[juF-nds] BumF e.V.: Stellungnahme zum Gesetz über Duldung für Ausbildung und Beschäftigung

Dörthe Hinz - Flüchtlingsrat Nds. dh at nds-fluerat.org
Mo Mär 18 08:33:23 CET 2019


Liebe Kolleg_innen,

anbei die Weiterleitung folgender Stellungnahme des Bundesfachverband 
unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e.V. :

*Stellungnahme zum Gesetz über Duldung für Ausbildung und Beschäftigung 
* 
<https://b-umf.de/p/bumf-stellungnahme-zum-gesetz-ueber-duldung-fuer-ausbildung-und-beschaeftigung/>

Bereits am 28. November hatte der BumF die im Gesetz über Duldung für 
Ausbildung und Beschäftigung vorgesehenen Änderungen im Rahmen seiner 
Stellung zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz bewertet: Statt der 
angekündigten und notwendigen Verbesserung enthielt der Entwurf neben 
wenigen Verbesserungen erhebliche Verschlechterungen für die Integration 
schutzsuchender Menschen.

Auch nach der Überarbeitung und Ausgliederung der Regelungen in den 
Entwurf eines Gesetzes über Duldung für Ausbildung und Beschäftigung 
bleibt diese Kritik bestehen. Die Ziele der Schaffung von 
Rechtssicherheit für Betriebe und Auszubildende, einer einheitlichen 
Anwendung der Ausbildungsduldung sowie der Gewinnung von Fachkräften 
werden nicht nur verpasst, sondern insbesondere durch die Neuregelungen 
bei der Identitätsklärung sogar behindert.

Mit unserer aktuellen Stellungnahme wollen wir v.a. auf folgendes 
Problem aufmerksam machen: Es ist vorgesehen, dass eine Beschäftigungs- 
oder Ausbildungsduldung nicht erteilt wird, wenn die Identität nicht 
innerhalb der ersten sechs Monaten nach Einreise geklärt wurde, also 
Identitätspapiere vorgelegt wurde, bzw. alles Zumutbare zur 
Identitätsklärung getan wurde (§60a Abs. 2 Nr. 3  – Neu). U.a ist hier 
die fehlende Berücksichtigung des gesetzlichen Auftrags der rechtlichen 
Vertretung und der besonderen Verfahrensabläufe bei unbegleiteten 
Minderjährigen problematisch. Das konkurrierende Verhältnis zwischen der 
verpflichtenden Berücksichtigung des Kindeswohl im konkreten 
jugendhilferechtlichen und vormundschaftlichen Verfahren und der 
Voraussetzung einer Identitätsklärung innerhalb der ersten sechs Monate, 
wird in den Entwurf nicht geklärt. Damit sind langwierige rechtliche 
Auseinandersetzungen sowie Handlungsunsicherheit in der Praxis zu 
erwarten, wenn der Entwurf so zum Gesetz wird.


Zur Stellungnahme 
<https://b-umf.de/material/stellungnahme-zum-entwurf-eines-gesetzes-ueber-duldung-fuer-ausbildung-und-beschaeftigung/> 


Zum Gesetzentwurf 
<https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/Downloads/kabinettsfassung/duldungsgesetz-kabinettsfassung.pdf;jsessionid=7853999F686106FA73867D4F01B8E2EE.1_cid364?__blob=publicationFile&v=4> 



Herzliche Grüße,

Dörthe Hinz

-- 
Dörthe Hinz

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