[juF-nds] Digitale Endgeräte, FFP2-Masken und Corona-Hilfen für Geflüchtete

Dörthe Hinz - Flüchtlingsrat Nds. dh at nds-fluerat.org
Do Mär 4 16:36:07 CET 2021


Mit Schreiben vom 09.02.2021 
<https://www.nds-fluerat.org/wp-content/uploads/2021/03/BMAS_Hinweise_digitale_Endgrte_AsylbLG_09-02-2021.pdf> 
hat das Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) den obersten 
Landesbehörden Hinweise gegeben, wie Geflüchtete, die Leistungen nach 
dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten, mit digitalen 
Endgeräten für den Unterricht versorgt werden sollen.

Das Niedersächsische Innenministerium (MI) hat dem Flüchtlingsrat per 
Email mitgeteilt, dass die o.g. Ausführungen des Bundesministeriums für 
Arbeit und Soziales allen Kommunen mit der Bitte um Beachtung zugesandt 
wurden und die in dem Schreiben erklärten Verfahren für Personen, die 
Analogleistungen nach § 2 AsylbLG erhalten, Anwendung finden.
Das heißt konkret Empfänger_innen von Leistungen nach § 2 AsylbLG können 
für die Anschaffung von digitalen Endgeräten für den Unterricht 
mindestens bis 350,- Euro beim Sozialamt beantragen. Das Geld wird als 
Darlehen gewährt, das jedoch nicht zurückgefordert wird.
Das MI bestätigte in der Email zudem, dass Personen, die Leistungen nach 
§ 3 AsylbLG erhalten, für die Anschaffung von digitalen Endgeräten für 
den Unterricht beim Sozialamt einen Antrag auf Kostenübernahme stellen 
und dann einen Zuschuss auf Grundlage des § 6 AsylbLG erhalten können, 
wie dies in einem Länderinformationsschreiben des BMAS vom 12.02.2021 
<https://www.nds-fluerat.org/wp-content/uploads/2021/03/BMAS_Laenderinfo_AsylbLG_12-02-2021.pdf> 
beschrieben wurde. Dies sei ebenfalls den Kommunen durch das MI 
mitgeteilt worden, wie das MI dem Flüchtlingsrat mitgeteilt hat und auch 
aus der Antwort der Landesregierung 
<https://www.nds-fluerat.org/wp-content/uploads/2021/03/AW-kl-Anfrg_Landesrgrng_Masken_AsylbLG_01-03-2021.pdf> 
auf eine kleine Anfrage der Landtagsfraktion der Grünen hervorgeht.

Entsprechende Anwendungshinweise zur Versorgung von Geflüchteten im 
AsylbLG-Bezug mit FFP2-Masken sollen in Kürze auf der Internetseite des 
Innenministeriums veröffentlicht werden.

Weitere Hinweise und Antragsvorlagen sind auf der Webseite des 
Flüchtlingsrates hier zu finden 
<https://www.nds-fluerat.org/48181/aktuelles/homeschooling/>.

Zudem hat das BMAS im o.g. Schreiben vom 12.02.2021 mitgeteilt, dass das 
Bundeskabinett eine einmalige Corona-Hilfe in Höhe von 150,- Euro für 
erwachsene Empfänger_innen von Grundleistungen zur Abmilderung 
wirtschaftlicher und sozialer Folgen vorsieht. Davon umfasst sind auch 
Bezieher_innen von Leistungen nach 3 §AsylbLG sowie von Analogleistungen 
nach § 2 AsylbLG. Das „Sozialschutzpaket III“, das diese Hilfen 
vorsieht, soll am 1. April in Kraft treten, so dass die Einmalzahlung im 
Monat Mai erfolgen kann.

-- 
Freundliche Grüße
Sigmar Walbrecht

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