[juF-nds] Musterschriftsätze für Asylfolgeanträge syrischer Kriegsdienstverweigerer

Dörthe Hinz - Flüchtlingsrat Nds. dh at nds-fluerat.org
Mo Dez 14 08:19:24 CET 2020



-------- Weitergeleitete Nachricht --------

Liebe Kolleg_innen,

wir haben unsere Musterschriftsätze für Asylfolgeanträge für syrische 
Kriegsdienstverweigerer in zwei Versionen online gestellt:

  * einmal für anwaltlich Vertretene Folgeantrasteller,
    https://www.proasyl.de/wp-content/uploads/Entwurf-Asylfolgeantrag-RA_in.docx
  * und für Antragsteller ohne anwaltliche Vertretung,
    https://www.proasyl.de/wp-content/uploads/Entwurf-Asylfolgeantrag-Antragsteller.docx

Beide Musteranträge findet ihr mit weiteren Hinweisen auch hier: 
https://www.proasyl.de/praktische-links-und-informationen/

Einen Hinweis möchte ich an dieser Stelle noch zentral hervorheben, auch 
wenn er nur eine Hand voll Personen betreffen wird:

Wurde im ersten Asylverfahren nicht einmal subsidiärer Schutz nach § 4 
AsylG gewährt, sondern nur ein Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 5 
AufenthG bejaht (was in einigen Fällen vorkam, siehe: 
https://www.asyl.net/view/detail/News/bamf-aendert-leitsaetze-zu-syrien-und-gewaehrt-abschiebungsverbote-statt-des-subsidiaeren-schutzes/) 
und folglich eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 3 AufenthG 
erteilt, so erlischt diese Aufenthaltserlaubnis nach § 51 Abs. 1 Nr. 8 
AufenthG bei Stellung eines Asylfolgeantrags. Von diese Konstellation 
Betroffene sollten sich gut überlegen, ob sie dennoch einen 
Asylfolgeantrag stellen wollen und sich am besten zuvor anwaltlich 
beraten lassen!

Beste Grüße,

Peter

-- 
Peter von Auer, Ass.jur.
Rechtspolitischer Referent / Legal Policy Advisor
PRO ASYL
Postfach 16 06 24
60069 Frankfurt am Main

Tel.: +49 (0)69-24 23 14-20
Fax: +49 (0)69-24 23 14-72
pva at proasyl.de
www.proasyl.de



Mehr Informationen über die Mailingliste juf-nds