2019.pdf>
Liebe Grüße
Claudius
--
Claudius Voigt
Projekt Q – Büro zur Qualifizierung der Flüchtlings- und Migrationsberatung
Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e. V.
Hafenstraße 3 - 5
48153 Münster
Tel.: 0251 14486 – 26
Mob.: 01578 0497423
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www.ggua.de
Rechtsform: eingetragener Verein (e. V.)
Registergericht: Amtsgericht Münster, VR 2347
Vertretungsberechtigt gem. § 26 BGB: Dr. Brigitte Derendorf, Volker
Maria Hügel, Dominik Hüging (Schatzmeister), Claudius Voigt, Saskia Zeh
Datenschutzbeauftragte: Simone Hemken, IST-planbar GmbH
Falls Sie im Bereich des Migrations- und Flüchtlingsrechts in NRW und
darüber hinaus auf dem Laufenden bleiben wollen - hier können Sie sich
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