[juF-nds] EuGH: Keine Rückkehrentscheidung gegen UMF, wenn keine geeignete Aufnahmeeinrichtung im Herkunftsstaat vorhanden/Themenseite: Abschiebung und unbegleitete Minderjährige

Dörthe Hinz - Flüchtlingsrat Nds. dh at nds-fluerat.org
Do Jan 14 14:06:49 CET 2021


*1. EuGH: Keine Rückkehrentscheidung gegen UMF, wenn keine geeignete 
Aufnahmeeinrichtung im Herkunftsstaat vorhanden*

Weiterleitung:

Der EuGH hat heute eine bemerkenswerte Entscheidung getroffen, in der er 
klarstellt, dass gegen unbegleitete Minderjährige keine 
Rückkehrentscheidung getroffen werden darf, wenn sich der Mitgliedsstaat 
nicht vorher vergewissert hat, dass im Herkunftsstaat eine geeignete 
Aufnahmeeinrichtung für ihn zur Verfügung steht.
In der Presseinformation des EuGH heißt es hierzu:

    /Wenn der betreffende Mitgliedstaat eine Rückkehrentscheidung
    erließe, ohne sich zuvor vergewissert zu haben, ob es im
    Rückkehrstaat eine geeignete Aufnahmemöglichkeit gibt, hätte das zur
    Folge, dass der Minderjährige, obgleich eine Rückkehrentscheidung
    gegen ihn////erlassen wurde, nicht abgeschoben werden könnte, wenn
    keine geeignete Aufnahmemöglichkeit vorhanden ist. Ein solcher
    Minderjähriger würde somit in eine Situation großer Unsicherheit
    hinsichtlich seiner Rechtsstellung und seiner Zukunft versetzt,
    insbesondere in Bezug auf seine Schulausbildung, seine Verbindung zu
    einer Pflegefamilie oder die Möglichkeit, in dem betreffenden
    Mitgliedstaat zu bleiben, was der Anforderung zuwiderliefe, dass das
    Wohl des Kindes in allen Stadien des Verfahrens zu berücksichtigen
    ist. Folglich kann gegen den////betreffenden Minderjährigen keine
    Rückkehrentscheidung ergehen, wenn im Rückkehrstaat keine geeignete
    Aufnahmemöglichkeit zur Verfügung steht./

Dies stellt ja eine relativ exakte Beschreibung auch der deutschen 
Situation dar - die nach dem vorliegenden Urteil damit gegen EU-Recht 
verstößt.
Das Urteil bezieht sich auf einen Fall aus den Niederlanden, ob und wie 
sich die deutsche Praxis jetzt ändern wird, bleibt abzuwarten.

Presseerklärung des EuGH:
https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2021-01/cp210005de.pdf
Urteil im Volltext:
http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf;jsessionid=874184BEC8836FDBC0DDE1EFA6F64548?text=&docid=236422&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1&cid=23472846

gez. Timmo Scherenberg


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*Ergänzender Hinweis:
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*2. **Themenseite: **Abschiebung und unbegleitete Minderjährige*

Informationen, Rechtssprechungen und Musterschreiben: 
https://www.nds-fluerat.org/themen/kinder-jugendliche-und-umf/abschiebung-und-unbegleitete-minderjaehrige/ 
<https://www.nds-fluerat.org/themen/kinder-jugendliche-und-umf/abschiebung-und-unbegleitete-minderjaehrige/>*
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Viele Grüße,

Dörthe Hinz*
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Dörthe Hinz

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