[juF-nds] Reminder: "Neuvisierung" von Visa zum Familiennachzug kann bis Jahresende beantragt werden

Dörthe Hinz - Flüchtlingsrat Nds. dh at nds-fluerat.org
Do Nov 12 08:55:41 CET 2020


via www.asyl.net 
<https://www.asyl.net/view/detail/News/neuvisierung-von-visa-zum-familiennachzug-kann-bis-jahresende-beantragt-werden/>

*"Neuvisierung" von Visa zum Familiennachzug kann bis Jahresende 
beantragt werden*

Bereits erteilte Visa zum Familiennachzug, die aufgrund der aktuellen 
Reisebeschränkungen nicht in Anspruch genommen werden konnten, können 
durch eine sogenannte Neuvisierung neu ausgestellt werden. Die Frist für 
die Beantragung der Neuvisierungen wurde nun bis zum 31. Dezember 2020 
verlängert. Nach Informationen verschiedener Botschaften gilt die 
Regelung für alle sogenannten D-Visa (nationale Visa für längerfristige 
Aufenthalte).

Die Fristverlängerung wurde von der Bundesregierung in ihrer Antwort auf 
eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag 
mitgeteilt. Auch verschiedene deutsche Botschaften haben auf ihren 
Webseiten mittlerweile entsprechende Hinweise eingestellt (siehe etwa 
Deutsche Botschaft Pristina vom 16.9.2020 
<https://pristina.diplo.de/xk-de/service/visa-einreise/neuvisierung/2361838>, 
Deutsche Botschaft Algier vom 24.9.2020 
<https://algier.diplo.de/dz-de/service/05-VisaEinreise/-/2363702>). 
Demnach können Neuvisierungen von allen "D-Visa" beantragt werden. Dies 
sind Visa, die als "nationale Visa" (keine Schengen-Visa) für 
längerfristige Aufenthalte in Deutschland erteilt werden. Hierunter 
fallen neben den Visa zum Familien- oder Ehegattennachzug auch Visa für 
Studien-, Ausbildungs- und Arbeitszwecke sowie Visa für eine 
beabsichtigte Eheschließung.

Die Möglichkeit der Neuvisierung ist für Personen relevant, denen ein 
D-Visum für den Zeitraum ab Mitte März 2020 erteilt worden war. Sie 
konnten häufig aufgrund der Reisebeschränkungen das Visum nicht in 
Anspruch nehmen, welches dann ab Juni 2020 seine Gültigkeit verlor.

Um zu vermeiden, dass die Betroffenen das langwierige Antragsverfahren 
vollständig von vorne durchlaufen müssen, hatte die Bundesregierung am 
12. Juni 2020 in einem Rundschreiben an die Bundesländer 
<https://familie.asyl.net/fileadmin/user_upload/Anlage_2_BMI_Laenderrundschreiben_12.06.20.pdf> 
mitgeteilt, dass die Möglichkeit der "Neuvisierung" geschaffen werde. 
Dadurch werde eine beschleunigte Antragsprüfung "mit reduziertem 
Prüfumfang" ermöglicht. Für die Anträge auf Neuvisierung wurde 
ursprünglich eine Frist von einem Monat vorgesehen. Diese Frist wurde 
laut der neuen Auskunft der Regierung (Link siehe unten) jetzt bis zum 
31. Dezember 2020 verlängert, weil die verschiedenen 
Auslandsvertretungen in unterschiedlichem Maße über die Neuregelung 
informiert hätten und teilweise auch noch nicht in der Lage gewesen 
seien, entsprechende Anträge überhaupt zu bearbeiten.

Dass bereits erteilte Visa nicht verlängert werden können, wird von der 
Bundesregierung mit technischen Gründen erklärt: Dies sei aufgrund der 
verwendeten Software nicht möglich. Sobald ein Pass mit dem erteilten 
Visum ausgehändigt werde, werde der Visumantrag im System als 
"abschließend entschieden" erfasst. Eine Änderung dieser Daten sehe "die 
verwendete Softwarelösung nicht vor." Für die Visaerteilung für einen 
anderen Zeitraum müsse daher ein neuer Antrag im System erfasst werden.

Durch das Verfahren der Neuvisierung könne die Einreise aber vereinfacht 
ermöglicht werden. Dies geschehe vor allem durch sogenannte 
Globalzustimmungen der Bundesländer. Dadurch müssten in den meisten 
Fällen die Erteilungsvoraussetzungen nicht erneut durch die 
Ausländerbehörden geprüft werden. Auch eine erneute Vorsprache bei der 
Botschaft zur Abgabe biometrischer Daten sei in aller Regel nicht 
erforderlich. Allerdings sei "in bestimmten Fällen" die Vorlage 
aktueller Dokumente erforderlich. So müssten etwa in Fällen des Nachzugs 
zu subsidiär Schutzberechtigten Belege über das Vorliegen humanitärer 
Gründe bestätigt oder aktualisiert werden.

Aus der Auskunft der Bundesregierung geht weiter hervor, dass unter 
anderem die Visastellen in Ägypten, Indien, Irak, Iran, Libanon und 
Pakistan weiterhin für den Publikumsverkehr geschlossen sind und nur im 
Notbetrieb arbeiten. Für weitere Informationen wird auf die Webseiten 
der jeweiligen Vertretungen verwiesen.


        Anlage

  * Antwort der Bundesregierung vom 18.9.2020 auf eine Kleine Anfrage
    von Bündnis 90/Die Grünen
    <https://www.asyl.net/fileadmin/user_upload/dokumente/Dateien_fuer_Meldungen/20-09-18_KA-19-21795-Buendnis90-Die_Gruenen.pdf>
    556 KB


        Links

  * Informationen zur Familienzusammenführung bei familie.asyl.net
    <https://familie.asyl.net>

-- 
Dörthe Hinz

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