[juF-nds] Arbeitshilfe Mitwirkungspflichten - Dokumentationsbögen u.a. für die sozíale Beratung und für Hilfeplangespräche (SGB VIII)

Dörthe Hinz - Flüchtlingsrat Nds. dh at nds-fluerat.org
Mi Dez 11 15:34:39 CET 2019


Liebe Kolleg*innen,

/Was sind aber Mitwirkungspflichten konkret?//
//Was kann passieren, wenn die betroffenen Personen nicht mitwirken?//
//Was genau muss unternommen werden, um mitzuwirken? /

Mit diesen und weiteren Fragen beschäftigt sich die Arbeitshilfe 
"Mitwirkungspflichten bei der Identitätsklärung/ Passbeschaffung für 
Menschen mit Duldung", die im Rahmen des Projektverbunds "BLEIBdran" 
erstellt wurde.

Passbeschaffung/ Mitwirkungspflichten

  * Arbeitshilfe des thüringer IvAF-Projekts „Bleib dran“ Stand
    Aug./Nov. 2019 zum Thema Mitwirkungspflichten bei der
    Identitätsklärung/ Passbeschaffung für Menschen mit Duldung auf
    Deutsch
    <https://www.nds-fluerat.org/wp-content/uploads/2019/12/Deutsch.pdf>
    und Englisch
    <https://www.nds-fluerat.org/wp-content/uploads/2019/12/Englisch.pdf>.

Wichtig: Neben inhaltlichen Erläuterungen verfügt sie zudem über zwei 
praktische Arbeitshilfen (anbei):

1. eine Tabelle zur Dokumentation /zum Nachweis von bereits 
unternommenen Mitwirkungsaktivitäten
2. Eine Mustervorlage für ein Gesprächsprotokoll, um zum Beispiel den 
Inhalt von Telefonaten mit der Botschaft u.a. zu protokollieren und als 
Nachweis bei der Mitwirkung festzuhalten.

*Tipp für die Jugendhilfe: *Es empfiehlt sich in der Beratung und 
Begleitung von geduldeten Menschen - insbesondere auch von UMF (UMA) und 
jungen volljährigen Geflüchteten im Rahmen der Jugendhilfe - diese 
Dokumentationsbögen kontinuierlich zu führen. Ím Rahmen der Jugendhilfe 
sollte sie fester Bestandteil in den Hilfeplangesprächen werden, um eine 
lückenlose Dokumentation und Unterstützung bei den konkret zu 
unternehmenden Maßnahmen zwischen den beteiligten Fachkräften 
abzusprechen und sicherzustellen.

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Erneut ergänzender Hinweis, aufgrund ansteigender Problematiken bzw. 
Nichtbeachtung der Rechtslagen durch einzelne Ausländerbehörden:

*In Niedersachsen:**In Niedersachsen ist für die Erteilung einer 
Beschäftigungserlaubnis und Ausbildungsduldung eine Passvorlage nicht 
notwendig! Wichtig ist hierfür die Mitwirkung zur Identitätklärung und 
Passbeschaffung(im Duldungsstatus!!) und die Dokumentation bzw Nachweis 
darüber. Eine Beschäftigungsverbot, welches mit der Begründung der 
fehlenden Passvorlage erteilt wird ist demnach rechtswidrig*. Sie können 
sich ggsf. gerne ins solchen Fällen an uns wenden.

Rechtsgrundlage; insbesondere:
Nds. Anwendungshinweise zu den Hinweisen des BMI zur Erteilung von 
Duldungen, darunter Ausbildungsduldung („3+2-Regelung“) 
<https://www.nds-fluerat.org/wp-content/uploads/2018/07/ERLASS-AAH-BMI-Duldung-mit-Regelungen-NI.pdf>


Viele Grüße,

Dörthe Hinz



-- Dörthe Hinz



Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V.

BUMF e.V.-Landeskoordinatorin Niedersachsen



Röpkestr. 12

30173 Hannover



Tel.: 0511/98 24 60 30

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