[juF-nds] Hilfen für junge Volljährige iR der Kinder- und Jugendhilfe/ Schwerpunkt: Was tun bei Ablehnung der Hilfen für junge Volljährige ?

Dörthe Hinz - Flüchtlingsrat Nds. dh at nds-fluerat.org
Mo Sep 2 15:18:31 CEST 2019



*Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge werden in Deutschland im Rahmen 
der Kinder- und Jugendhilfe untergebracht und betreut. Diese ist bei 
Bedarf bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres für die jungen Menschen 
zuständig._Bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres besteht sogar ein 
sog. Regelrechtsanspruch auf Unterstützung_. Dennoch endet für viele 
junge Geflüchtete die Jugendhilfe oftmals schon mit 18 Jahren.
*

/Nicht wenigen wird damit ihr Rechtsanspruch auf weitere Hilfe verwehrt 
- viele sind darüberhinaus in Unkenntnis über ihre Rechte und 
Rec//htsansprüche/.*
*

Zahlreiche Übergänge bzw. Veränderungen entstehen mit dem Erreichen der 
formalen Volljährigkeit. Neben der Beendigung der Vormundschaft erlischt 
ein etwaiger Nachzugsanspruch der Eltern, wenn er nicht rechtzeitig 
geltend gemacht wurde, und im aufenthaltsrechtlichen Verfahren fallen 
Schutzvorgaben weg, die bislang vor Abschiebung schützten. Gleichzeitig 
tritt die Verfahrensfähigkeit im asyl- und aufenthaltsrechtlichen 
Verfahren ein. Zusätzlich zu den ohnehin bestehenden zahlreichen Brüchen 
im jungen Erwachsenenalter haben junge Geflüchtete vielfach mit weiteren 
Belastungen umzugehen bei gleichzeitig vergleichsweise geringeren 
Ressourcen und zusätzlichen Barrieren. In manchen Fällen bedeutet das 
Ende der Jugendhilfe zudem der Umzug in eine Gemeinschafts-, 
Flüchtlings- oder sogar Obdachlosenunterkunft.

*Soweit der junge Mensch mit 18 Jahren um Hilfe und Unterstützung 
bittet, ist die Jugendhilfe hier in der Verantwortung. Ein besonderes 
Antragserfordernis sowie konkrete Anforderungen, wie etwa eine bestimmte 
Mitwirkungspflicht, an die Bedarfsgeltendmachung setzt die Gewährung von 
Hilfe nicht voraus.*

Die Jugendhilfe hält ein breites Angebotsspektrum vor, um auch junge 
Volljährige bedarfsgerecht zu unterstützen. Ab Vollendung des 18. 
Lebensjahres kommen als Unterstützungsformen insbesondere die Hilfe für 
junge Volljährige (§ 41 SGB VIII), die Begleitung und Unterbringung in 
sozialpädagogisch begleiteter Wohnform (§ 13 Abs. 3 SGB VIII) sowie die 
gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder (§ 19 SGB VIII) in 
Betracht. Junge Geflüchtete, egal ob im Besitz einer Duldung, einer 
Aufenthaltsgestattung oder einer Aufenthaltserlaubnis, sind von diesen 
Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe nicht ausgenommen, da der 
Geltungsbereich des SGB VIII ausdrücklich auch für sie eröffnet ist (§ 6 
Abs. 2 SGB VIII).

Welche Hilfe in Betracht kommt, hängt vom konkreten Bedarf und den 
Voraussetzungen im Einzelfall ab. *Vielfach schließt sich an die Hilfe 
zur Erziehung die Hilfe für junge Volljährige an, da sie als 
Regelrechtsanspruch und Fortsetzungshilfe konzipiert ist.* Die 
Ausgestaltung der Hilfe für junge Volljährige sieht unterschiedliche 
Unterstützungsformen vor und richtet sich nach dem konkreten Bedarf. 
Diese reichen von der Unterbringung in Wohngruppen (§ 34 SGB VIII), der 
intensiven sozialpädagogischen Einzelbetreuung (§ 35 SGB VIII) bis hin 
zu ambulanten Hilfen (§ 30 SGB VIII). Die Krankenhilfe wird hierbei 
umfänglich sichergestellt (§ 40 SGB VIII). [2]

