[juF-nds] SG Landshut: Kürzungen der AsylbLG-Leistungen für Alleinstehende verfassungswidrig
Dörthe Hinz - Flüchtlingsrat Nds.
dh at nds-fluerat.org
Mo Nov 4 10:37:30 CET 2019
*SG Landshut: Kürzungen der AsylbLG-Leistungen für Alleinstehende
verfassungswidrig*
Das Sozialgericht Landshut hat in einem Eilbeschluss vom 24.10.2019
festgestellt, dass die Einstufung von erwachsenen alleinstehenden
Empfänger_innen von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
(AsylbLG) in die Regelbedarfsstufe 2, wie dies für
Ehepartner_innen/Lebenspartner_innen ohnehin geschieht und die damit
einheergehende faktische Kürzung von Leistungen verfassungswidrig ist.
Dass Alleinstehende, die in einer Gemeinschaftsunterkunft leben, durch
gemeinsames Wirtschaften mit den anderen Bewohner_innen einen geringeren
Bedarf hätten, so wie das bei Ehepaaren/Lebenspartnerschaften angenommen
wird, sei durch den Gesetzgeber nie belegt worden. Der Bedarf
alleinstehender Asylsuchender, die Leistungen nach dem AsylbLG erhalten
und in einer Gemeinschaftsunterkunft wohnen, sei niemals ermittelt
worden. Die Absenkung der Leistungen setze das „Zusammenleben,
Partnerschaft und wirtschaften aus einem Topf“ voraus, was man aber bei
Alleinstehenden in einer Gemeinschaftsunterkunft nicht annehmen könne.
Durch die faktische Leistungskürzung stünden ggf. weniger als das
grundgesetzlich garantierte Existenzminimum zur Verfügung.
Der Flüchtlingsrat hatte bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass er
die mit der Änderung des AsylbLG seit de, 01.09.2019 in Kraft
befindliche Regelung für verfassungswidrig hält. Das SG Landshut hat das
nun bestätigt.
*Wir empfehlen daher, alleinstehenden Erwachsenen*, die Leistungen nach
dem AsylbLG erhalten und denen die Leistungen faktisch durch die
Einstufung in die Regelbedarfsstufe 2 eingestuft gekürzt worden sind,
*Widerspruch, Eilantrag und – wenn nötig – Klage einzureichen*. Siehe
dazu auch die Informationen hier
<https://www.nds-fluerat.org/40341/aktuelles/hinweise-zu-aenderungen-im-asylbewerberleistungsgesetz/>.
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Dateiname : SG Landshut Asylsuchende in GU keine Bedarfsgemeinschaft 24-10-2019.pdf
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