[juF-nds] "Grundrechte für Geflüchtete in Gemeinschaftsunterkünften" Broschüre
Dörthe Hinz - Flüchtlingsrat Nds.
dh at nds-fluerat.org
Mo Jan 27 08:45:21 CET 2020
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Wir möchten die Broschüre
*"Grundrechte für Geflüchtete in Gemeinschaftsunterkünften - Eingriffe
begrenzen, Einschränkungen verhindern"*
<https://www.antidiskriminierungsberatung-brandenburg.de/wp-content/uploads/2019/03/Grundrechtsverletzung_Heime_Online.pdf>
der Antidiskriminierungsstelle des Landes Brandenburgs empfehlen.
Sie fasst übersichtlich häufig vorkommene Verbote und Einschränkungen
für Menschen in GUs zusammen und bewertet sie jusristisch eindeutig.
Außerdem gibt es am Ende der Veröffentlichung eine *mehrsprachige
Übersicht der wichtigsten Grundgesetze *im Unterbringungszusammenhang.
Gerade im Hinblick auf *Unterbringungssatzungen und Hausordnungen*, die
oft sehr regide Verbote enthalten, unbegrenzte Zugänge zu Zimmern durch
Angestellte oder Dritte legitimieren sollen oder die Übernachtung und
Besuche grundsätzlich verbieten ist sie ein hilfreiches Lehrwerk und
eine gute Argumenationsstütze. Denn dies sind alles unzulässige
Einschränkungen der Art. 13 des Grundgesetzes. *Das Grundgesetz gilt für
alle Menschen und überall, auch in Gemeinschaftsunterkünften!*
Den Link zur Broschüre und weitere interessante Veröffentlichungen
findet sich hier:
https://www.antidiskriminierungsberatung-brandenburg.de/veroeffentlichungen/#I2
"Grundrechte von Geflüchteten sind ein von der Verfassung geschütztes
RechtsgutEine Heimunterbringung mag zwar gesetzlich zulässig sein, sie
liefert aber leider auch die besten Belege dafür, dass und wie Gesetze
bestimmte Personengruppen diskriminieren. Denn eine Unterbringung in
Gemein-schaftsunterkünften setzt oft auf unbestimmte Zeit das
Selbstbestimmungsrecht der Bewohner* innen außer Kraft und hintertreibt
damit die Achtung der Menschenwürde. Das Asylgesetz verpflichtet
geflüchtete Menschen, in Gemeinschaftsunterkünften zu leben und mit
ihnen unbekannten Menschen ihre Privatsphäre auf engstem Raum teilen zu
müssen. In dieser Position sind sie besonders verletzlich: Sie sprechen
– zumindest am Anfang – häufig kaum die Sprache und verfügen nur über
geringe finanzielle Mittel. Sie sind manchmal schwer traumatisiert und
verunsichert, haben zumeist wenig Erfahrungen mit den Abläufen von
Verwaltungs- und Asylverfahren und kennen oft ihre Rechte nicht. Das
schließt auch ihr Recht auf den Schutz ihrer Rechte ein.Die
Antidiskriminierungsberatung Brandenburg erfährt in ihrer
Beratungspraxis regelmäßig von Ratsuchenden aus
Gemeinschaftsunterkünften, dass z.B. das Postgeheimnis oder die
Unverletzbarkeit der Wohnung nicht gewahrt werden. Mitunter sind einige
dieser Grundrechtseingriffe sogar in den Hausordnungen festgelegt und
werden darüber scheinbar legitimiert. Die Missachtung von
verfassungsgeschützten Grundrechten eines Menschen aufgrund seiner
Herkunft – wie in den uns gemeldeten Fällen von geflüchteten Menschen in
Gemeinschaftsunterkünften – kann als grundlegendste Form von
Diskriminierung angesehen werden.Und darum muss immer wieder
klargestellt werden: Verletzungen und Eingriffe in die Grundrechte von
Bewohner* innen in Gemeinschaftsunterkünften dürfen nicht hingenommen
werden oder gar Alltag sein. Heimbetreiber*innen, Mitarbeiter*innen in
den Unterkünften und die für die Unterbringung poli-tisch
Verantwortlichen sind verpflichtet und aufgerufen, die im Grundgesetz
der Bundesrepublik Deutschland garantierten Grundrechte der
Bewohner*innen zu gewährleisten."
--
Laura Müller
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