[juF-nds] Anspruch auf Flüchtlingsstatus statt subsidiärem Schutz für syrische Wehrdienstverweigerer?Arbeitshilfe zum Verfahren nach der Entscheidung des EUGH

Dörthe Hinz - Flüchtlingsrat Nds. dh at nds-fluerat.org
Mo Feb 1 08:34:04 CET 2021


*Anspruch auf Flüchtlingsstatus statt subsidiärem Schutz für syrische 
Wehrdienstverweigerer?
Handreichung zum Verfahren für syrische Staatsangehörige nach der 
Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 19.11.2020, Az.: C-238/19
*

Die vorliegende Arbeitshilfe, die die Rechtsanwältin Oda Jentsch für den 
Paritätischen Gesamtverband und den Paritätischen Berlin verfasst hat, 
soll dabei helfen, diese Fragen in der Beratungspraxis besser 
beantworten zu können.

*Diese gibt es hier zum Download: **https://t1p.de/kngz 
<https://t1p.de/kngz>*

**

Am 19. November hat der Europäische Gerichtshof eine wichtige 
Entscheidung für syrische Wehrdienstverweigerer gefällt. Der EUGH hat 
entschieden, dass einem syrischen Wehrdienstverweigerer, der in 
Deutschland einen Asylantrag gestellt hatte, zu Unrecht lediglich der 
subsidiäre Schutz zuerkannt wurde. Ihm hätte stattdessen der 
Flüchtlingsschutz im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention gewährt 
werden müssen. Welche Folgen hat diese Entscheidung für die 
Beratungspraxis? Was muss bei neuen, was bei laufenden Asylverfahren 
beachtet werden? Und was sind die Voraussetzungen für einen Asylfolgeantrag?

/Hier muss vor allem die Antragsfrist (19. Februar 2021) beachtet werden!/


Diese Arbeitshilfe und weitere Informationen finden Sie auch auf unserer 
Homepage:https://www.nds-fluerat.org/47992/aktuelles/hinweise-zu-folgeantraegen-von-syrischen-kriegsdienstverweigerern/ 
<https://www.nds-fluerat.org/47992/aktuelles/hinweise-zu-folgeantraegen-von-syrischen-kriegsdienstverweigerern/>

Auch hier nochmal der Hinweis:  Asylfolgeanträge können weiterhin bis 
14.02.2021 schriftlich gestellt werden, siehe auch 
https://www.bamf.de/DE/Startseite/_documents/corona-behoerde.html?nn=282656#doc674788bodyText1

Viele Grüße,

Dörthe Hinz


-- 
Dörthe Hinz

Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V.
BUMF e.V.-Landeskoordinatorin Niedersachsen

Röpkestr. 12
30173 Hannover

Tel.: 0511/98 24 60 30
Durchwahl: 0511/98 24 60 37
Fax: 0511/98 24 60 31

Telefonsprechzeiten: Montag und Donnerstag: 10.00 bis 12.30 Uhr

www.nds-fluerat.org
www.facebook.com/Fluechtlingsrat.Niedersachsen
www.twitter.com/FlueRat_Nds
www.instagram.com/fluechtlingsrat_nds/

******************************************************************
Der Flüchtlingsrat Niedersachsen ist für seine Arbeit auf Spenden angewiesen.
Unterstützen Sie uns:

GLS Gemeinschaftsbank eG:
IBAN: DE28 4306 0967 4030 4607 00 / BIC: GENODEM1GLS
Zweck: Spende

oder werden Sie Fördermitglied im Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V.
Spenden an den Flüchtlingsrat sind steuerlich absetzbar.

Steuer-Nr. 25/206/30501
*****************************************************************************
Diese E-Mail kann vertrauliche und/oder rechtlich geschützte
Informationen enthalten. Wenn Sie nicht der richtige Adressat sind oder
diese E-Mail irrtümlich erhalten haben, informieren Sie bitte sofort
den Absender und vernichten Sie diese E-Mail. Das unerlaubte Kopieren
sowie die unbefugte Weitergabe dieser E-Mail ist nicht gestattet.



Mehr Informationen über die Mailingliste juf-nds