[juF-nds] BumF: Wann treten das »Geordnete-Rückkehr-Gesetz« und die Neuregelung der Ausbildungsduldung in Kraft?

Dörthe Hinz - Flüchtlingsrat Nds. dh at nds-fluerat.org
Di Jul 9 08:29:04 CEST 2019


Liebe Interessierte, *
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Weiterleitung vom BumF e.V.: *
*

*Wann treten das »Geordnete-Rückkehr-Gesetz« und die Neuregelung der 
Ausbildungsduldung in Kraft?*

https://b-umf.de/p/wann-treten-das-geordnete-rueckkehr-gesetz-und-die-neuregelung-der-beschaetigungsduldung-in-kraft/

Der Bundesrat hat, trotz massiver Kritik auch aus den eigenen 
Fachausschüssen, verschiedenen Gesetzentwürfe aus dem Bereich des Asyl‐ 
und Aufenthaltsrechts zusgestimmt, die weitreichende Folgen für das 
Leben in Deutschland lebender Menschen haben werden. Unter anderem wird 
die Ausbildungsduldung neu geregelt, eine "Duldung-Light" eingeführt, 
die Abschiebungshaft ausgeweitet und die Ausbildungsförderung 
verbessert. Wann die Neuregelungen in Kraft treten? Nachfolgend eine  
Übersicht des BumF e.V.
<www.b-umf.de>


<www.b-umf.de>

_*1. Gesetz über Duldung für Ausbildung und Beschäftigung *_

Das Gesetz über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung *tritt zum 
01.01.2020 in Kraft.*

Statt der angekündigten und notwendigen Verbesserung enthält der Entwurf 
neben einigen Verbesserungen auch erhebliche Verschlechterungen für die 
Integration schutzsuchender Menschen. Zu begrüßen ist, dass bei der 
Ausbildungsduldung ein Anspruch auf Beschäftigungserlaubnis eingeführt 
wird, Helferberufe einbezogen werden und eine Voraberteilung der 
Ausbildungsduldung vor Ausbildungsbeginn möglich wird. Die Ziele der 
Schaffung von Rechtssicherheit für Betriebe und Auszubildende, einer 
einheitlichen Anwendung der Ausbildungsduldung sowie der Gewinnung von 
Fachkräften werden jedoch nicht nur verpasst, sondern insbesondere durch 
die Neuregelungen bei der Identitätsklärung sogar behindert.



Zur BumF-Stellungnahme 
<https://b-umf.de/material/stellungnahme-zum-entwurf-eines-gesetzes-ueber-duldung-fuer-ausbildung-und-beschaeftigung/> 


Zum Gesetzentwurf <http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/082/1908286.pdf>


_*2. Das "Geordnete-Rückkehr-Gesetz" *_

Das Gesetz soll am Tag nach der Verkündung in Kraft 
treten*(voraussichtlich noch im Juli 2019).*

Faktisch verringert das Gesetz vor allem bestehende 
Integrationsperspektiven und sieht eine vollständige 
Leistungsverweigerung für bestimmte Personengruppen vor. Zudem räumt es 
der Exekutive umfassende Befugnisse und weite Ermessensspielräume ein, 
die Kernelemente des Rechtsstaatsprinzips, im Hinblick auf die 
Bedingungen der Abschiebungshaft, infragezustellen. Die geplanten 
Gesetzesänderungen sind daher abzulehnen.

Aus Sicht des BUMF ist zudem besonders darauf hinzuweisen, dass der 
Gesetzentwurf keine Unterscheidung zwischen Minderjährigen und 
Erwachsenen trifft und die Verpflichtung zur vorrangigen 
Berücksichtigung des Kindeswohls sich in dem Entwurf – selbst in der 
Begründung – an keiner Stelle wiederfindet.

Der Gesetzentwurf zum “Geordnete-Rückkehr-Gesetz” ist in vielfacher 
Hinsicht problematisch und beinhaltet u.a.

*Die Einführung einer “Duldung-light” (§ 60b Abs. 5 AufenthG-E)*

Es soll eine sog. „Duldung mit ungeklärter Identität“ eingeführt werden. 
Sie wird Ausländern ausgestellt, denen die Unmöglichkeit der Abschiebung 
“zugerechnet” wird. Menschen mit der neuen Duldung unterliegen pauschal 
einem Ausbildungs- und Arbeitsverbot und einer Wohnsitzauflage. Die Zeit 
in der “neuen Duldung” soll nicht als sogenannte Vorduldungszeit für 
Bleiberechtsregelungen berücksichtigt werden. Damit würdees für 
Jugendliche die mit 16 Jahren nach Deutschland einreisen in Zukunft oft 
unmöglich ein Bleiberecht nach §25a AufenthG zu erhalten – wie es 
bereits jetzt bei den 17jährig eingereisten der Fall ist.

Die Einführung einer „Duldung–light“ ist daher als Integrationshindernis 
abzulehnen. Grundsätzlich dürfen zudem Handlungen, die der/die 
Vormund/in aus Kindeswohlerwägungen unterlässt, nicht 
aufenthaltsrechtlich als zumutbar gelten und ihre Unterlassung darf den 
Vormündern/Minderjährigen nicht angelastet und etwa mit der “neuen 
Duldung” „bestraft“ werden.

