[juF-nds] Droht eine Abschiebung aus Niedersachsen nach Afghanistan?
Dörthe Hinz - Flüchtlingsrat Nds.
dh at nds-fluerat.org
Mo Jan 11 08:59:27 CET 2021
Die Bundesregierung hat seit Dezember 2020 trotz der bestehenden
Pandemie ihre monatlichen Abschiebungscharterflüge nach Afghanistan
wieder aufgenommen, die sie im März 2020 coronabedingt ausgesetzt hatte.
Unter den Geflüchteten, die am 16. Dezember abgeschoben wurden, befand
sich auch ein Afghane aus Niedersachsen. Im ersten Quartal 2020 wurden
drei Menschen aus Niedersachsen nach Afghanistan abgeschoben.
In Niedersachsen sind nach Aussagen des nds. Innenministeriums nur
Personen von Abschiebung bedroht, die "schwere Straftaten" begangen
haben. Was darunter genau zu verstehen ist, ist nicht festgelegt.
Geduldete afghanische Geflüchtete, die aufgrund von Straftaten
verurteilt wurden, bitten wir daher, umgehend mit uns und mit ihrem
Rechtsanwalt / ihrer Rechtsanwältin Kontakt aufzunehmen.
Menschen, die im Besitz eines Aufenthaltstitels zum Beispiel nach dem
Asylverfahren (u.a. Flüchtlingsanerkennung, subsidiärer Schutz,
Abschiebungsverbot), anderen Titel (u.a. §25a oder §25b AufenthG) oder
im Besitz einer Ausbildungs-/Beschäftigungsduldung sind, sind (im
Regelfall) nicht von Abschiebung bedroht.
Nach wie vor wird die Entscheidungspraxis des BAMF der Gefährdungslage
in Afghanistan nicht gerecht
<https://www.nds-fluerat.org/47388/aktuelles/gerichte-korrigieren-restriktive-bamf-entscheidungen-zu-afghanistan/>.
Das Oberverwaltungsgericht Bremen hat mit Urteil vom 22. September 2020
<https://www.oberverwaltungsgericht.bremen.de/entscheidungen/detail.php?gsid=bremen72.c.20994.de&asl=bremen72.c.11265.de>
entschieden, dass derzeit nicht mehr „jeder alleinstehende, gesunde
junge Mann im Falle einer Rückkehr nach Afghanistan in der Lage sein
wird, dort wenigstens ein Leben am Rande des Existenzminimums zu
führen“. Die humanitären Lebensbedingungen haben sich nach Auffassung
des Gerichts seit März 2020 weiter erheblich verschlechtert. In dem
konkreten Fall wurde einem alleinstehenden jungen Mann daher ein
Abschiebungsverbot zugesprochen.
Am 24. November 2020 hat das Oberverwaltungsgericht Bremen
<https://www.juris.de/jportal/prev/MWRE200004645> in einem weiteren
Rechtsstreit ebenfalls einem alleinstehenden, gesunden jungen Mann ein
Abschiebungsverbot zugesprochen.
Der VGH Baden-Württemberg (M28762 <https://www.asyl.net/rsdb/m28762/>)
hält es für grundsätzlich klärungsbedürftig, ob sich die tatsächliche
Lage in Kabul aufgrund der Corona-Pandemie derart verschlechtert hat,
dass leistungsfähigen, erwachsenen Männern ohne Unterhaltspflichten und
ohne bestehendes familiäres oder soziales Netzwerk eine unmenschliche
oder erniedrigende Behandlung im Sinne von Art. 3 EMRK droht. Lesenswert
und hilfreich ist das Gutachten von Eva-Catharina Schwörer
<https://www.proasyl.de/wp-content/uploads/Gutachten-Auswirkungen-der-COVID-19-Pandemie-auf-die-Lage-in-Afghanistan-Eva-Catherina-Schwoerer-1.pdf>,
auf dessen Grundlage der VGH BaWÜ am 16. Dezember 2020 eine Abschiebung
untersagt hat.
Schon mit Urteil vom 09. Juli 2020
<http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml?doc.id=MWRE200002998&st=null&showdoccase=1>
hat das Verwaltungsgericht Hannover einem jungen Mann aus Afghanistan
Abschiebungshindernisse wegen der drastischen Verschlechterung der Lage
in Afghanistan zuerkannt. Asyl.net <https://www.asyl.net/laender/>
dokumentiert eine Fülle weiterer verwaltungsgerichtlicher
Entscheidungen, die afghanischen Geflüchteten zumindest
Abschiebungshindernisse zubilligen, weil sich die humanitäre Lage in
Afghanistan aufgrund der Coronakrise so weit verschlechtert hat, dass es
im Falle einer Rückkehr zu einer Verelendung kommen wird, insbesondere,
wenn der/die Rückkehrer_in über kein Netzwerk verfügt.
Aktuelle Informationen und Hinweise zur Lage in Afghanistan und zu
rechtlichen Fragen finden sich auch auf der ProAsyl-Themenseite
<https://www.proasyl.de/thema/unsicheres-afghanistan/>
Eine Sammlung von Rechtssprechungen, Gutachten und weiteren Hinweisen
finden Sie auf unserer Materialensammlung zu Afghanistan
<https://www.nds-fluerat.org/themen/afghanistan/afghanistan/>
Viele Grüße,
Dörthe Hinz
--
Dörthe Hinz
Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V.
BUMF e.V.-Landeskoordinatorin Niedersachsen
Röpkestr. 12
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