[juF-nds] Reminder: "Neuvisierung" von Visa zum Familiennachzug kann bis Jahresende beantragt werden
Dörthe Hinz - Flüchtlingsrat Nds.
dh at nds-fluerat.org
Do Nov 12 08:55:41 CET 2020
via www.asyl.net
<https://www.asyl.net/view/detail/News/neuvisierung-von-visa-zum-familiennachzug-kann-bis-jahresende-beantragt-werden/>
*"Neuvisierung" von Visa zum Familiennachzug kann bis Jahresende
beantragt werden*
Bereits erteilte Visa zum Familiennachzug, die aufgrund der aktuellen
Reisebeschränkungen nicht in Anspruch genommen werden konnten, können
durch eine sogenannte Neuvisierung neu ausgestellt werden. Die Frist für
die Beantragung der Neuvisierungen wurde nun bis zum 31. Dezember 2020
verlängert. Nach Informationen verschiedener Botschaften gilt die
Regelung für alle sogenannten D-Visa (nationale Visa für längerfristige
Aufenthalte).
Die Fristverlängerung wurde von der Bundesregierung in ihrer Antwort auf
eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag
mitgeteilt. Auch verschiedene deutsche Botschaften haben auf ihren
Webseiten mittlerweile entsprechende Hinweise eingestellt (siehe etwa
Deutsche Botschaft Pristina vom 16.9.2020
<https://pristina.diplo.de/xk-de/service/visa-einreise/neuvisierung/2361838>,
Deutsche Botschaft Algier vom 24.9.2020
<https://algier.diplo.de/dz-de/service/05-VisaEinreise/-/2363702>).
Demnach können Neuvisierungen von allen "D-Visa" beantragt werden. Dies
sind Visa, die als "nationale Visa" (keine Schengen-Visa) für
längerfristige Aufenthalte in Deutschland erteilt werden. Hierunter
fallen neben den Visa zum Familien- oder Ehegattennachzug auch Visa für
Studien-, Ausbildungs- und Arbeitszwecke sowie Visa für eine
beabsichtigte Eheschließung.
Die Möglichkeit der Neuvisierung ist für Personen relevant, denen ein
D-Visum für den Zeitraum ab Mitte März 2020 erteilt worden war. Sie
konnten häufig aufgrund der Reisebeschränkungen das Visum nicht in
Anspruch nehmen, welches dann ab Juni 2020 seine Gültigkeit verlor.
Um zu vermeiden, dass die Betroffenen das langwierige Antragsverfahren
vollständig von vorne durchlaufen müssen, hatte die Bundesregierung am
12. Juni 2020 in einem Rundschreiben an die Bundesländer
<https://familie.asyl.net/fileadmin/user_upload/Anlage_2_BMI_Laenderrundschreiben_12.06.20.pdf>
mitgeteilt, dass die Möglichkeit der "Neuvisierung" geschaffen werde.
Dadurch werde eine beschleunigte Antragsprüfung "mit reduziertem
Prüfumfang" ermöglicht. Für die Anträge auf Neuvisierung wurde
ursprünglich eine Frist von einem Monat vorgesehen. Diese Frist wurde
laut der neuen Auskunft der Regierung (Link siehe unten) jetzt bis zum
31. Dezember 2020 verlängert, weil die verschiedenen
Auslandsvertretungen in unterschiedlichem Maße über die Neuregelung
informiert hätten und teilweise auch noch nicht in der Lage gewesen
seien, entsprechende Anträge überhaupt zu bearbeiten.
Dass bereits erteilte Visa nicht verlängert werden können, wird von der
Bundesregierung mit technischen Gründen erklärt: Dies sei aufgrund der
verwendeten Software nicht möglich. Sobald ein Pass mit dem erteilten
Visum ausgehändigt werde, werde der Visumantrag im System als
"abschließend entschieden" erfasst. Eine Änderung dieser Daten sehe "die
verwendete Softwarelösung nicht vor." Für die Visaerteilung für einen
anderen Zeitraum müsse daher ein neuer Antrag im System erfasst werden.
Durch das Verfahren der Neuvisierung könne die Einreise aber vereinfacht
ermöglicht werden. Dies geschehe vor allem durch sogenannte
Globalzustimmungen der Bundesländer. Dadurch müssten in den meisten
Fällen die Erteilungsvoraussetzungen nicht erneut durch die
Ausländerbehörden geprüft werden. Auch eine erneute Vorsprache bei der
Botschaft zur Abgabe biometrischer Daten sei in aller Regel nicht
erforderlich. Allerdings sei "in bestimmten Fällen" die Vorlage
aktueller Dokumente erforderlich. So müssten etwa in Fällen des Nachzugs
zu subsidiär Schutzberechtigten Belege über das Vorliegen humanitärer
Gründe bestätigt oder aktualisiert werden.
Aus der Auskunft der Bundesregierung geht weiter hervor, dass unter
anderem die Visastellen in Ägypten, Indien, Irak, Iran, Libanon und
Pakistan weiterhin für den Publikumsverkehr geschlossen sind und nur im
Notbetrieb arbeiten. Für weitere Informationen wird auf die Webseiten
der jeweiligen Vertretungen verwiesen.
Anlage
* Antwort der Bundesregierung vom 18.9.2020 auf eine Kleine Anfrage
von Bündnis 90/Die Grünen
<https://www.asyl.net/fileadmin/user_upload/dokumente/Dateien_fuer_Meldungen/20-09-18_KA-19-21795-Buendnis90-Die_Gruenen.pdf>
556 KB
Links
* Informationen zur Familienzusammenführung bei familie.asyl.net
<https://familie.asyl.net>
--
Dörthe Hinz
Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V.
BUMF e.V.-Landeskoordinatorin Niedersachsen
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