[juF-nds] Voraussetzungen für den Widerruf des Schutzstatus bei sog. “Exil-Afghanen” und jungen Volljährigen

Dörthe Hinz - Flüchtlingsrat Nds. dh at nds-fluerat.org
Di Jan 5 10:41:03 CET 2021


Liebe Kolleg_innen,

anbei eine Weiterleitung vom BumF e.V. sowie ergänzende Hinweise:

_*Voraussetzungen für den Widerruf des Schutzstatus bei sog. 
“Exil-Afghanen” und jungen Volljährigen *_ 
<https://b-umf.de/p/widerruf-des-schutzstatus-bei-afghanischen-staatsangehoerigen-besondere-beruecksichtigung-der-situation-von-exilafghanen-kein-widerruf-allein-auf-grundlage-der-volljaehrigkeit/>

Das Verwaltungsgericht Meiningen hat am 22.09.2020 in einer Entscheidung 
zum Widerruf eines Abschiebeverbots für einen Afghanen grundsätzliche 
Aussagen getroffen zu

 1. den Voraussetzungen eines Widerrufs für sog. „Exil-Afghanen“ und
 2. den Voraussetzungen eines Widerrufs aufgrund der Volljährigkeit

*„Exil-Afghanen“*

Das Gericht führt aus, dass bei im Ausland lebenden (geborenen) 
Exilafghanen „besonders erschwerende Umstände“ vorliegen und nicht 
automatisch davon ausgegangen werden, dass Rückkehrer ihren 
existenziellen Lebensunterhalt sichern können (S.7 der Entscheidung).

Somit fällt diese Personengruppe nicht unter die ständige 
Rechtsprechung, nach der alleinstehende, gesunde männliche Afghanistan 
Rückkehrern grundsätzlich ein Leben am Existenzminimum möglich sei. Es 
muss vielmehr bei Exil- Afghanen in jedem Einzelfall konkret betrachtet 
werden, ob und in wie ein existenzsicherndes Leben möglich sein kann und 
die Voraussetzungen für ein Abschiebeverbot fortbestehen.

*Volljährigkeit*

Der Eintritt in die Volljährigkeit ist dem Gericht zufolge 
grundsätzliche keine Voraussetzung für einen Widerruf des Schutzstatus:

„Dabei ist zunächst festzustellen, dass eine Widerrufsentscheidung, die 
allein auf dem Umstand beruht, dass ein Ausländer nunmehr volljährig 
geworden ist, regelmäßig erheblichen rechtlichen Bedenken begegnen 
dürfte, da es im Hinblick auf den Zielstaat Afghanistan keinen 
Unterschied macht, ob ein Ausländer wenig unter 18 Jahre alt oder soeben 
18 Jahre alt geworden ist, es sei denn mit der  Volljährigkeit wären im 
Zielland günstigere materielle Ansprüche, Rechte oder ähnliches 
verbunden. Dafür ist indessen in Bezug auf Afghanistan nichts 
ersichtlich“  (S. 5 der Entscheidung)

Das Verwaltungsgericht Meiningen hat am 22.09.2020 in einer Entscheidung 
zum Widerruf eines Abschiebeverbots für einen Afghanen grundsätzliche 
Aussagen getroffen zu

 1. den Voraussetzungen eines Widerrufs für sog. „Exil-Afghanen“ und
 2. den Voraussetzungen eines Widerrufs aufgrund der Volljährigkeit

  Zum Gerichtsurteil (pdf) 
<https://b-umf.de/src/wp-content/uploads/2020/12/widerrufverfahren_vg_meiningen_60-vii-und-v.pdf>


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*Ergänzende Hinweise: *

Pro Asyl (2019): Fachartikel von Peter von Auer zum Thema 
"Unzulässigkeit des Widerrufs der wegen Zwangsrekrutierung durch Taliban 
anerkannten afghanischen Jugendlichen nach Erreichen der Volljähigkeit 
<https://www.frsh.de/fileadmin/schlepper/schl_99/s99_42-45.pdf>" in "Der 
Schlepper" Nr. 99 Winter 2020/2021 mit dem Schwerpunkt AFGHANISTAN 
<https://www.frsh.de/schlepper/der-schlepper-nr-99/> vom Flüchtlingsrat 
Schleswig Hostein

_Arbeitshilfen zum Thema Widerrufsverfahren: _

Der Paritätische Gesamtverband: Arbeitshilfe zu Widerruf, Rücknahme und 
Erlöschen des Schutzstatus 
<https://www.nds-fluerat.org/wp-content/uploads/2019/12/Widerruf-Rücknahme-und-Erlöschen-des-Schutzstatus.pdf> 
(Stand: Oktober 2019).

Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V./ Flüchtlingsrat Thüringen e.V.: 
Arbeitshilfe Widerrufs- und Rücknahmeverfahren – Was heißt das und was 
tun 
<https://www.nds-fluerat.org/wp-content/uploads/2019/11/2019-10-18_Widerrufsverfahrenfinal.pdf>? 
<https://www.nds-fluerat.org/wp-content/uploads/2019/11/2019-10-18_Widerrufsverfahren_AH.pdf>(Stand: 
November 2019).


Viele Grüße,

Dörthe Hinz


-- 
Dörthe Hinz

Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V.
BUMF e.V.-Landeskoordinatorin Niedersachsen

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