[juF-nds] BumF e.V.: Stellungnahme zum Gesetz über Duldung für Ausbildung und Beschäftigung
Dörthe Hinz - Flüchtlingsrat Nds.
dh at nds-fluerat.org
Mo Mär 18 08:33:23 CET 2019
Liebe Kolleg_innen,
anbei die Weiterleitung folgender Stellungnahme des Bundesfachverband
unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e.V. :
*Stellungnahme zum Gesetz über Duldung für Ausbildung und Beschäftigung
*
<https://b-umf.de/p/bumf-stellungnahme-zum-gesetz-ueber-duldung-fuer-ausbildung-und-beschaeftigung/>
Bereits am 28. November hatte der BumF die im Gesetz über Duldung für
Ausbildung und Beschäftigung vorgesehenen Änderungen im Rahmen seiner
Stellung zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz bewertet: Statt der
angekündigten und notwendigen Verbesserung enthielt der Entwurf neben
wenigen Verbesserungen erhebliche Verschlechterungen für die Integration
schutzsuchender Menschen.
Auch nach der Überarbeitung und Ausgliederung der Regelungen in den
Entwurf eines Gesetzes über Duldung für Ausbildung und Beschäftigung
bleibt diese Kritik bestehen. Die Ziele der Schaffung von
Rechtssicherheit für Betriebe und Auszubildende, einer einheitlichen
Anwendung der Ausbildungsduldung sowie der Gewinnung von Fachkräften
werden nicht nur verpasst, sondern insbesondere durch die Neuregelungen
bei der Identitätsklärung sogar behindert.
Mit unserer aktuellen Stellungnahme wollen wir v.a. auf folgendes
Problem aufmerksam machen: Es ist vorgesehen, dass eine Beschäftigungs-
oder Ausbildungsduldung nicht erteilt wird, wenn die Identität nicht
innerhalb der ersten sechs Monaten nach Einreise geklärt wurde, also
Identitätspapiere vorgelegt wurde, bzw. alles Zumutbare zur
Identitätsklärung getan wurde (§60a Abs. 2 Nr. 3 – Neu). U.a ist hier
die fehlende Berücksichtigung des gesetzlichen Auftrags der rechtlichen
Vertretung und der besonderen Verfahrensabläufe bei unbegleiteten
Minderjährigen problematisch. Das konkurrierende Verhältnis zwischen der
verpflichtenden Berücksichtigung des Kindeswohl im konkreten
jugendhilferechtlichen und vormundschaftlichen Verfahren und der
Voraussetzung einer Identitätsklärung innerhalb der ersten sechs Monate,
wird in den Entwurf nicht geklärt. Damit sind langwierige rechtliche
Auseinandersetzungen sowie Handlungsunsicherheit in der Praxis zu
erwarten, wenn der Entwurf so zum Gesetz wird.
Zur Stellungnahme
<https://b-umf.de/material/stellungnahme-zum-entwurf-eines-gesetzes-ueber-duldung-fuer-ausbildung-und-beschaeftigung/>
Zum Gesetzentwurf
<https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/Downloads/kabinettsfassung/duldungsgesetz-kabinettsfassung.pdf;jsessionid=7853999F686106FA73867D4F01B8E2EE.1_cid364?__blob=publicationFile&v=4>
Herzliche Grüße,
Dörthe Hinz
--
Dörthe Hinz
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