[juF-nds] Pressemitteilung: Beschluss zur Aufnahme von geflüchteten Minderjährigen aus Griechenland nur eine Mogelpackung?
Flüchtlingsrat Thüringen e.V.
JuF at fluechtlingsrat-thr.de
Do Mär 12 13:02:54 CET 2020
Liebe Interessierte,
hier eineGemeinsame Pressemitteilung von Equal Rights Beyond Borders und
Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
*12.03.2020
Beschluss zur Aufnahme von geflüchteten Minderjährigen aus Griechenland
nur eine Mogelpackung?*
Koalitionsbeschluss als PDF-Datei
<https://www.cdu.de/artikel/ergebnisse-des-koalitionsausschusses-vom-08-maerz-2020>
Statistiken zu unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in Griechenland
als PDF-Datei <https://b-umf.de/src/wp-content/uploads/2020/03/721822.pdf>
Sonntagnacht hat die Koalition beschlossen im Rahmen einer europäischen
„Koalition der Willigen“ einen „angemessenen Anteil“ geflüchteter
Minderjährige aus Griechenland aufzunehmen.
/„Eine Aufnahme von europaweit 1.000 bis 1.500 Personen, ist ein Tropfen
auf dem heißen Stein. Ca. 40.000 Geflüchteten leben unter völlig
menschenrechtswidrigen Bedingungen auf den griechischen Inseln. Allein
5.000 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge müssen umgehend in
Sicherheit gebracht werden. Dazu kommen viele weitere vulnerable Gruppen
- Familien, Alte, alleinstehende Frauen, Kranke und Traumatisierte - die
in akuter Gefahr sind“,/ erklärt Vinzent Vogt, Juristischer Koordinator
bei Equal Rights Beyond Borders.
Nur schwer kranke Kinder und unbegleitete Minderjährige unter 14 Jahren
– die meisten davon Mädchen – sollen aufgenommen werden.
/„Weniger als 400 unbegleitete minderjährige Geflüchtete in Griechenland
sind unter 14 Jahren. Nur ein Bruchteil der dringend Schutzbedürftigen
würde von einem solchen Programm profitieren“, /erklärt T. Vicky Germain
Referentin des Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge.
„/Die Kinderrechte gelten für alle Menschen unter 18 Jahren. Für Mädchen
und Jungen. Sie brauchen keine Pseudo-Beschlüsse sondern umgehend Hilfe“./
*Bewertung der Aufnahmekriterien: Zahlen & Fakten*
Der Wortlaut des Beschlusses bleibt in vielerlei Hinsicht unklar. Nach
Erkenntnissen aus politischen Kreisen soll nicht etwa Deutschland 1000
bis 1500 Personen aufnehmen, sondern eine „Koalition der Willigen“, die
es bisher jedoch noch nicht gibt.
1. Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (umF) unter 14 Jahren – vor
allem Mädchen - sollen aufgenommen werden.
Nach letzten vorliegenden Zahlen der griechischen Regierung sind nur 7,5
% der 4962 Minderjährigen die ohne Eltern in Griechenland leben unter 14
Jahren. Weniger als 400 unbegleitete Kinder, die insgesamt auf alle
aufnahmebereiten EU-Staaten verteilt werden würden. Hiervon hat
schätzungsweise die Hälfte einen Anspruch auf Familienzusammenführung
mit Angehörigen in verschiedenen EU-Staaten nach der Dublin
III-Verordnung. Weniger als 200 unbegleitete Minderjährige bleiben also
für den geplanten Umverteilungsmechanismus. Der Mädchen-Anteil liegt
zudem nur bei 6,6 %. Wird auch dieses Kriterium angewendet bleiben
statistisch gesehen 12 Mädchen unter 14 Jahren übrig. Hinzukommt, dass
viele Minderjährige bei ihrer Ankunft in Griechenland ältergemacht
werden
<https://www.swr.de/report/minderjaehrige-fluechtlinge-als-erwachsene-registriert-schwere-vorwuerfe-gegen-frontex-und-griechische-polizei/-/id=233454/did=25143438/nid=233454/pmb12f/index.html?fbclid=IwAR0HtLYJ7hHsGWmV6tIMaC2bWPrPTAi-hZm9E27ig12Dr6zlxwJ-fQP-cyc>und
ihr Alter nicht nachweisen können und hierdurch ausgeschlossen würden.
2. Kinder mit einer schweren Erkrankung sollen ebenfalls aufgenommen werden
Offenbar sind hier Kinder gemeint die mit ihren Eltern aufgenommen
werden würden. Hier muss sichergestellt werden, dass die gesamte Familie
aufgenommen wird - inklusive volljähriger Geschwister, Großeltern und
Adoptivkindern - und es nicht zu Familientrennungen kommt. Der Nachweis
einer schweren Erkrankung ist derzeit zudem kaum möglich, da
schriftliche Diagnostiken meist nicht vorliegen, da auf den Inseln
medizinisches Personal fehlt, welches diese erstellen könnte. Auch diese
Regelung droht daher ins Leere zu laufen.
3. Es besteht in einem Teil der Fälle ohnehin eine Aufnahmepflicht
Deutschland ist nach der Dublin III-verordnung ohnehin zur Aufnahme von
hunderten Asylsuchenden aus Griechenland verpflichtet ist, die
Familienangehörige in Deutschland haben. Dieser Verpflichtung wird sich
jedoch seit Jahren durch eine rechtswidrige Verwaltungspraxis
<https://www.proasyl.de/news/so-nah-und-doch-so-fern-zwischen-deutschland-und-griechenland-werden-familien-bewusst-zermuerbt/>in
zahlreichen Fällen entzogen.
Pressekontakt
Equal Rights Beyond Borders, Vinzent Vogt, info at equal-rights.org
<mailto:info at equal-rights.org>, 0176 6134 9308
Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, info at b-umf.de
<mailto:info at b-umf.de>, 030 8209 7430
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