[juF-nds] Abschiebungseifer geht in Brandenburg vor Kindeswohl / Materialien zum Thema "Abschiebung und Jugendhilfe/UMF"
Dörthe Hinz - Flüchtlingsrat Nds.
dh at nds-fluerat.org
Di Jun 18 09:35:37 CEST 2019
Liebe Interessierte, *
*
anbei die Weiterleitung der nachfolgenden Pressemitteilung sowie
ergänzend relevante Arbeitsmaterialien zu der Thematik: *
*
*1. Pressemitteilung BumF und Flüchtlingsrat Brandenburg: **Aus der
Jugendhilfe in den Abschiebecharter - Abschiebungseifer geht in
Brandenburg vor Kindeswohl*
*2. Arbeitshilfe/Materialien zu Abschiebungen aus der Jugendhilfe und
Abschiebungen von UMF*
*1.Aus der Jugendhilfe in den Abschiebecharter - Abschiebungseifer geht
in Brandenburg vor Kindeswohl*
Pressemitteilung, Flüchtlingsrat Brandenburg und Bundesfachverband umF
vom 14. Juni 2019
Pressmitteilung als PDF-Datei
<https://b-umf.us3.list-manage.com/track/click?u=d48ab366897e2584986f8dec0&id=67eb27807c&e=8bbbc63ba6>
Bei der letzten Sammelabschiebung in die russische Föderation vom
Flughafen Leipzig/Halle am Donnerstag letzter Woche haben
brandenburgische Behörden elementare Rechte von Kindern missachtet.
Einer der betroffenen Jugendlichen wurde aus einer Einrichtung der
Jugendhilfe abgeschoben, bei einer anderen Familie mussten die Eltern
den Abschiebeflug ohne ihre minderjährigen Kinder antreten.
*Abschiebung aus einer Jugendhilfeeinrichtung*
Im Vorfeld der Abschiebung holte die Ausländerbehörde Cottbus einen
14-jährigen Jugendlichen aus einer stationären Jugendhilfeeinrichtung.
Er wurde gemeinsam mit seiner alleinerziehenden Mutter und seinem Bruder
abgeschoben. Dabei wurde der Antrag des 14-jährigen auf Erteilung einer
Aufenthaltserlaubnis erst einen Tag vor der Abschiebung im Eiltempo
abgelehnt. Selbst die Familie wusste noch nichts von der Ablehnung und
hatte in der Kürze der Zeit keine Gelegenheit, einen Anwalt zu
kontaktieren. Die Ausländerbehörde stützt sich in ihrer Ablehnung auf
die Ausführungen des Jugendamtes, die ein Fortbestehen des
Unterstützungsbedarfs begründeten. Die Familie lebte zuvor seit sechs
Jahren in Deutschland, die Schwester des Jugendlichen war in dieser Zeit
an Krebs verstorben, der Jugendliche auf externe Unterstützung angewiesen.
Neben erheblichen rechtlichen Bedenken an Durchführung und Verfahren,
blieb vollkommen außen vor, dass solche Einsätze bei den betroffenen
Jugendlichen Ängste auslösen und sie psychosozial destabilisieren. Mit
Sinn und Zweck der Jugendhilfe ist ein solches Vorgehen unvereinbar.
*Familientrennung*
Am gleichen Tag holte die Ausländerbehörde Cottbus auch eine Familie aus
Spremberg für die Abschiebung ab. Zwei minderjährige Töchter, 13 und 15
Jahre alt, waren nicht zuhause. Die Behörde schob die Mutter, den Vater
und die restlichen Kinder ohne die beiden Mädchen ab. Dieses Vorgehen,
die Kinder von den Eltern zu trennen und sie dabei ihrem Schutz zu
entziehen, ist klar rechtswidrig. Seit einer Woche sind die beiden
Mädchen sich selbst überlassen. Die zuständige Ausländerbehörde hat auch
im Nachhinein nichts unternommen, um den Schutz der beiden Kinder zu
gewährleisten.
