[juF-nds] Musterschriftsätze für Asylfolgeanträge syrischer Kriegsdienstverweigerer
Dörthe Hinz - Flüchtlingsrat Nds.
dh at nds-fluerat.org
Mo Dez 14 08:19:24 CET 2020
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Liebe Kolleg_innen,
wir haben unsere Musterschriftsätze für Asylfolgeanträge für syrische
Kriegsdienstverweigerer in zwei Versionen online gestellt:
* einmal für anwaltlich Vertretene Folgeantrasteller,
https://www.proasyl.de/wp-content/uploads/Entwurf-Asylfolgeantrag-RA_in.docx
* und für Antragsteller ohne anwaltliche Vertretung,
https://www.proasyl.de/wp-content/uploads/Entwurf-Asylfolgeantrag-Antragsteller.docx
Beide Musteranträge findet ihr mit weiteren Hinweisen auch hier:
https://www.proasyl.de/praktische-links-und-informationen/
Einen Hinweis möchte ich an dieser Stelle noch zentral hervorheben, auch
wenn er nur eine Hand voll Personen betreffen wird:
Wurde im ersten Asylverfahren nicht einmal subsidiärer Schutz nach § 4
AsylG gewährt, sondern nur ein Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 5
AufenthG bejaht (was in einigen Fällen vorkam, siehe:
https://www.asyl.net/view/detail/News/bamf-aendert-leitsaetze-zu-syrien-und-gewaehrt-abschiebungsverbote-statt-des-subsidiaeren-schutzes/)
und folglich eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 3 AufenthG
erteilt, so erlischt diese Aufenthaltserlaubnis nach § 51 Abs. 1 Nr. 8
AufenthG bei Stellung eines Asylfolgeantrags. Von diese Konstellation
Betroffene sollten sich gut überlegen, ob sie dennoch einen
Asylfolgeantrag stellen wollen und sich am besten zuvor anwaltlich
beraten lassen!
Beste Grüße,
Peter
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Peter von Auer, Ass.jur.
Rechtspolitischer Referent / Legal Policy Advisor
PRO ASYL
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