[juF-nds] Abschiebungen und Unbegleitete Minderjährige/ PM des Thür. Flüchtlingsrat: Zwei Minderjährige aus einer Thüringer Jugendhilfeeinrichtung abgeschoben! Flüchtlingsrat fordert lückenlose Aufklärung und Thüringer Erlass zum Abschiebeverbot aus Jugendhilfeeinrichtungen
Dörthe Hinz - Flüchtlingsrat Nds.
dh at nds-fluerat.org
Mo Nov 11 13:14:03 CET 2019
Liebe Kolleg_innen,
anbei die Weiterleitung einer Pressemitteilung der Kolleg_innen vom
Flüchtlingsrat Thüringen.
Auch wir als Flüchtlingsrat Niedersachsen sind schockiert und
verurteilendie Abschiebung der Minderjährigen aus der Jugendhilfe.
Wie auch der Flüchtlingsrat Thüringen fordern wir als Flüchtlingsrat
Niedersachsen einen *Erlass, der Abschiebungen aus Einrichtungen der
Kinder- und Jugendhilfe sowie Bildungseinrichtungen verbietet*.
Wir appellieren hiermit erneut an die niedersächsische Landesregierung,
eine entsprechende Erlasslage zu schaffen:
Es muss (auch) in Niedersachsen sichergestellt werden, dass keine
Abschiebungen aus Jugendhilfeinrichtungen erfolgen dürfen!
*Hinweise für die Praxis: *
BumF e.V. : Abschiebung und junge Geflüchtete – Rechtlicher Rahmen und
Handlungsoptionen der Kinder- und Jugendhilfe
<https://www.nds-fluerat.org/wp-content/uploads/2019/03/arbeitshilfe_kiju_abschiebung_onlineversion.pdf>
Rechtsgutachten des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und
Familienrecht (DIJuF): Abschiebung von ausländischen Mündeln/Pfleglingen
ohne die Eltern bzw in Begleitung des (Amts-)Vormunds
<https://www.fluechtlingsrat-thr.de/sites/fluechtlingsrat/files/pdf/umF/2019_JAmt%202019%2C%20264%20-%20beck%20online_Abschiebung%20UMF%20ohne%20Eltern%20oder%20in%20Begleitung%20Vormund.pdf>
Der Bundesfachverband UMF e.V. in Berlin greift das Thema der
Abschiebung von UMF in seinen FAQs auf: https://b-umf.de/faq/
* Können unbegleitete Minderjährige in ihr Herkunftsland abgeschoben
werden? <https://b-umf.de/faq/#item-1>
* Können unbegleitete Minderjährige in einen anderen europäischen
Mitgliedsstaat abgeschoben werden? <https://b-umf.de/faq/#item-2>
*Niedersachsenspezifisch: *
Ergänzend der Hinweis auf folgende nds. Erlasslage des Innenministeriums
zur Erteilung von Beschäftigungserlaubnissen und Ausbildungsduldung an
unbegleitete Minderjährigen aus "sicheren" Herkunftsländern (vom 28.01.2019)
_Gemäß der Erlasslage ist unbegleiten Minderjährigen aus den "sicheren
Herkunftsstaaten" bei Nichtstellung oder Rücknahme des Asylantrages
einer Beschäftigungserlaubnis sowie eine Ausbildungsduldung zu erteilen_
/"Stellt das Jugendamt in Kenntnis des Umstands, dass der Minderjährige
aus einem sicheren Herkunftsstaat stammt und eine Flüchtlingsanerkennung
daher unwahrscheinlich ist, bewusst keinen Asylantrag, muss in der Regel
davon ausgegangen werden, dass dies im Interesse des Kindeswohls
erfolgte. Die Beachtung des Kindeswohls durch das Jugendamt kann
allerdings weder dem Jugendamt noch dem Minderjährigen selbst angelastet
werden.//Daher ist in diesen Fällen, soweit ein Anspruch auf eine
Ausbildungsduldung besteht, diese auch zu erteilen."/
Der Erlass ist aufzurufen unter: /
/
https://www.nds-fluerat.org/wp-content/uploads/2019/01/Erlass-MI-UMF-sichere-HKL-28-01-2019.pdf
Viele Grüße,
Dörthe Hinz
***
(auch hier online:
https://www.fluechtlingsrat-thr.de/aktuelles/pressemitteilungen/zwei-minderj%C3%A4hrige-aus-einer-th%C3%BCringer-jugendhilfeeinrichtung)
*Pressemitteilung**
**des Flüchtlingsrat Thüringen e.V.*
7.11.2019
*Zwei Minderjährige aus einer Thüringer Jugendhilfeeinrichtung abgeschoben!*
*Flüchtlingsrat fordert lückenlose Aufklärung und Thüringer Erlass zum
Abschiebeverbot aus Jugendhilfeeinrichtungen*
Nach Informationen des Flüchtlingsrates erfolgte bereits am 18.09.2019
eine nächtliche Abschiebung von zwei unbegleiteten minderjährigen
Flüchtlingen aus einer Thüringer Jugendhilfeeinrichtung - ein bisher
einzigartiges und besonders drastisches Vorgehen im Freistaat. Im Rahmen
einer Sammelabschiebung wurden die beiden 16-jährigen Jungen zum
Flughafen Karlsruhe/ Baden-Baden gebracht und von dort nach Albanien
abgeschoben.
Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen sind Orte, an denen das Kindeswohl
geschützt werden soll und Kinder leben, die auf diese Fürsorge und den
Schutz angewiesen sind. „Kinder und Jugendliche brauchen sichere Orte!
Dass die Ausländerbehörde des Saale-Orla-Kreises eine Abschiebung aus
einer solchen Einrichtung veranlasst, ungeachtet des Kindeswohles der
Betroffenen und der anderen Kinder in dieser Einrichtung, dazu noch
mitten in der Nacht, ist kaum zu glauben und zeigt eine neue Dimension
der Praxis von Abschiebungen um jeden Preis“, so Ellen Könneker vom
Flüchtlingsrat Thüringen e.V.
„Wir verurteilen die Abschiebung der beiden Jugendlichen aufs Schärfste!
Es muss in Thüringen unverzüglich sichergestellt werden, dass keine
Abschiebungen aus Jugendhilfeeinrichtungen erfolgen dürfen!“, fordert
Ellen Könneker. Die tatsächlichen Umstände dieser Abschiebung werfen
zudem drängende Fragen zum rechtmäßigen Handeln der beteiligten Akteure
auf und müssen lückenlos aufgeklärt werden.
Beide Jungen waren in einer Jugendhilfeeinrichtung im Landkreis
Saalfeld-Rudolstadt untergebracht, unterlagen aber der Zuständigkeit der
Behörden des Saale-Orla-Kreises. Nach vorliegenden Informationen sollten
sie aus der Einrichtung mitten in der Nacht vom 17. auf den 18.09.2019
abgeschoben werden. Den konkreten Termin haben sie erst am Vortag
erfahren. Da es den Jungen am Abend des 17.9.2019 psychisch und
körperlich extrem schlecht ging, sah man sich in der
Jugendhilfeeinrichtung veranlasst, den medizinischen Notdienst
anzufordern. Etwa gleichzeitig sei Polizei eingetroffen. Beide Jungen
seien dann von der Polizei mit zur Polizeiwache genommen worden. Etwa 1-
2 Stunden später in der Nacht seien dann die Polizist*innen für die
Abschiebung auf die Polizeiwache gekommen und es sei der Transport zum
Abschiebeflughafen erfolgt. Einer der Jungen berichtet, dass ihnen Hand-
und Fußfesseln angelegt worden seien. Mindestens einer der beiden Jungen
ist eigenen Aussagen zufolge nicht von einem sorgeberechtigten
Elternteil in Albanien am Flughafen in Empfang genommen worden. Er hält
sich aktuell unter schwierigen Lebensbedingungen und mit wechselndem
Wohnsitz in Tirana auf.
Abschiebungen von minderjährig unbegleiteten Flüchtlingen sind nur in
einem sehr engen rechtlichen Rahmen und unter strengsten Vorgaben
möglich. Die Wahrung des Kindeswohls und der besonderen Kinderrechte
müssen ausnahmslos sichergestellt sein.
„Wir fordern die Rückkehr der beiden Jungen und die Aufhebung der
rechtlichen Folgewirkungen ihrer Abschiebung! Kindeswohlaspekte sind
offensichtlich weder ausreichend in die Betrachtung einbezogen worden,
noch die Umstände, in denen zumindest einer der Jungen angekommen ist“,
so Könneker.
Der Verein fordert schon seit einer versuchten Abschiebung eines gerade
volljährig gewordenen eritreischen jungen Heranwachsenden aus einer
Thüringer Jugendhilfeeinrichtung Ende 2018 einen Thüringer Erlass, der
die Abschiebung aus Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie aus
Bildungseinrichtungen verbietet.
In dem konkreten Fall stellen sich viele Fragen:
Wie hat sich die Ausländerbehörde vergewissert und sicherstellen wollen
(in mindestens einem Fall offensichtlich erfolglos), dass die beiden
Minderjährigen tatsächlich den sorgeberechtigten Eltern übergeben werden
und diese sie auch aufnehmen? Was veranlasste die Ausländerbehörde dazu,
die Abschiebung aus einer Jugendhilfeeinrichtung zu planen?
In welchem Umfang war die Abschiebe-Abteilung des Thüringer
Landesverwaltungsamt an der technischen und zeitlichen Vorbereitung
dieser Maßnahme aus der Jugendhilfeeinrichtung beteiligt?
Welche Maßnahmen wurden von dem Vormund/ der Vormundin bzw. dem
Jugendamt ergriffen, um die Rechtmäßigkeit der Abschiebung zu überprüfen
und die vorrangige Beachtung des Kindeswohls der Jungen sicherzustellen?
Von wem und in welcher Form wurde die Reisefähigkeit der Jungen in der
Nacht überprüft?
Warum und auf welcher rechtlichen Grundlage ist die Polizei bereits im
Vorfeld der geplanten Abschiebung in der Jugendhilfeeinrichtung aktiv
geworden und hatte die Jungen mitgenommen?
Warum wurden Hand- und Fußfesseln eingesetzt und wie ist dies unter
Kindeswohl-Aspekten zu rechtfertigen?
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https://www.fluechtlingsrat-thr.de/aktuelles/pressemitteilungen/zwei-minderj%C3%A4hrige-aus-einer-th%C3%BCringer-jugendhilfeeinrichtung
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--
Dörthe Hinz
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