[juF-nds] Aktualisierte Arbeitshilfe zu den niedersächsischen Anwendungshinweisen zur 3+2-Regelung
Dörthe Hinz - Flüchtlingsrat Nds.
dh at nds-fluerat.org
Di Mär 26 15:05:47 CET 2019
*Aktualisierte Arbeitshilfe zu den niedersächsischen Anwendungshinweisen
zur 3+2-Regelung ("Ausbildungsduldung")*
Die Ausbildungsduldung zielt darauf ab, für die Dauer einer
qualifizierten Ausbildung mehr Rechtssicherheit für Geduldete und
Ausbildungsträger zu schaffen. Diese aufgrund neuer Erlasse und
Rechtsprechung aktualisierte Arbeitshilfe
<https://www.nds-fluerat.org/wp-content/uploads/2019/03/Arbeitshilfe_Ausbildungsduldung_26032019.pdf>
der IvAF-Projekte AZF 3 und TAF behandelt die Fragestellung, unter
welchen Voraussetzungen Drittstaatsangehörigen mit einer Duldung nach §
60a Abs. 2 Satz 1 (AufenthG) eine Ermessens- bzw. Anspruchsduldung nach
den Sätzen 3 und 4 erhalten können. Außerdem wird dargestellt welche
aufenthaltsrechtliche Perspektive eine Ausbildung und ein duales Studium
Geduldeten nach § 60a Abs. 2 Satz 1 hinsichtlich einer
Aufenthaltsverfestigung bietet. In dem Zusammenhang wird auf die
niedersächsische Erlasslage und bundesweite Rechtsprechung abgestellt.
Die Arbeitshilfe richtet sich primär an hauptamtliche
Flüchtlingsberater_innen und ersetzt keine juristische Einzelfallberatung.
Die Veröffentlichung finden Sie hier:
https://www.nds-fluerat.org/37278/aktuelles/aktualisierte-arbeitshilfe-zu-den-niedersaechsischen-anwendunghinweisen-zur-32-regelung/
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