[juF-nds] Aktuelle Information: Beantragung von Tazkiras bei der Afghanischen Botschaft Berlin wieder möglich

Dörthe Hinz - Flüchtlingsrat Nds. dh at nds-fluerat.org
Mo Sep 2 09:43:47 CEST 2019



Liebe Leser*innen,

die Beantragung von Tazkiras ist wieder möglich. Die Systemumstellung in 
Afghanistan ist beendet und Anträge auf Ausstellung einer Tazkira können 
wieder im Generalkonsulat Berlin entgegengenommen werden. Damit findet 
die im Mai von der Afghanischen Botschaft bekannt gegebene Neuregelung 
(wieder) Anwendung:

*Neuregelung: Beschaffung der Tazkira auch über die Afghanische 
Botschaft möglich
*/Informationsweiterleitung durch den Flüchtlingsrat SH e.V. am 27. 
//Mai 2019/

****
*

Für alle Berater*innen und Unterstützer*innen von Menschen afghanischer 
Staatsangehörigkeit können die folgenden Ausführungen zur Beschaffung 
iner Tazkira durch die Afghanische Botschaft eine große Erleichterung 
darstellen. In der Vergangenheit wurden Arbeitsverbote und Verwehrungen 
von Aufenthaltserlaubnissen regelmäßig von den Ausländerbehörden mit 
fehlenden Reisepässen begründet. Da für die Beantragung eines 
Reisepasses durch die Afghanische Botschaft jedoch die Tazkira 
(Geburtsurkunde/Personalausweis) vorgelegt werden musste und diese nur 
in Afghanistan selber beschafft werden konnte, war die Erlangung eines 
Aufenthaltstitels oftmals von äußerstem Aufwand geprägt.

Vor etwa drei Wochen hat der afghanische Konsul die Landesunterkunft in 
Boostedt besucht und den "Familienoberhäuptern" sowie dem Landesamt für 
Ausländerangelegenheiten (LfA) zwei Wege aufgezeigt, wie die Tazkira 
alleine über die Afghanische Botschaft erhalten werden kann. Dazu 
schrieb das LfA SH am 27.03.2019 an die Ausländerbehörden:

/"Sollten keine Sachbeweise für eine afghanische Staatsangehörigkeit 
vorliegen und wird die Beschaffung eines Passes begehrt, kann der 
afghanische Staatsangehörige selbst über das Internet:
http://botschaft-afghanistan.de/appointment/ 
<https://eur03.safelinks.protection.outlook.com/?url=www.botschat-afghanistan.de&data=02%7C01%7C%7C2ee05ee78f34430d086608d6e2a541aa%7C84df9e7fe9f640afb435aaaaaaaaaaaa%7C1%7C0%7C636945596722309212&sdata=hd%2BAqhulfA2qUMyZvxhIqzPBRZ%2BgGUzNa6TJ0WiRM30%3D&reserved=0>einen 
Termin bei der Botschat in Berlin vereinbaren, an dem er dann im 
Konsulat vorstellig wird und unter Begleitung zweier afghanischer Zeugen 
seine Tazkira beantragt. Die beiden Zeugen müssen dann die afghanische 
Staatsangehörigkeit in einem Protokoll bezeugen, das Protokoll 
unterschreiben und mit Fingerabdruck bestätigen. Nach einem anschließend 
persönlich geführten Interview mit dem Konsul, kann die afghanische 
Staatsangehörigkeit festgestellt und der Antrag auf Erteilung einer 
Tazkira angenommen werden. Nach ungefähr 6 Wochen muss der afghanische 
Staatsangehörige erneut im Konsulat vorsprechen, um dann seinen Antrag 
auf Erteilung eines Reisepasses zu stellen. Die Ausstellung des 
Reisepasses kann mehrere Monate dauern."/

Nach telefonischer Rücksprache mit dem LfA wurde mir erläutert, welche 
Bedingungen die Zeugen erfüllen müssen. Sie müssen volljährig sein, 
afghanische Ausweisdokumente (Tazkira und/oder Reisepass) und einen 
deutschen Aufenthaltstitel (Aufenthaltserlaubnis oder 
Niederlassungserlaubnis) besitzen. Ein weiterer Weg ist zudem, mittels 
einer Kopie der Tazkira eines Verwandten väterlicherseits! die Tazkira 
an der Botschaft zu beantragen. Dabei sei es unerheblich, ob der/die 
Verwandte sich derzeit in Afghanistan oder Deutschland aufhält.

Ich hoffe, dass diese neue Ausstellungsform für viele in Deutschland 
lebenden Menschen afghanischer Staatsangehörigkeit nun eine 
Beschleunigung der aufenthaltsrechtlichen Integration bewirken wird.
Diejenigen, die die Reisepassbeschaffung bislang im Kontext von 
Abschiebungen nach Afghanistan gefürchtet haben, möchte ich auf das 
Deutsch-Afghanische Rückübernahmeabkommen vom 02.10.2016 hinweisen. Hier 
wurde beschlossen, dass Afghanistan im Kontext von Abschiebungen auch 
Ersatzpässe anerkennt, wenn die Afghanische Botschaft einen Pass nicht 
innerhalb von vier Wochen ausgestellt hat. In diesem Sinne war und ist 
eine Abschiebung von Menschen afghanischer Staatsangehörigkeit für die 
deutschen Behörden immer möglich, auch wenn der/die Klient*in sich der 
Mitwirkung widersetzt. Wenn die Tazkira/Passbeschaffung der 
aufenthaltsrechtlichen Verfestigung dient, liegt dies somit vor allem im 
Interesse des/der Klient*in. [...]

***

-- 
Dörthe Hinz

Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V.
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