*Die Verweigerung von Leistungen für Familien die in einem anderen 
EU-Staat anerkannt sind (§ 1 Abs. 4 AsylbLG-E)*

Der vorliegende Gesetzentwurf sieht vor, dass Personen, die bereits in 
einem anderen Mitgliedstaat anerkannt wurden und ausreisepflichtig sind, 
keine Leistungen nach dem AsylbLG mehr erhalten. Maximal für zwei Wochen 
soll es für Hilfebedürftige eine „Überbrückungsleistung“ geben – aber 
nur einmal innerhalb von zwei Jahren.

Die Gefahr für anerkannte Flüchtlinge, die aufgrund der 
menschenunwürdigen Zustände in Griechenland, Italien oder Bulgarien hier 
leben, im Zuge dieses Gesetzes auf der Straße zu landen, ist groß. 
Kinder- und Jugendliche, die mit ihren Familien einreisen sind hiervon 
ebenso betroffen wie ihre Eltern. Eine eingefügte Härtefallregelung wird 
dem wohl kaum grundsätzlich entgegenwirken. Diese verfassungswidrige 
Regelung muss ersatzlos gestrichen werden.

*Die Ausweitung der Abschiebungshaft*

Ein weiterer Kernbestandteil es Entwurfs ist die Ausweitung der 
Abschiebehaft. Sie soll unter anderem durch Umgehung verfassungs- und 
europarechtlicher Grundsätze bis 2022 zusammen mit Strafgefangenen 
erfolgen können (§ 62a AufenthG-E). Zudem sollen eine sogenannte 
Mitwirkungshaft eingeführt werden, mit der Menschen für 14 Tage in Haft 
genommen werden, die einer Anordnung für einen Termin an der Botschaft 
des vermutlichen Herkunftsstaates oder einer ärztlichen Untersuchung der 
Reisefähigkeit nicht nachgekommen sind (§ 62 Abs. 6 AufenthG-E) sowie 
die Fallgruppen in denen eine Abschiebungshaft erfolgen kann erheblich 
ausgeweitet werden (62 Abs. 3 AufenthG-E).

Das Gesetz räumt der Exekutive umfassende Befugnisse und weite 
Ermessensspielräume ein, die Kernelemente des Rechtsstaatsprinzips, im 
Hinblick auf die Bedingungen von Inhaftierungen sowie den betroffenen 
Fallgruppen, infragestellen. Zudem wird auch hier keine Unterscheidung 
zwischen Minderjährigen und Erwachsenen gemacht. Der Gesetzgeber 
verpasst es zudem erneut die Abschiebungshaft bei Minderjährigen 
gesetzlich auszuschließen. Die Neuregelungen müssen gestrichen werden.


Zum Gesetzentwurf 
<https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2019/kw23-de-ausreisepflicht-645888>

Zur BumF-Stellungnahme 
<https://b-umf.de/src/wp-content/uploads/2019/04/2019_04_17_stellungnahme_geordnete_rueckkehr.pdf>

Zur PRO ASYL Stellungnahme 
<https://www.proasyl.de/material/stellungnahme-zum-entwurf-eines-zweiten-gesetzes-zur-besseren-durchsetzung-der-ausreisepflicht-geordnete-rueckkehr-gesetz/>

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_*
*_3. Datenaustauschgesetz _*

Das “2. Datenaustauschverbesserungsgesetz” tritt in seinen wesentlichen 
Teilen am Tag nach seiner Verkündung in Kraft (*voraussichtlich noch im 
Juli 2019*). Regelungen, die umfangreiche technische Änderungen 
erforderlich machen, treten erst zum 1. November 2019 bzw. neun 
Kalendermonate nach Verkündung des Gesetzes in Kraft.

Trotz massiver Kritik von Datenschützer/innen wurde auch das “2. 
Datenaustauschverbesserungsgesetz” beschlossen. Auch der BumF hatte den 
Entwurf krisitiert, da er Grundprinzipien des Daten- und 
Minderjährigenschutzes verletzt und einen Eingriff in das Primat der 
Kinder- und Jugendhilfe durch die Hintertür darstellt.


Zum Gesetzentwurf <http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/107/1910705.pdf>

Zur BumF-Stellungnahme 
<https://b-umf.de/material/stellungnahme-zum-datenaustauschverbesserungsgesetz-eingriff-in-das-primat-der-kinder-und-jugendhilfe-durch-die-hintertuer/?fbclid=IwAR0Fm3uJHH95-I-M5j8H4jHseLxj0zyHK8W_iMGq9qAI_ZZD2NYSYiyc0I4> 



_*4. Ausbildungsförderungsgesetz *_

*Das Gesetz tritt am 1. August 2019 in Kraft.*

Der Gesetzentwurf sieht einen besseren Zugang zu integrations- und 
berufsbezogenen Sprachkursen sowie zur Ausbildungsförderung vor. So 
werden die Wartezeiten auf bzw. Komplettausschlüsse von 
Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen, Berufsausbildungsbeihilfe oder 
Ausbildungsbegleitenden Hilfen reduziert. Eine Übersicht findet sich bei 
der Caritas Osnabrück.


Zum Gesetzentwurf <http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/100/1910053.pdf>

Zur Übersicht der Caritas 
<https://www.asyl.net/fileadmin/user_upload/publikationen/Stellungnahmen/StellungnDCV/2019-06-25-UEbersicht-Auslndbschftgngsfrdrngsgesetz.pdf>


Herzliche Grüße,

Dörthe Hinz

-- 
Dörthe Hinz

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