[juF-nds] Infoblätter und Vorlagen für Asylfolgeanträge syrischer Kriegsdienstverweigerer

Dörthe Hinz - Flüchtlingsrat Nds. dh at nds-fluerat.org
Do Dez 17 09:21:58 CET 2020


Liebe Kolleg_innen,
ergänzend zu den bereits versandten Hinweisen, anbei Infoblätter einer 
Initiative aus Tübingen auf Arabisch und Deutsch (im Anhang).

Antragsvorlagen , Infoblätter und weitere Hinweise finden sich nun auch 
gebündelt auf unserer Homepage 
<https://www.nds-fluerat.org/47268/aktuelles/nach-eugh-entscheidung-kriegsdienstverweigerer-aus-syrien-sollten-folgeantrag-pruefen/> 
unter:

https://www.nds-fluerat.org/47268/aktuelles/nach-eugh-entscheidung-kriegsdienstverweigerer-aus-syrien-sollten-folgeantrag-pruefen/ 
<https://www.nds-fluerat.org/47268/aktuelles/nach-eugh-entscheidung-kriegsdienstverweigerer-aus-syrien-sollten-folgeantrag-pruefen/>

Viele Grüße,

Dörthe Hinz
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Liebe Kolleg_innen,

wir haben unsere Musterschriftsätze für Asylfolgeanträge für syrische 
Kriegsdienstverweigerer in zwei Versionen online gestellt:

  * einmal für anwaltlich Vertretene Folgeantrasteller,
    https://www.proasyl.de/wp-content/uploads/Entwurf-Asylfolgeantrag-RA_in.docx
  * und für Antragsteller ohne anwaltliche Vertretung,
    https://www.proasyl.de/wp-content/uploads/Entwurf-Asylfolgeantrag-Antragsteller.docx

Beide Musteranträge findet ihr mit weiteren Hinweisen auch hier: 
https://www.proasyl.de/praktische-links-und-informationen/

Einen Hinweis möchte ich an dieser Stelle noch zentral hervorheben, auch 
wenn er nur eine Hand voll Personen betreffen wird:

Wurde im ersten Asylverfahren nicht einmal subsidiärer Schutz nach § 4 
AsylG gewährt, sondern nur ein Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 5 
AufenthG bejaht (was in einigen Fällen vorkam, siehe: 
https://www.asyl.net/view/detail/News/bamf-aendert-leitsaetze-zu-syrien-und-gewaehrt-abschiebungsverbote-statt-des-subsidiaeren-schutzes/) 
und folglich eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 3 AufenthG 
erteilt, so erlischt diese Aufenthaltserlaubnis nach § 51 Abs. 1 Nr. 8 
AufenthG bei Stellung eines Asylfolgeantrags. Von diese Konstellation 
Betroffene sollten sich gut überlegen, ob sie dennoch einen 
Asylfolgeantrag stellen wollen und sich am besten zuvor anwaltlich 
beraten lassen!


-- 
Peter von Auer, Ass.jur.
Rechtspolitischer Referent / Legal Policy Advisor
PRO ASYL
Postfach 16 06 24
60069 Frankfurt am Main

Tel.: +49 (0)69-24 23 14-20
Fax: +49 (0)69-24 23 14-72
pva at proasyl.de
www.proasyl.de



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