[juF-nds] Voraussetzungen für den Widerruf des Schutzstatus bei sog. “Exil-Afghanen” und jungen Volljährigen
Dörthe Hinz - Flüchtlingsrat Nds.
dh at nds-fluerat.org
Di Jan 5 10:41:03 CET 2021
Liebe Kolleg_innen,
anbei eine Weiterleitung vom BumF e.V. sowie ergänzende Hinweise:
_*Voraussetzungen für den Widerruf des Schutzstatus bei sog.
“Exil-Afghanen” und jungen Volljährigen *_
<https://b-umf.de/p/widerruf-des-schutzstatus-bei-afghanischen-staatsangehoerigen-besondere-beruecksichtigung-der-situation-von-exilafghanen-kein-widerruf-allein-auf-grundlage-der-volljaehrigkeit/>
Das Verwaltungsgericht Meiningen hat am 22.09.2020 in einer Entscheidung
zum Widerruf eines Abschiebeverbots für einen Afghanen grundsätzliche
Aussagen getroffen zu
1. den Voraussetzungen eines Widerrufs für sog. „Exil-Afghanen“ und
2. den Voraussetzungen eines Widerrufs aufgrund der Volljährigkeit
*„Exil-Afghanen“*
Das Gericht führt aus, dass bei im Ausland lebenden (geborenen)
Exilafghanen „besonders erschwerende Umstände“ vorliegen und nicht
automatisch davon ausgegangen werden, dass Rückkehrer ihren
existenziellen Lebensunterhalt sichern können (S.7 der Entscheidung).
Somit fällt diese Personengruppe nicht unter die ständige
Rechtsprechung, nach der alleinstehende, gesunde männliche Afghanistan
Rückkehrern grundsätzlich ein Leben am Existenzminimum möglich sei. Es
muss vielmehr bei Exil- Afghanen in jedem Einzelfall konkret betrachtet
werden, ob und in wie ein existenzsicherndes Leben möglich sein kann und
die Voraussetzungen für ein Abschiebeverbot fortbestehen.
*Volljährigkeit*
Der Eintritt in die Volljährigkeit ist dem Gericht zufolge
grundsätzliche keine Voraussetzung für einen Widerruf des Schutzstatus:
„Dabei ist zunächst festzustellen, dass eine Widerrufsentscheidung, die
allein auf dem Umstand beruht, dass ein Ausländer nunmehr volljährig
geworden ist, regelmäßig erheblichen rechtlichen Bedenken begegnen
dürfte, da es im Hinblick auf den Zielstaat Afghanistan keinen
Unterschied macht, ob ein Ausländer wenig unter 18 Jahre alt oder soeben
18 Jahre alt geworden ist, es sei denn mit der Volljährigkeit wären im
Zielland günstigere materielle Ansprüche, Rechte oder ähnliches
verbunden. Dafür ist indessen in Bezug auf Afghanistan nichts
ersichtlich“ (S. 5 der Entscheidung)
Das Verwaltungsgericht Meiningen hat am 22.09.2020 in einer Entscheidung
zum Widerruf eines Abschiebeverbots für einen Afghanen grundsätzliche
Aussagen getroffen zu
1. den Voraussetzungen eines Widerrufs für sog. „Exil-Afghanen“ und
2. den Voraussetzungen eines Widerrufs aufgrund der Volljährigkeit
Zum Gerichtsurteil (pdf)
<https://b-umf.de/src/wp-content/uploads/2020/12/widerrufverfahren_vg_meiningen_60-vii-und-v.pdf>
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*Ergänzende Hinweise: *
Pro Asyl (2019): Fachartikel von Peter von Auer zum Thema
"Unzulässigkeit des Widerrufs der wegen Zwangsrekrutierung durch Taliban
anerkannten afghanischen Jugendlichen nach Erreichen der Volljähigkeit
<https://www.frsh.de/fileadmin/schlepper/schl_99/s99_42-45.pdf>" in "Der
Schlepper" Nr. 99 Winter 2020/2021 mit dem Schwerpunkt AFGHANISTAN
<https://www.frsh.de/schlepper/der-schlepper-nr-99/> vom Flüchtlingsrat
Schleswig Hostein
_Arbeitshilfen zum Thema Widerrufsverfahren: _
Der Paritätische Gesamtverband: Arbeitshilfe zu Widerruf, Rücknahme und
Erlöschen des Schutzstatus
<https://www.nds-fluerat.org/wp-content/uploads/2019/12/Widerruf-Rücknahme-und-Erlöschen-des-Schutzstatus.pdf>
(Stand: Oktober 2019).
Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V./ Flüchtlingsrat Thüringen e.V.:
Arbeitshilfe Widerrufs- und Rücknahmeverfahren – Was heißt das und was
tun
<https://www.nds-fluerat.org/wp-content/uploads/2019/11/2019-10-18_Widerrufsverfahrenfinal.pdf>?
<https://www.nds-fluerat.org/wp-content/uploads/2019/11/2019-10-18_Widerrufsverfahren_AH.pdf>(Stand:
November 2019).
Viele Grüße,
Dörthe Hinz
--
Dörthe Hinz
Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V.
BUMF e.V.-Landeskoordinatorin Niedersachsen
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