[juF-nds] Bundestag: Skandalöse Nicht-Umsetzung EUGH-Urteil zum Elternnachzug für anerkannte UMF

Dörthe Hinz - Flüchtlingsrat Nds. dh at nds-fluerat.org
Do Mär 28 12:36:57 CET 2019



Liebe Interessierte,

untenstehend ein Auszug einer weitergeleiteten Nachricht von Dr. Thomas 
Hohlfeld/ (Referent der BT-Linksfraktion für Migrationspolitik)


-------- Weitergeleitete Nachricht --------

Betreff: 	[Flucht] [Asylpolitik] Neues aus dem Bundestag: Ergänzende 
Asylstatistik 2018 / Skandalöse Nicht-Umsetzung EUGH-Urteil / 
Referentenentwurf Änderung AsylbLG u.a.
Datum: 	Thu, 28 Mar 2019 11:25:31 +0100
Von: 	Dr. Thomas Hohlfeld <thomas.hohlfeld at linksfraktion.de>

AUSZUG.

Die Süddeutsche Zeitung berichtet heute über die skandalöse Strategie 
der Rechtsverweigerung der Bundesregierung in Bezug auf das Urteil des 
EuGH zum Nachzug zu minderjährigen unbegleiteten Flüchtlingen - das in 
Deutschland auch nach fast einem Jahr immer noch nicht umgesetzt ist, 
obwohl die Rechtsprechung der für die Visumserteilung zuständigen 
Gerichte in Berlin diesbezüglich eindeutig ist! 
https://www.sueddeutsche.de/politik/asylpolitik-immer-noch-unentschieden-1.4385585

Zunächst hieß es trotz der klaren Beschlüsse des OVG Berlin zur 
Anwendbarkeit des EuGH-Urteils in Deutschland seitens der 
Bundesregierung, das seien ja "nur" vorläufige Entscheidungen im 
Eilverfahren... Jetzt liegen erste reguläre Urteile des VG Berlin zur 
Anwendbarkeit des EuGH-Urteils vor, da heißt es sinngemäß, die Urteile 
seien ja noch nicht letztinstanzlich bestätigt... Die Bunderegierung 
bemühe sich "um einen raschen Abschluss der Prüfung", antwortete sie auf 
eine diesbezügliche Nachfrage von Ulla Jelpke (im Anhang, nebst Vermerk) 
- wortgleich hatte sie schon vor zwei Monaten auf eine Kleine Anfrage 
der Linksfraktion geantwortet...

Statt die höchstrichterliche bindende Entscheidung des EuGH jetzt 
endlich umzusetzen, setzt die Bundesregierung weiter auf Zeit und hat 
nunmehr Sprungrevision beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt - weiß 
die Süddeutsche Zeitung, in der Antwort auf die Anfrage von Ulla Jelpke 
hatte es noch geheißen, die Bundesregierung prüfe dies. Das BVerwG hat 
bekanntlich seine Pflicht zur Vorlage strittiger EU-Rechtsfragen beim 
EuGH in der Vergangenheit mehrfach verletzt, um eine restriktive 
Rechtsauslegung vornehmen und beibehalten zu können (z.B. beim Thema 
Sprachanforderungen bei Ehegattennachzug). Wollen wir hoffen, dass das 
BVerwG diese aktuelle Rechtsfrage dem EuGH nun nicht noch einmal 
vorlegt, obwohl sie bereits geklärt ist, um der Bundesregierung die 
Nicht-Umsetzung geltenden EU-Rechts für zumindest weitere ein bis zwei 
Jahre zu ermöglichen...

Die vorrangige Beachtung des Kindeswohls darf keine leere Sprachfloskel 
sein - dieser Grundsatz ist für die Bundesrepublik Deutschland infolge 
der UN-Kinderrechtskonvention bindendes Recht. Die gezielte 
Nicht-Umsetzung des EuGH-Urteils zum Elternnachzug zu unbegleiteten 
jungen Flüchtlingen ist an Schäbigkeit nicht zu überbieten, das gilt 
insbesondere, wenn man sich die konkreten Folgen dieser 
Rechtsverweigerung für die betroffenen Jugendlichen und Familien 
vergegenwärtigt!

Es fällt nicht das erste Mal ins Auge: Die Bundesregierung pflegt 
AusländerInnen immer vorwurfsvoll daran zu erinnern, dass sie sich an 
Recht und Ordnung halten müssten, sonst würden drastische Sanktionen die 
Folge sein - und so ist das Aufenthalts- und Ausweisungsrecht ja auch 
ausgestaltet. Dass die gezielten Verstöße der Bundesregierung gegen 
geltendes Recht regelmäßig so gänzlich folgenlos für die Verantwortlich 
bleiben, ist mehr als unbefriedigend - um es zurückhaltend zu formulieren...


Der Informationsverbund Asyl und Migration weist auf eines der Urteile 
des VG Berlin zum Thema hin und gibt eine sehr hilfreiche 
Rechtsprechungsübersicht:
https://www.asyl.net/view/detail/News/rechtsprechungsuebersicht-gerichte-halten-eugh-rechtsprechung-zum-elternnachzug-fuer-anwendbar/

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