[juF-nds] Neuerdings Beschaffung der Tazkira auch über die Afghanische Botschaft
Dörthe Hinz - Flüchtlingsrat Nds.
dh at nds-fluerat.org
Mo Mai 27 11:29:36 CEST 2019
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Liebe Leserinnen und Leser der Flucht-SH-Liste,
für alle Berater*innen und Unterstützer*innen von Menschen afghanischer
Staatsangehörigkeit können die folgenden Ausführungen zur Beschaffung
einer Tazkira durch die Afghanische Botschaft eine große Erleichterung
darstellen. In der Vergangenheit wurden Arbeitsverbote und Verwehrungen
von Aufenthaltserlaubnissen regelmäßig von den Ausländerbehörden mit
fehlenden Reisepässen begründet. Da für die Beantragung eines
Reisepasses durch die Afghanische Botschaft jedoch die Tazkira
(Geburtsurkunde/Personalausweis) vorgelegt werden musste und diese nur
in Afghanistan selber beschafft werden konnte, war die Erlangung eines
Aufenthaltstitels oftmals von äußerstem Aufwand geprägt.
Vor etwa drei Wochen hat der afghanische Konsul die Landesunterkunft in
Boostedt besucht und den "Familienoberhäuptern" sowie dem Landesamt für
Ausländerangelegenheiten (LfA) zwei Wege aufgezeigt, wie die Tazkira
alleine über die Afghanische Botschaft erhalten werden kann. Dazu
schrieb das LfA am 27.03.2019 an die Ausländerbehörden:
/"Sollten keine Sachbeweise für eine afghanische Staatsangehörigkeit
vorliegen und wird die Beschaffung eines Passes begehrt, kann der
afghanische Staatsangehörige selbst über das Internet:
www.botschat-afghanistan.de einen Termin bei der Botschat in Berlin
vereinbaren, an dem er dann im Konsulat vorstellig wird und unter
Begleitung zweier afghanischer Zeugen seine Tazkira beantragt. Die
beiden Zeugen müssen dann die afghanische Staatsangehörigkeit in einem
Protokoll bezeugen, das Protokoll unterschreiben und mit Fingerabdruck
bestätigen. Nach einem anschließend persönlich geführten Interview mit
dem Konsul, kann die afghanische Staatsangehörigkeit festgestellt und
der Antrag auf Erteilung einer Tazkira angenommen werden. Nach ungefähr
6 Wochen muss der afghanische Staatsangehörige erneut im Konsulat
vorsprechen, um dann seinen Antrag auf Erteilung eines Reisepasses zu
stellen. Die Ausstellung des Reisepasses kann mehrere Monate dauern."/
Nach telefonischer Rücksprache mit dem LfA wurde mir erläutert, welche
Bedingungen die Zeugen erfüllen müssen. Sie müssen volljährig sein,
afghanische Ausweisdokumente (Tazkira und/oder Reisepass) und einen
deutschen Aufenthaltstitel (Aufenthaltserlaubnis oder
Niederlassungserlaubnis) besitzen. Ein weiterer Weg ist zudem, mittels
einer Kopie der Tazkira eines Verwandten väterlicherseits! die Tazkira
an der Botschaft zu beantragen. Dabei sei es unerheblich, ob der/die
Verwandte sich derzeit in Afghanistan oder Deutschland aufhält.
Ich hoffe, dass diese neue Ausstellungsform für viele in Deutschland
lebenden Menschen afghanischer Staatsangehörigkeit nun eine
Beschleunigung der aufenthaltsrechtlichen Integration bewirken wird.
Diejenigen, die die Reisepassbeschaffung bislang im Kontext von
Abschiebungen nach Afghanistan gefürchtet haben, möchte ich auf das
Deutsch-Afghanische Rückübernahmeabkommen vom 02.10.2016 hinweisen. Hier
wurde beschlossen, dass Afghanistan im Kontext von Abschiebungen auch
Ersatzpässe anerkennt, wenn die Afghanische Botschaft einen Pass nicht
innerhalb von vier Wochen ausgestellt hat. In diesem Sinne war und ist
eine Abschiebung von Menschen afghanischer Staatsangehörigkeit für die
deutschen Behörden immer möglich, auch wenn der/die Klient*in sich der
Mitwirkung widersetzt. Wenn die Tazkira/Passbeschaffung der
aufenthaltsrechtlichen Verfestigung dient, liegt dies somit vor allem im
Interesse des/der Klient*in.[...]
Mit freundlichen Grüßen,
Elias Elsler
*Flüchtlingsberatung
*im Förderprogramm Migrationsberatung SH
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