[juF-nds] Familiennachzug: Neue Infos zur „Obergrenze“, aktuelle Informationen z.B. Dt. Botschaften in Äthiopien, Kenia, Oman, Türkei, Protokoll BBZ
Dörthe Hinz - Flüchtlingsrat Nds.
dh at nds-fluerat.org
Do Sep 5 09:42:13 CEST 2019
Liebe Interessierte,
1.
das Berliner Bildungszentrum (BBZ) / KommMit – für Migranten und
Flüchtlinge e.V. veranstaltet mit dem Projekt „Familien gehören
zusammen! - Beratung von Geflüchteten zur Familienzusammenführung
und Qualifizierung von Multiplikator*innen in Berlin und den neuen
Bundesländern“ in Berlin regelmäßig Netzwerktreffen zum Thema
Familiennachzug. Wichtige Informationen aus diesen Treffen v.
14.08.2019 sowie das Protokoll sind zur Weiterleitung freigegeben.
Anbei sende ich diese zu Ihrer Information bzw. zur Beratung weiter.
2.
Nachfolgend auch eine Kommentierung sowie Zahlen einer aktuellen
Bundestags-Drucksache zum Thema Familiennachzug von Thomas Hohlfeld/
Referent für Migration und Integration von der Fraktion DIE LINKE.
im Bundestag
-------- Weitergeleitete Nachricht --------
*Betreff: *
[Flucht] [Asylpolitik] Neues aus dem Bundestag: Fluchtmigration weit
unterhalb der "Obergrenze" - humanitäre Aufnahmekapazitäten nutzen!
*Datum: *
Tue, 3 Sep 2019 11:36:22 +0200
*Von: *
Dr. Thomas Hohlfeld <thomas.hohlfeld at linksfraktion.de>
<mailto:thomas.hohlfeld at linksfraktion.de>
Liebe Interessierte,
1) immer wieder kommt es vor, dass die Bundesregierung zentrale Daten
und Informationen aus Antworten auf Anfragen der Opposition ihr genehmen
Medien vorab zusteckt - etwa der "BILD am Sonntag", die vorletzten
Sonntag darüber berichtete, dass die von der Koalition vereinbarte
"Obergrenze" ("Zuwanderungskorridor") wohl auch in diesem Jahr (bei
Weitem) nicht erreicht werde, so BMI-Staatssekretär Teichmann.
Diese Zahlen hatte der Staatssekretär aber nur deshalb parat, weil die
Linksfraktion zuvor danach gefragt hatte:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/122/1912291.pdf (Antwort in Kürze
hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/128/1912878.pdf).
Mit diesem gezielten Bedienen einzelner, unkritischer Massenmedien will
die Bundesregierung ihre Darstellung und Bewertung der angefragten
Zahlen vermitteln, kritische Nachfragen der JournalistInnen, die von ihr
bevorzugt werden, muss sie nicht fürchten. Und so kombinierte die
"BILD"-Zeitung die Meldung sinkender Flüchtlingszahlen auch prompt mit
der Nachricht vieler gescheiterter Abschiebungen, unter der Überschrift:
"Weniger Zuwanderer, aber 15.500 Abschiebungen gescheitert", wie vom
Staatssekretär Teichmann vorgegeben.
Über diesen Umgang mit parlamentarischen Anfragen und die einseitige
Bevorzugung einzelner Medien hat sich die innenpolitische Sprecherin der
LINKEN, Ulla Jelpke, bei selbigem Staatssekretär bereits beschwert. Die
"BILD"-Zeitung erhielt die angefragten Zahlen mindestens drei Tage,
bevor sie den Fragestellerinnen und Fragestellern dann als offizielle
Antwort der Bundesregierung zugingen...
Die Süddeutsche Zeitung berichtete gestern über die Antwort der
Bundesregierung, und insbesondere über den hohen Anteil von Säuglingen
unter den Asylantragstellerinnen und -antragstellern (etwa 20 Prozent):
https://www.sueddeutsche.de/politik/asylbewerber-jeder-fuenfte-ist-ein-saeugling-1.4583745.
Auch die „Welt am Sonntag“ ging in einem Artikel vom 1. September 2019
auf den hohen Anteil neu Geborener an den Asylsuchenden ein. Allerdings
erweckte der Autor dabei den - falschen - Eindruck, abgelehnte
Asylsuchende würden für ihre Säuglinge Asylanträge stellen, um ihre
Bleibechancen zu erhöhen. Dabei war schon die Behauptung, dass Familien
mit kleinen Kindern „nur in sehr wenigen Ausnahmefällen in ihre
Herkunftsländer abgeschoben“ würden, ersichtlich falsch. Vor allem
verkennt eine solche Darstellung aber, dass nach der gesetzlichen
Fiktions-Regelung nach §14a Absatz 2 AsylG die Geburt von Kindern bei
Asylsuchenden oder abgelehnten Asylsuchenden mit einer Duldung oder
einer humanitären Aufenthaltserlaubnis dem BAMF gemeldet werden muss
(durch die Ausländerbehörden und die Betroffenen) und damit ein
Asylantrag für die Säuglinge qua Gesetz als gestellt gilt –
unabhängigdavon, ob die Eltern dies wollen oder nicht! Weitere Details
der Antwort, Einordnungen und Erklärungen können dem angehangenen
Vermerk entnommen werden - etwa die Information, dass von den zugesagten
gut 10.000 Resettlement-Aufnahmen bislang weniger als die Hälfte
realisiert wurden und dass der Familiennachzug weiter zurückgeht - trotz
der Kontingent-Regelung für Angehörige von subsidiär Schutzberechtigten.
Und auch eine kleine Rückschau enthält der Vermerk: Während
Innenminister Seehofer im Juni letzten Jahres orakelt hatte, die
vereinbarte Obergrenze (200.000) könnte 2018 erreicht oder sogar
überschritten werden - am Ende waren es 159.000 -, hatte Ulla Jelpke
aufgrund der verfügbaren Zahlen der Bundesregierung einen Wert von gut
150.000 bzw. im Oktober 2018 dann in Höhe von 158.800 Personen für 2018
geschätzt! Die Bundesregierung wollte jetzt die Frage nicht klar
beantworten, ob der erbittert geführte regierungsinterne Streit um
Grenzzurückweisungen von Schutzsuchenden im Sommer 2018 von Seehofer
womöglich auch deshalb so unbarmherzig geführt wurde, weil er fälschlich
davon ausging, dass ohne weitere Maßnahmen die "Obergrenze"
überschritten werden könnte (vgl. Frage 1). Die Bundesregierung treffe
"ihre jeweiligen Entscheidungen auf der Grundlage des aktuellen
Erkenntnisstands" , heißt es zur Antwort - und der Erkenntnisstand der
Bundesregierung ist eben mitunter arg begrenzt, muss hinzugefügt werden.
Ulla Jelpke kommentiert die Antwort heute in einer Pressemitteilung und
nimmt die Zahlen zum Anlass, einen Neuanfang für eine humanitäre
Asylpolitik einzufordern (hier ist auch die Antwort in der vorläufigen
Fassung als Download verfügbar):
https://www.ulla-jelpke.de/2019/09/seehofers-obergrenze-wird-weit-unterschritten-deutschland-hat-erhebliche-humanitaere-aufnahmekapazitaeten/
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Dateiname : 2019 07 25_ÄTHIOPIEN_Email Dt. Botschaft Addis Abeba_Änderungen Antragsannahme FamNZ.pdf
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Dateiname : Dt. Botschaft OMAN_Maskat_Merkblatt YEM Pässe_de.pdf
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