[juF-nds] Aktualisierte Arbeitshilfe zu den niedersächsischen Anwendungshinweisen zur 3+2-Regelung

Dörthe Hinz - Flüchtlingsrat Nds. dh at nds-fluerat.org
Di Mär 26 15:05:47 CET 2019


*Aktualisierte Arbeitshilfe zu den niedersächsischen Anwendungshinweisen 
zur 3+2-Regelung ("Ausbildungsduldung")*

Die Ausbildungsduldung zielt darauf ab, für die Dauer einer 
qualifizierten Ausbildung mehr Rechtssicherheit für Geduldete und 
Ausbildungsträger zu schaffen. Diese aufgrund neuer Erlasse und 
Rechtsprechung aktualisierte Arbeitshilfe 
<https://www.nds-fluerat.org/wp-content/uploads/2019/03/Arbeitshilfe_Ausbildungsduldung_26032019.pdf> 
der IvAF-Projekte AZF 3 und TAF behandelt die Fragestellung, unter 
welchen Voraussetzungen Drittstaatsangehörigen mit einer Duldung nach § 
60a Abs. 2 Satz 1 (AufenthG) eine Ermessens- bzw. Anspruchsduldung nach 
den Sätzen 3 und 4 erhalten können. Außerdem wird dargestellt welche 
aufenthaltsrechtliche Perspektive eine Ausbildung und ein duales Studium 
Geduldeten nach § 60a Abs. 2 Satz 1 hinsichtlich einer 
Aufenthaltsverfestigung bietet. In dem Zusammenhang wird auf die 
niedersächsische Erlasslage und bundesweite Rechtsprechung abgestellt. 
Die Arbeitshilfe richtet sich primär an hauptamtliche 
Flüchtlingsberater_innen und ersetzt keine juristische Einzelfallberatung.


Die Veröffentlichung finden Sie hier:


https://www.nds-fluerat.org/37278/aktuelles/aktualisierte-arbeitshilfe-zu-den-niedersaechsischen-anwendunghinweisen-zur-32-regelung/ 



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