[juF-nds] Familienzusammenführung zu subsidiär Schutzberechtigten in Niedersachsen
Dörthe Hinz - Flüchtlingsrat Nds.
dh at nds-fluerat.org
Mo Jun 24 12:23:09 CEST 2019
21. Juni 2019
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Familienzusammenführung zu subsidiär Schutzberechtigten in Niedersachsen
Die Landesregierung hat am 04. Juni 2019 auf Anfrage im Landtag aktuelle
Zahlen zum Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten vorgelegt
(Landtags-Drucksache 18/3875).
<https://www.nds-fluerat.org/wp-content/uploads/2019/06/18-03875.pdf>
Die Neuregelung des § 36a AufenthG war zum 01. August 2018 in Kraft
getreten. Danach können maximal 1.000 Personen monatlich mit einem Visum
zu ihren subsidiär schutzberechtigten Angehörigen nachreisen.
Das Ausländerzentralregister (AZR) enthält erst seit Februar 2019
zahlenmäßige Angaben über nach § 36 a AufenthG erteilte
Aufenthaltserlaubnisse. Zum Stand 31.03.2019 waren danach in
Niedersachsen 80 Personen im Besitz einer solchen Aufenthaltserlaubnis.
Die Landesregierung weist allerdings darauf hin, dass dieser
Datenbestand durch das Bundesverwaltungsamt noch um weitere
Bestandsdaten angereichert werden wird; eine Speicherung des neuen
Aufenthaltstitels im AZR ist erst differenziert seit 08. Januar 2019
möglich. Für den vorherigen Zeitraum von August 2018 bis Januar 2019
waren die Länder vom Bund aufgefordert worden, die Zahlen händisch zu
erfassen. Danach konnten in diesem Zeitraum in Niedersachsen 233
Personen von der Neuregelung profitieren und zu ihren subsidiär
schutzberechtigten Angehörigen nachreisen.
Weiterhin listet die Landesregierung die bereits bekannten bundesweiten
Zahlen zum Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten zum
28.02.2019 auf. Bis heute ungeklärt ist die Frage der Übertragbarkeit
des im Jahr 2018 nicht ausgeschöpften Kontingents in das Jahr 2019.
Innenminister Pistorius wandte sich Ende 2018 schriftlich an
Bundesinnenminister Seehofer und setzte sich für eine solche Lösung ein.
Nach Angaben der Landesregierung liegt eine Antwort auf dieses Schreiben
bisher nicht vor. Nach den neuesten Zahlen des Auswärtigen Amtes wurden
seit August 2018 bis Ende Mai 2019 bundesweit insgesamt 7.954 Visa für
die Familienzusammenführung zu subsidiär Schutzberechtigten erteilt.
Ausgehend von monatlich maximal 1.000 Visa hätten in diesem Zeitraum bis
zu 10.000 Visa erteilt werden müssen. Der Flüchtlingsrat Niedersachsen
fordert die Landesregierung daher weiterhin auf, alles in ihrer Macht
stehende zu unternehmen, damit mindestens der nach Abschaffung des
Rechts auf Familienleben für subsidiär Geschützte gefundene politische
Kompromiss (=1.000 Visa/ Monat) vollständig eingehalten wird.
Um den Forderungen Nachdruck zu verleihen, haben flüchtlingspolitische
Fachorganisationen der Zivilgesellschaft, darunter der Flüchtlingsrat
Niedersachsen, vergangene Woche anlässlich der Innenministerkonferenz
(IMK) in Kiel dem Vorsitzenden der IMK im persönlichen Gespräch ihre
Forderungen vorgestellt, darunter ein Forderungspapier zur
Familienzusammenführung, sh. unten.
Hintergrund
Familientrennungen und Hürden für die Familienzusammenführung,
Forderungen an die Innenministerkonferenz
<https://www.nds-fluerat.org/wp-content/uploads/2019/06/Reader-IMK-2019-20190610.pdf>,
Reader zum „Runden Tisch des Vorsitzenden der Innenministerkonferenz mit
flüchtlingspolitischen Fachorganisationen der Zivilgesellschaft 2019,
11. Juni 2019, S. 38
Verweigerter Familiennachzug. Ein Grundrecht wird bürokratisch entstellt
<https://www.nds-fluerat.org/wp-content/uploads/2019/05/190508_BHP_TDFL_Links_Niedersachsen_15_8.pdf>,
in: PRO ASYL – Heft zum „Tag des Flüchtlings 2019“, Seite 44
Übersicht Parlamentarische Anfragen
<https://www.nds-fluerat.org/politisches/parlamentarische-anfragen/>
--
Freundliche Grüße
Karim Alwasiti
Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V.
Röpkestr. 12
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