_*Schwerpunkt: Was tun bei Ablehnung der Hilfen für junge Volljährige ?*_

Im Falle einer unrechtmäßigen Ablehnung des Antrages auf Hilfen für 
junge Volljährige kann versucht werden – auch mit Hilfe von 
Ombudschaftsstellen – eine Einigung mit dem örtlichen Jugendamt zu 
erzielen. Erforderlich für die rechtmäßige Ablehnung ist eine 
einzelfallbezogene Begründung des Jugendamts.

*Wird die Ablehnung nicht begründet oder erfolgt diese nur pauschal, 
also nicht auf den Einzelfall bezogen, kann dies gerichtlich überprüft 
werden. Der junge Mensch kann seinen Regelanspruch nämlich beim 
örtlichen Verwaltungsgericht einklagen, wenn die Ablehnung der Hilfe 
rechtswidrig erscheint.*

Um gerichtliche Schritte gehen zu können, benötigen die meisten jungen 
Menschen Unterstützung, sowohl rechtlich als auch durch eine fachliche 
pädagogische Begleitung auf Trägerebene. Vielfach müssen Träger bis zur 
endgültigen Entscheidung über eine Hilfegewährung in Vorleistungen 
gehen, dies lohnt sich jedoch in den meisten Fällen und kann für die 
jungen Menschen zukunftsentscheidend sein.

*Bei Beendigung der Jugendhilfe während der Inobhutnahme/ vorläufigen 
Inobhutnahme aufgrund von Volljährigkeit ist zu empfehlen, umgehend 
Hilfe für junge Volljährige zu beantragen. Wird diese nicht direkt im 
Anschluss an die Beendigung der Inobhutnahme gewährt kommt es zu einer 
Schutzlücke. Um dies zu vermeiden, kann im Rahmen des einstweiligen 
Rechtsschutzes auf Hilfe für junge Volljährige und damit eine mögliche 
stationäre Unterbringung vor dem Verwaltungsgericht geklagt werden*.

(ÜberwiegendeTextabschnitte von der Homepage des Bundesfachverbandes 
unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e.V.) Mehr dazu unter: 
https://b-umf.de/p/junge-volljaehrige/)

*Hilfreiche Materialien:
*


Ablauf des §41 SGB VIII Antrags- und Widerrufsverfahrens 
<https://www.nds-fluerat.org/wp-content/uploads/2018/09/20180928141007.pdf> 
im Jugendamt

Arbeitshilfe zur Beantragung der Hilfen für junge Volljährige 
<https://b-umf.de/src/wp-content/uploads/2017/12/Hilfen_fuer_junge_Volljaehrige_Arbeitshilfe_2017.pdf>

Themenseite des BumF e.V.: Junge Volljährige 
<https://b-umf.de/p/junge-volljaehrige/>

Junge Geflüchtete auf dem Weg in ein eigenverantwortliches Leben 
begleiten – Ein Leitfaden für Fachkräfte 
<https://b-umf.de/material/junge-gefluechtete-begleiten-fachkraefteleitfaden/>

<https://b-umf.de/material/arbeitshilfe-checklisten-fuer-den-uebergang-in-die-volljaehrigkeit-und-ausbildung/> 


Arbeitshilfe: Checklisten für den Übergang in die Volljährigkeit und 
Ausbildung 
<https://b-umf.de/material/arbeitshilfe-checklisten-fuer-den-uebergang-in-die-volljaehrigkeit-und-ausbildung/>


Weitere Materialien bündeln wir zudem auf unsere Homepage unter (I. 
Junge Volljährige): 
https://www.nds-fluerat.org/infomaterial/materialien-fuer-die-beratung/#arbeitshilfen-umf

Viele Grüße,

Dörthe Hinz

-- 
Dörthe Hinz

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