[juF-nds] Neues Bildungskonzept für geflüchtete Kinder und Jugendliche in Erstaufnahmeeinrichtungen
Gerlinde Becker
gb at nds-fluerat.org
Di Jul 30 15:28:10 CEST 2019
30. Juli 2019
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und Jugendliche in
Erstaufnahmeeinrichtungen&body=https://www.nds-fluerat.org/39268/aktuelles/neues-bildungskonzept-fuer-gefluechtete-kinder-und-jugendliche-in-erstaufnahmeeinrichtungen/>
Neues Bildungskonzept für geflüchtete Kinder und Jugendliche in
Erstaufnahmeeinrichtungen
Ab dem neuen Schuljahr 2019/2020 wird das Kultusministerium ein neues
Unterrichtskonzept für Kinder und Jugendliche in den
Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes
<https://www.nds-fluerat.org/wp-content/uploads/2019/07/2019-04-18_Unterricht_für_Kinder_und_Jugendliche_in_der_LABNI.pdf>
umsetzen. An sechs Standorten der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen
(LAB NI) werden ab dem 01.08.2019 jeweils eine örtliche Grund- und eine
weiterführende Schule für die Erteilung des Unterrichts für
schulpflichtige Kinder und Jugendliche zuständig sein. Ausgenommen davon
ist weiterhin das Ankunftszentrum Bad Fallingbostel. Der Unterricht
findet auf dem Gelände der Erstaufnahmeeinrichtungen statt.
Der Flüchtlingsrat Niedersachsen und das Projektnetzwerk AMBA
<https://www.nds-fluerat.org/ueber-uns/projekte/netzwerkprojekt-amba/>
begrüßen diese Entwicklung ausdrücklich, zumal das Konzept die
Einmündung in den Regelunterricht der jeweiligen Schulen ermöglicht,
sobald die geflüchteten Kinder und Jugendlichen in der Lage sind diesem
zu folgen. Außerdem findet eine Ausweitung des Fachunterrichts statt, da
die zuständigen Schulen unterschiedliche Lehrkräfte aus den Schulen
senden können und somit neben Deutsch- auch Sport-, Musik-, Mathe- und
Englischunterricht anbieten. Dies entspricht einzelnen Forderungen, die
der Flüchtlingsrat, AMBA, die LAG FW und weitere Institutionen bereits
seit zwei Jahren wiederholt erhoben haben
<https://www.nds-fluerat.org/themen/aufnahme/erstaufnahme/beschulung/>.<https://www.nds-fluerat.org/wp-content/uploads/2019/07/14199512_1102357469857427_6009614220592910217_n.jpg>
In Niedersachsen unterliegen geflüchtete Kinder und Jugendliche, die
(noch) in Erstaufnahmeeinrichtungen leben, nicht der Schulpflicht. Diese
greift erst ab der Verteilung auf die Kommunen. Bislang erfolgte in der
LAB NI mit der Interkulturellen Lernwerkstatt lediglich eine, im Übrigen
sehr gute, Vorbereitung auf den Regelschulunterricht mit dem Schwerpunkt
der Sprachvermittlung. Dieses war solange unkritisch, wie sich der
Aufenthalt von Familien in den EAEs nicht über einen längeren Zeitraum
erstreckte. In den vergangenen Jahren kam es jedoch in zunehmendem Maße
zu Aufenthaltsdauern von z.T. mehr als einem Jahr. Das führte dazu, dass
mitten in Deutschland die Bildungsbiographien von Kindern und
Jugendlichen unterbrochen bzw. gar nicht erst begonnen werden konnten.
Wir bemängelten diesen Zustand seit 2017 mehrfach
<https://www.nds-fluerat.org/themen/aufnahme/erstaufnahme/beschulung/>.
Im März 2019 bat dann die Kommission zu Fragen der Migration und
Teilhabe auf Initiative des Flüchtlingsrates den Gesetzgebungs- und
Beratungsdienst des Niedersächsischen Landtags um rechtliche
Einschätzung der Bildungssituation von Kindern und Jugendlichen in
Erstaufnahmeeinrichtungen. So stellte er fest, dass ein derart langer
Ausschluss aus der Regelbeschulung entgegen höherem Rechts,
beispielsweise Artikel 14 EU-Aufnahmegesetz, steht. Die bisherige
Situation war also eindeutig rechtswidrig.
Neben dem neuen Bildungskonzept wird eine weitere Veränderung ab dem
31.07.2019 mit in Kraft Treten des Geordnete-Rückkehr-Gesetzes (§47
AsylG) erfolgen. Danach wird sich künftig der Aufenthalt von Familien in
der Erstaufnahme (hoffentlich) auf 6 Monate beschränken. Inbegriffen
sind auch Menschen aus den sogenannten sicheren Herkunftsländern, die
bisher unbegrenzt lange in den EAEs verweilen mussten.
Mit dem neuen Unterrichtskonzept für Kinder und Jugendliche in der LAB
NI wird keine Schulpflicht ab dem Tag der Einreise begründet. Es wird
jedoch eine Form der Beschulung geschaffen, die bei engagierter
Umsetzung dazu führen kann, dass ab Ankunft eine direkte Einmündung in
den Regelschulunterricht erfolgen kann. Die Umsetzung bleibt abzuwarten
und wird ganz sicher kritisch verfolgt.
Material:
– Einschätzung des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes im Wortlaut
<https://www.nds-fluerat.org/wp-content/uploads/2019/07/Prot-KoMiTe-SN-GBD-z-EA-Geflüchtete-Kinder-in-EAE-frühzeitig-beschulen-2019-03-26.pdf>
– Durchführungserlass des Kultusministeriums
<https://www.nds-fluerat.org/wp-content/uploads/2019/07/2019-04-18_Unterricht_f%C3%BCr_Kinder_und_Jugendliche_in_der_LABNI.pdf>
zum Unterricht für Kinder und Jugendliche in der LAB NI
– PM vom 27.02.2019 „Bündnis fordert Schulbesuch für geflüchtete Kinder
nach spätestens drei Monaten“
<https://www.nds-fluerat.org/36901/aktuelles/buendnis-fordert-schulbesuch-fuer-gefluechtete-kinder-nach-spaetestens-drei-monaten/>
Ansprechpartner*innen
Projektnetzwerk AMBA / Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V.
Laura Müller, Thomas Heek,
Tel.: 0511 98 24 60 35, Tel.: 05504 8561
lm at nds-fluerat.org heek at caritasfriedland.de
mehr Infos hier:
https://www.nds-fluerat.org/39268/aktuelles/neues-bildungskonzept-fuer-gefluechtete-kinder-und-jugendliche-in-erstaufnahmeeinrichtungen/
--
Laura Müller
Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V.
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