[juF-nds] Droht eine Abschiebung aus Niedersachsen nach Afghanistan?

Dörthe Hinz - Flüchtlingsrat Nds. dh at nds-fluerat.org
Mo Jan 11 08:59:27 CET 2021


Die Bundesregierung hat seit Dezember 2020 trotz der bestehenden 
Pandemie ihre monatlichen Abschiebungscharterflüge nach Afghanistan 
wieder aufgenommen, die sie im März 2020 coronabedingt ausgesetzt hatte. 
Unter den Geflüchteten, die am 16. Dezember abgeschoben wurden, befand 
sich auch ein Afghane aus Niedersachsen. Im ersten Quartal 2020 wurden 
drei Menschen aus Niedersachsen nach Afghanistan abgeschoben.

In Niedersachsen sind nach Aussagen des nds. Innenministeriums nur 
Personen von Abschiebung bedroht, die "schwere Straftaten" begangen 
haben. Was darunter genau zu verstehen ist, ist nicht festgelegt. 
Geduldete afghanische Geflüchtete, die aufgrund von Straftaten 
verurteilt wurden, bitten wir daher, umgehend mit uns und mit ihrem 
Rechtsanwalt / ihrer Rechtsanwältin Kontakt aufzunehmen.

Menschen, die im Besitz eines Aufenthaltstitels zum Beispiel nach dem 
Asylverfahren (u.a. Flüchtlingsanerkennung, subsidiärer Schutz, 
Abschiebungsverbot), anderen Titel (u.a. §25a oder §25b AufenthG) oder 
im Besitz einer Ausbildungs-/Beschäftigungsduldung sind, sind (im 
Regelfall) nicht von Abschiebung bedroht.

Nach wie vor wird die Entscheidungspraxis des BAMF der Gefährdungslage 
in Afghanistan nicht gerecht 
<https://www.nds-fluerat.org/47388/aktuelles/gerichte-korrigieren-restriktive-bamf-entscheidungen-zu-afghanistan/>.

Das Oberverwaltungsgericht Bremen hat mit Urteil vom 22. September 2020 
<https://www.oberverwaltungsgericht.bremen.de/entscheidungen/detail.php?gsid=bremen72.c.20994.de&asl=bremen72.c.11265.de> 
entschieden, dass derzeit nicht mehr „jeder alleinstehende, gesunde 
junge Mann im Falle einer Rückkehr nach Afghanistan in der Lage sein 
wird, dort wenigstens ein Leben am Rande des Existenzminimums zu 
führen“. Die humanitären Lebensbedingungen haben sich nach Auffassung 
des Gerichts seit März 2020 weiter erheblich verschlechtert. In dem 
konkreten Fall wurde einem alleinstehenden jungen Mann daher ein 
Abschiebungsverbot zugesprochen.

Am 24. November 2020 hat das Oberverwaltungsgericht Bremen 
<https://www.juris.de/jportal/prev/MWRE200004645> in einem weiteren 
Rechtsstreit ebenfalls einem alleinstehenden, gesunden jungen Mann ein 
Abschiebungsverbot zugesprochen.

Der VGH Baden-Württemberg (M28762 <https://www.asyl.net/rsdb/m28762/>) 
hält es für grundsätzlich klärungsbedürftig, ob sich die tatsächliche 
Lage in Kabul aufgrund der Corona-Pandemie derart verschlechtert hat, 
dass leistungsfähigen, erwachsenen Männern ohne Unterhaltspflichten und 
ohne bestehendes familiäres oder soziales Netzwerk eine unmenschliche 
oder erniedrigende Behandlung im Sinne von Art. 3 EMRK droht. Lesenswert 
und hilfreich ist  das Gutachten von Eva-Catharina Schwörer 
<https://www.proasyl.de/wp-content/uploads/Gutachten-Auswirkungen-der-COVID-19-Pandemie-auf-die-Lage-in-Afghanistan-Eva-Catherina-Schwoerer-1.pdf>, 
auf dessen Grundlage der VGH BaWÜ am 16. Dezember 2020 eine Abschiebung 
untersagt hat.

Schon mit Urteil vom 09. Juli 2020 
<http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml?doc.id=MWRE200002998&st=null&showdoccase=1> 
hat das Verwaltungsgericht Hannover einem jungen Mann aus Afghanistan 
Abschiebungshindernisse wegen der drastischen Verschlechterung der Lage 
in Afghanistan zuerkannt. Asyl.net <https://www.asyl.net/laender/> 
dokumentiert eine Fülle weiterer verwaltungsgerichtlicher 
Entscheidungen, die afghanischen Geflüchteten zumindest 
Abschiebungshindernisse zubilligen, weil sich die humanitäre Lage in 
Afghanistan aufgrund der Coronakrise so weit verschlechtert hat, dass es 
im Falle einer Rückkehr zu einer Verelendung kommen wird, insbesondere, 
wenn der/die Rückkehrer_in über kein Netzwerk verfügt.

Aktuelle Informationen und Hinweise zur Lage in Afghanistan und zu 
rechtlichen Fragen finden sich auch auf der ProAsyl-Themenseite 
<https://www.proasyl.de/thema/unsicheres-afghanistan/>

Eine Sammlung von Rechtssprechungen, Gutachten und weiteren Hinweisen 
finden Sie auf unserer Materialensammlung zu Afghanistan 
<https://www.nds-fluerat.org/themen/afghanistan/afghanistan/>


Viele Grüße,

Dörthe Hinz

-- 
Dörthe Hinz

Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V.
BUMF e.V.-Landeskoordinatorin Niedersachsen

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