[juF-nds] Aktuelle Information: Beantragung von Tazkiras bei der Afghanischen Botschaft Berlin wieder möglich
Dörthe Hinz - Flüchtlingsrat Nds.
dh at nds-fluerat.org
Mo Sep 2 09:43:47 CEST 2019
Liebe Leser*innen,
die Beantragung von Tazkiras ist wieder möglich. Die Systemumstellung in
Afghanistan ist beendet und Anträge auf Ausstellung einer Tazkira können
wieder im Generalkonsulat Berlin entgegengenommen werden. Damit findet
die im Mai von der Afghanischen Botschaft bekannt gegebene Neuregelung
(wieder) Anwendung:
*Neuregelung: Beschaffung der Tazkira auch über die Afghanische
Botschaft möglich
*/Informationsweiterleitung durch den Flüchtlingsrat SH e.V. am 27.
//Mai 2019/
****
*
Für alle Berater*innen und Unterstützer*innen von Menschen afghanischer
Staatsangehörigkeit können die folgenden Ausführungen zur Beschaffung
iner Tazkira durch die Afghanische Botschaft eine große Erleichterung
darstellen. In der Vergangenheit wurden Arbeitsverbote und Verwehrungen
von Aufenthaltserlaubnissen regelmäßig von den Ausländerbehörden mit
fehlenden Reisepässen begründet. Da für die Beantragung eines
Reisepasses durch die Afghanische Botschaft jedoch die Tazkira
(Geburtsurkunde/Personalausweis) vorgelegt werden musste und diese nur
in Afghanistan selber beschafft werden konnte, war die Erlangung eines
Aufenthaltstitels oftmals von äußerstem Aufwand geprägt.
Vor etwa drei Wochen hat der afghanische Konsul die Landesunterkunft in
Boostedt besucht und den "Familienoberhäuptern" sowie dem Landesamt für
Ausländerangelegenheiten (LfA) zwei Wege aufgezeigt, wie die Tazkira
alleine über die Afghanische Botschaft erhalten werden kann. Dazu
schrieb das LfA SH am 27.03.2019 an die Ausländerbehörden:
/"Sollten keine Sachbeweise für eine afghanische Staatsangehörigkeit
vorliegen und wird die Beschaffung eines Passes begehrt, kann der
afghanische Staatsangehörige selbst über das Internet:
http://botschaft-afghanistan.de/appointment/
<https://eur03.safelinks.protection.outlook.com/?url=www.botschat-afghanistan.de&data=02%7C01%7C%7C2ee05ee78f34430d086608d6e2a541aa%7C84df9e7fe9f640afb435aaaaaaaaaaaa%7C1%7C0%7C636945596722309212&sdata=hd%2BAqhulfA2qUMyZvxhIqzPBRZ%2BgGUzNa6TJ0WiRM30%3D&reserved=0>einen
Termin bei der Botschat in Berlin vereinbaren, an dem er dann im
Konsulat vorstellig wird und unter Begleitung zweier afghanischer Zeugen
seine Tazkira beantragt. Die beiden Zeugen müssen dann die afghanische
Staatsangehörigkeit in einem Protokoll bezeugen, das Protokoll
unterschreiben und mit Fingerabdruck bestätigen. Nach einem anschließend
persönlich geführten Interview mit dem Konsul, kann die afghanische
Staatsangehörigkeit festgestellt und der Antrag auf Erteilung einer
Tazkira angenommen werden. Nach ungefähr 6 Wochen muss der afghanische
Staatsangehörige erneut im Konsulat vorsprechen, um dann seinen Antrag
auf Erteilung eines Reisepasses zu stellen. Die Ausstellung des
Reisepasses kann mehrere Monate dauern."/
Nach telefonischer Rücksprache mit dem LfA wurde mir erläutert, welche
Bedingungen die Zeugen erfüllen müssen. Sie müssen volljährig sein,
afghanische Ausweisdokumente (Tazkira und/oder Reisepass) und einen
deutschen Aufenthaltstitel (Aufenthaltserlaubnis oder
Niederlassungserlaubnis) besitzen. Ein weiterer Weg ist zudem, mittels
einer Kopie der Tazkira eines Verwandten väterlicherseits! die Tazkira
an der Botschaft zu beantragen. Dabei sei es unerheblich, ob der/die
Verwandte sich derzeit in Afghanistan oder Deutschland aufhält.
Ich hoffe, dass diese neue Ausstellungsform für viele in Deutschland
lebenden Menschen afghanischer Staatsangehörigkeit nun eine
Beschleunigung der aufenthaltsrechtlichen Integration bewirken wird.
Diejenigen, die die Reisepassbeschaffung bislang im Kontext von
Abschiebungen nach Afghanistan gefürchtet haben, möchte ich auf das
Deutsch-Afghanische Rückübernahmeabkommen vom 02.10.2016 hinweisen. Hier
wurde beschlossen, dass Afghanistan im Kontext von Abschiebungen auch
Ersatzpässe anerkennt, wenn die Afghanische Botschaft einen Pass nicht
innerhalb von vier Wochen ausgestellt hat. In diesem Sinne war und ist
eine Abschiebung von Menschen afghanischer Staatsangehörigkeit für die
deutschen Behörden immer möglich, auch wenn der/die Klient*in sich der
Mitwirkung widersetzt. Wenn die Tazkira/Passbeschaffung der
aufenthaltsrechtlichen Verfestigung dient, liegt dies somit vor allem im
Interesse des/der Klient*in. [...]
***
--
Dörthe Hinz
Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V.
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