[juF-nds] Bundestag: Skandalöse Nicht-Umsetzung EUGH-Urteil zum Elternnachzug für anerkannte UMF
Dörthe Hinz - Flüchtlingsrat Nds.
dh at nds-fluerat.org
Do Mär 28 12:36:57 CET 2019
Liebe Interessierte,
untenstehend ein Auszug einer weitergeleiteten Nachricht von Dr. Thomas
Hohlfeld/ (Referent der BT-Linksfraktion für Migrationspolitik)
-------- Weitergeleitete Nachricht --------
Betreff: [Flucht] [Asylpolitik] Neues aus dem Bundestag: Ergänzende
Asylstatistik 2018 / Skandalöse Nicht-Umsetzung EUGH-Urteil /
Referentenentwurf Änderung AsylbLG u.a.
Datum: Thu, 28 Mar 2019 11:25:31 +0100
Von: Dr. Thomas Hohlfeld <thomas.hohlfeld at linksfraktion.de>
AUSZUG.
Die Süddeutsche Zeitung berichtet heute über die skandalöse Strategie
der Rechtsverweigerung der Bundesregierung in Bezug auf das Urteil des
EuGH zum Nachzug zu minderjährigen unbegleiteten Flüchtlingen - das in
Deutschland auch nach fast einem Jahr immer noch nicht umgesetzt ist,
obwohl die Rechtsprechung der für die Visumserteilung zuständigen
Gerichte in Berlin diesbezüglich eindeutig ist!
https://www.sueddeutsche.de/politik/asylpolitik-immer-noch-unentschieden-1.4385585
Zunächst hieß es trotz der klaren Beschlüsse des OVG Berlin zur
Anwendbarkeit des EuGH-Urteils in Deutschland seitens der
Bundesregierung, das seien ja "nur" vorläufige Entscheidungen im
Eilverfahren... Jetzt liegen erste reguläre Urteile des VG Berlin zur
Anwendbarkeit des EuGH-Urteils vor, da heißt es sinngemäß, die Urteile
seien ja noch nicht letztinstanzlich bestätigt... Die Bunderegierung
bemühe sich "um einen raschen Abschluss der Prüfung", antwortete sie auf
eine diesbezügliche Nachfrage von Ulla Jelpke (im Anhang, nebst Vermerk)
- wortgleich hatte sie schon vor zwei Monaten auf eine Kleine Anfrage
der Linksfraktion geantwortet...
Statt die höchstrichterliche bindende Entscheidung des EuGH jetzt
endlich umzusetzen, setzt die Bundesregierung weiter auf Zeit und hat
nunmehr Sprungrevision beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt - weiß
die Süddeutsche Zeitung, in der Antwort auf die Anfrage von Ulla Jelpke
hatte es noch geheißen, die Bundesregierung prüfe dies. Das BVerwG hat
bekanntlich seine Pflicht zur Vorlage strittiger EU-Rechtsfragen beim
EuGH in der Vergangenheit mehrfach verletzt, um eine restriktive
Rechtsauslegung vornehmen und beibehalten zu können (z.B. beim Thema
Sprachanforderungen bei Ehegattennachzug). Wollen wir hoffen, dass das
BVerwG diese aktuelle Rechtsfrage dem EuGH nun nicht noch einmal
vorlegt, obwohl sie bereits geklärt ist, um der Bundesregierung die
Nicht-Umsetzung geltenden EU-Rechts für zumindest weitere ein bis zwei
Jahre zu ermöglichen...
Die vorrangige Beachtung des Kindeswohls darf keine leere Sprachfloskel
sein - dieser Grundsatz ist für die Bundesrepublik Deutschland infolge
der UN-Kinderrechtskonvention bindendes Recht. Die gezielte
Nicht-Umsetzung des EuGH-Urteils zum Elternnachzug zu unbegleiteten
jungen Flüchtlingen ist an Schäbigkeit nicht zu überbieten, das gilt
insbesondere, wenn man sich die konkreten Folgen dieser
Rechtsverweigerung für die betroffenen Jugendlichen und Familien
vergegenwärtigt!
Es fällt nicht das erste Mal ins Auge: Die Bundesregierung pflegt
AusländerInnen immer vorwurfsvoll daran zu erinnern, dass sie sich an
Recht und Ordnung halten müssten, sonst würden drastische Sanktionen die
Folge sein - und so ist das Aufenthalts- und Ausweisungsrecht ja auch
ausgestaltet. Dass die gezielten Verstöße der Bundesregierung gegen
geltendes Recht regelmäßig so gänzlich folgenlos für die Verantwortlich
bleiben, ist mehr als unbefriedigend - um es zurückhaltend zu formulieren...
Der Informationsverbund Asyl und Migration weist auf eines der Urteile
des VG Berlin zum Thema hin und gibt eine sehr hilfreiche
Rechtsprechungsübersicht:
https://www.asyl.net/view/detail/News/rechtsprechungsuebersicht-gerichte-halten-eugh-rechtsprechung-zum-elternnachzug-fuer-anwendbar/
-------------- nächster Teil --------------
Ein Dateianhang mit HTML-Daten wurde abgetrennt...
URL: <http://www.asyl.org/pipermail/juf-nds/attachments/20190328/6ad7338f/attachment.html>
Mehr Informationen über die Mailingliste juf-nds