[juF-nds] Widerspruch und Eilantrag gegen Kürzungen beim AsylbLG einlegen!
Gerlinde Becker
gb at nds-fluerat.org
Fr Nov 22 14:37:41 CET 2019
Weiterleitung zum Thema*Leistungskürzungen bei Unterbringung in
Gemeinschaftsunterkünften *nach dem reformierten AsylbLG. Dies betrifft
möglicherweise auch junge Volljährige, die aus der Jugendhilfe entlassen
wurden und nun Leistungen nach dem AsylbLG beziehen.
Beste Grüße
Gerlinde Becker
-------- Weitergeleitete Nachricht --------
Betreff: [Flucht] [Soziales] Widerspruch und Eilantrag gegen Kürzungen
beim AsylbLG einlegen!
Datum: Fri, 22 Nov 2019 12:57:19 +0100
Von: Sigmar Walbrecht <SW at Nds-Fluerat.org>
An: flucht-liste <flucht at asyl.org>
Wir möchten noch mal darauf hinweisen, dass mit der Änderung des
Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) einige Kürzungen im Gesetz
aufgenommen wurden, die nach unserer Einschätzung das grundgesetzlich
garantierte menschenwürdige Existenzminimum in Frage stellen und damit
verfassungswidrig sein dürften.
Wir haben dazu einiges auf unserer Webseite erläutert, siehe hier
<https://www.nds-fluerat.org/40341/aktuelles/hinweise-zu-aenderungen-im-asylbewerberleistungsgesetz/>.
Besonders häufig dürften alleinstehende Erwachsene in
Gemeinschaftsunterkünften von Kürzungen betroffen sein. Sie werden seit
dem 01.09. dieses Jahres behandelt wie Ehe- bzw. Lebenspartner_innen und
in die Regelbedarfsstufe 2 eingeordnet, was eine Kürzung von 10% zur
Folge hat. Erfreulicherweise gibt es bereits einen Beschluss des
Sozialgerichts Landshut, der feststellt, dass diese Kürzungen
verfassungswidrig sein dürften, siehe hie
<https://www.nds-fluerat.org/40717/aktuelles/sg-landshut-kuerzungen-der-asylblg-leistungen-fuer-alleinstehende-verfassungswidrig-widerspruch-einlegen/>r.
Wir empfehlen daher dringend, *Widerspruch einzulegen und beim
Sozialgericht einen Eilantrag zu stellen* und bei abgelehntem
Widerspruch Klage einzulegen. Eine Musterargumentation für einen
Widerspruch und einen Eilantrag findet sich auf unserer Webseite hier
<https://www.nds-fluerat.org/wp-content/uploads/2019/10/Musterargument-Widerspruch-AsylbLG-Rglbdrfstf-2.odt>.
Da bei den Eilanträgen und ggf. Klagen von den Sozialgerichten
regelmäßig Prozesskostenhilfe gewährt wird und die Verfahren vor den
Sozialgerichten gebührenfrei sind, entstehen den Betroffenen auch keine
Kosten.
Gerne helfen wir auch, an eine_n Anwalt/Anwältin zu vermitteln, die die
von Kürzung betroffenen Leute vertreten würden.
--
Freundliche Grüße
Sigmar Walbrecht
Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V.
Röpkestr. 12
D - 30173 Hannover
Tel.: 0511/98 24 60 30
Durchwahl: 0511/84 87 99 73
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