[juF-nds] Digitale Endgeräte, FFP2-Masken und Corona-Hilfen für Geflüchtete
Dörthe Hinz - Flüchtlingsrat Nds.
dh at nds-fluerat.org
Do Mär 4 16:36:07 CET 2021
Mit Schreiben vom 09.02.2021
<https://www.nds-fluerat.org/wp-content/uploads/2021/03/BMAS_Hinweise_digitale_Endgrte_AsylbLG_09-02-2021.pdf>
hat das Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) den obersten
Landesbehörden Hinweise gegeben, wie Geflüchtete, die Leistungen nach
dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten, mit digitalen
Endgeräten für den Unterricht versorgt werden sollen.
Das Niedersächsische Innenministerium (MI) hat dem Flüchtlingsrat per
Email mitgeteilt, dass die o.g. Ausführungen des Bundesministeriums für
Arbeit und Soziales allen Kommunen mit der Bitte um Beachtung zugesandt
wurden und die in dem Schreiben erklärten Verfahren für Personen, die
Analogleistungen nach § 2 AsylbLG erhalten, Anwendung finden.
Das heißt konkret Empfänger_innen von Leistungen nach § 2 AsylbLG können
für die Anschaffung von digitalen Endgeräten für den Unterricht
mindestens bis 350,- Euro beim Sozialamt beantragen. Das Geld wird als
Darlehen gewährt, das jedoch nicht zurückgefordert wird.
Das MI bestätigte in der Email zudem, dass Personen, die Leistungen nach
§ 3 AsylbLG erhalten, für die Anschaffung von digitalen Endgeräten für
den Unterricht beim Sozialamt einen Antrag auf Kostenübernahme stellen
und dann einen Zuschuss auf Grundlage des § 6 AsylbLG erhalten können,
wie dies in einem Länderinformationsschreiben des BMAS vom 12.02.2021
<https://www.nds-fluerat.org/wp-content/uploads/2021/03/BMAS_Laenderinfo_AsylbLG_12-02-2021.pdf>
beschrieben wurde. Dies sei ebenfalls den Kommunen durch das MI
mitgeteilt worden, wie das MI dem Flüchtlingsrat mitgeteilt hat und auch
aus der Antwort der Landesregierung
<https://www.nds-fluerat.org/wp-content/uploads/2021/03/AW-kl-Anfrg_Landesrgrng_Masken_AsylbLG_01-03-2021.pdf>
auf eine kleine Anfrage der Landtagsfraktion der Grünen hervorgeht.
Entsprechende Anwendungshinweise zur Versorgung von Geflüchteten im
AsylbLG-Bezug mit FFP2-Masken sollen in Kürze auf der Internetseite des
Innenministeriums veröffentlicht werden.
Weitere Hinweise und Antragsvorlagen sind auf der Webseite des
Flüchtlingsrates hier zu finden
<https://www.nds-fluerat.org/48181/aktuelles/homeschooling/>.
Zudem hat das BMAS im o.g. Schreiben vom 12.02.2021 mitgeteilt, dass das
Bundeskabinett eine einmalige Corona-Hilfe in Höhe von 150,- Euro für
erwachsene Empfänger_innen von Grundleistungen zur Abmilderung
wirtschaftlicher und sozialer Folgen vorsieht. Davon umfasst sind auch
Bezieher_innen von Leistungen nach 3 §AsylbLG sowie von Analogleistungen
nach § 2 AsylbLG. Das „Sozialschutzpaket III“, das diese Hilfen
vorsieht, soll am 1. April in Kraft treten, so dass die Einmalzahlung im
Monat Mai erfolgen kann.
--
Freundliche Grüße
Sigmar Walbrecht
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