Auch die Ausländerbehörde hat bei ihrem Handeln das Wohl von Kindern
vorrangig sowie korrelierende schutz- und sorgerechtliche
Verpflichtungen zu achten. [1] Das Vorgehen bei der Sammelabschiebung
der vergangenen Woche zeigt dass einige Ausländerbehörden wie die in
Cottbus und das Innenministerium in ihrem Abschiebungseifer weder die
durch die Kinderrechtskonvention vorgegebenen Pflichten noch den eigenen
Rückführungserlass [2] beachten, der die Trennung Minderjähriger von
beiden Elternteilen durch eine Abschiebung ausdrücklich untersagt.
Der Flüchtlingsrat Brandenburg und der Bundesfachverband unbegleitete
minderjährige Flüchtlinge fordern die mit dem Vollzug des
Ausländerrechts betrauten Behörden den rechtsstaatlichen Rahmen nicht zu
verlassen und das Wohl von Kindern vorrangig zu berücksichtigen statt
sie um jeden Preis abzuschieben. Für die Jugendhilfe bedeutet dies
parteiisch an der Seite der in ihrer Obhut befindlichen Kinder und
Jugendlichen zu stehen und gemeinsam mit den Kindern und Familien nach
Wegen zu suchen, die Perspektiven ermöglichen statt im schlimmsten Falle
Erfüllungsgehilfe der Ausländerbehörde zu werden.
Pressekontakt für Rückfragen zur Situation in Brandenburg:
Flüchtlingsrat Brandenburg, Tel.: 0176 / 314 835 476
Pressekontakt für Rückfragen zur bundesweiten Situation:
Bundesfachverband umF, E-Mail: n.gonzalez at b-umf.de <mailto:t.klaus at b-umf.de>
[1] https://bravors.brandenburg.de/de/gesetze-212792#29
<https://b-umf.us3.list-manage.com/track/click?u=d48ab366897e2584986f8dec0&id=e03d40a19f&e=8bbbc63ba6>und
https://mbjs.brandenburg.de/kinder-und-jugend/kinderrechte-teilhabe-freiwilligendienste-ehrenamt/kinderrechte.htm
<https://b-umf.us3.list-manage.com/track/click?u=d48ab366897e2584986f8dec0&id=d7fca6700c&e=8bbbc63ba6>l
[2] http://bravors.brandenburg.de/verwaltungsvorschriften/erlnr_12_2017
<https://b-umf.us3.list-manage.com/track/click?u=d48ab366897e2584986f8dec0&id=cb0ba39bb1&e=8bbbc63ba6>,
Punkt 3.2.1.7
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*2.* *Arbeitshilfen/Materialien zum Thema "Abschiebungen aus der
Jugendhilfe und Abschiebungen von UMF"*
*
**2.1 Arbeitshilfe: **Abschiebung und junge Geflüchtete – Rechtlicher
Rahmen und Handlungsoptionen der Kinder- und Jugendhilfe *
Dürfen unbegleitete Minderjährige überhaupt abgeschoben werden? Was sind
die Anforderungen an Behörden bei einer Abschiebung? Darf der Vormund
bei einem Termin bei der Ausländerbehörde weggeschickt werden? Darf sich
die Polizei zum Zweck der Abschiebung Zutritt zu einer
Jugendhilfeeinrichtung verschaffen? Wie können sich die Jugendlichen und
die betreuenden Fachkräfte wehren? Welche Besonderheiten gelten bei
jungen Volljährigen? Zur Klärung dieser und vieler weiterer Fragen soll
die neue Arbeitshilfe einen Beitrag leisten.
Aufzurufen unter:
https://b-umf.de/material/abschiebung-und-junge-gefluechtete-rechtlicher-rahmen-und-handlungsoptionen-der-kinder-und-jugendhilfe/
ergänzend hilfreich (auch in der verlinkten Arbeitshilfe mit angeführt):
Gerichtsurteil des VGH Baden Würtembergzur "Vergewisserungspflicht der
Behörde bei der Abschiebung Minderjähriger":
https://www.asyl.net/rsdb/m25203
Viele Grüße,
Dörthe Hinz
-------------- nächster Teil --------------
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